Hallo liebe Leute,
angenommen, dieser Fall ist echt, was wäre dann!?
Ein Paar zieht demnächst zusammen. Der Mann verdient ca. 1.100 € netto, die Frau ist zu Hause und hat zwei Kinder. Kindergeld für beide Kinder bekommen sie; fFür das erste Kind auch Unterhalt vom leiblichen Vater. Die Miete beträgt 500 €.
Wie sieht es denn in dem Fall aus: Wird dem Mann das Gehalt angerechnet, und davon wird errechnet, was sie noch vom Arbeitsamt bekommt, oder wie funktioniert das?
Gibt es noch eine andere Möglichkeit, in einer Bedarfsgemeinschaft etwas mehr Geld zu haben? Die Frau kann ja auch ganz weg vom Arbeitsamt, und der Mann beantragt Wohngeld und bezahlt der Frau Krankenkasse und Rente, oder wie geht das?
Danke für die Antworten.
1.100 € (Einkommen)
308 € (Kindergeld)
ca. 200 € (Unterhalt)
1.600 € Einkommen der BG
331 € (100 % Haushaltsvorstand)
265 € (80 % weitere vollj. Person)
199 € (für Kind unter 15 J.)
199 € (2. Kind)
500 € (Miete)
1.500 € Bedarf der BG
Also kein Hartz IV, vielleicht beim Wohngeldamt versuchen.
MOD: Text zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet
Hallo
Der Mann wäre bereit, für die Frau aufzukommen und für sie Krankenversicherung und alles zu zahlen? Dann sind sie jedenfalls eine eheähnliche Gemeinschaft. Andernfalls wären sie das nicht, und auch nicht unbedingt eine Bedarfsgemeinschaft, außer das zweite Kind ist ein gemeinsames Kind.
und bezahlt der Frau Krankenkasse und Rente, oder wie geht das?
Das ist auf jeden Fall teuer.
Ich schreib noch mal eben was als Antwort zur anderen Antwort.
VG
1.100 € (Einkommen)
308 € (Kindergeld)
ca. 200 € (Unterhalt)
1.600 € Einkommen der BG
…
1.500 € Bedarf der BG
Also kein Hartz IV, vielleicht beim Wohngeldamt versuchen.
Das stimmt nicht so ganz, du hast nicht berücksichtigt, dass Erwerbseinkommen ja nicht komplett angerechnet wird.
Also, von den 1100 Erwerbseinkommen werden 100,- eh nicht angerechnet. Von dem Einkommen von 101,- bis 800,- werden 20 % nicht angerechnet, vom Einkommen von 801,- bis ? (ich denke schon bis mindestens 1100) werden 10 % nicht angerechnet.
Rechnung:
1100
-100
-140
830
Vom Erwerbseinkommen werden also nur höchstens 830,- Euro angerechnet, wobei man da aber unter Umständen auch noch weitere Sachen finden kann, die man absetzen kann.
830 € (Einkommen)
308 € (Kindergeld)
ca. 200 € (Unterhalt)
1.338 € Einkommen der BG
Da stünden dann also 1.338,- Einkommen 1.500 Bedarf gegenüber. Da gäbe es also immerhin 162,- Euro ALG II. Und die Krankenversicherung!
Wieviel bei Wohngeld rauskäme, wäre die Frage. Das unterscheidet sich ja sehr stark nach den Gemeinden. Aber dann wäre ja eventuell noch Kinderzuschlag möglich, zumindestens wenn das 2. Kind von ihm ist.
Viele Grüße
Simsy