Hallo
Bei mir lebt seit August 09 der 12 jährige Sohn meiner Freundin , da sich bei Ihr diverse Erziehungsschwerigkeiten auftaten.
Bevor der Junge aber wieder ins Heim geht habe ich ihn zu mir und meinen Kindern genommen. Nun habe ich die Pflegeerlaubniss nach SGB (?) §44 beantragt zur Privatpflege . Ich bezieh das Kindergeld für den Jungen , einen Anspruch auf weitere Gelder wie Pflegegeld habe ich nicht laut Jugendamt. Eine gesetzliche Pflegefamilie würde bei mir nicht erlaubt werden da die maximal Grenze bei 4 leiblichen Kindern überschritten ist. Nun meine Frage :
Zu welcher Bedarfsgemeinschaft zählt der Junge wenn er kein adoptiv Kind ist . Seine Mama und ich wohnen 400 km voneinander entfernt . Er geht hier bei mir regelmäßig zur Schule und gestaltet auch hier seine Freizeit zb Feuerwehr etc…
Ich habe bisher keine Regelung für jenen Fall finden können . Und ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann .
Lg Lockenwickler01