Hallo zusammen,
folgende Situation:
- Person A ist Arbeitnehmer
- Person B (27 Jahre alt) wohnt im gleichen Haushalt => Bedarfsgemeinschaft, kein ALG2
- Person B ist bis Ende September für ein Studium immatrikuliert, aber bereits im Mai fertig geworden
Meine Frage ist nun: kann Person A den vollen Jahresbetrag 8xxx€ von der Steuer absetzen? Oder gilt nur der anteilige Zeitraum Juni-Dezember oder sogar nur Oktober-Dezember?
Die tatsächlichen Aufwendungen werden definitiv höher sein als der Freibetrag (schon alleine 350€ pro Monat für die PKV)
Vielen Dank für Ratschläge!
Wenn es um den Unterhalt von B geht, gibt es da keinen Jahresbetrag. Man setzt einfach den Unterhalt an und fertig.
Ich habe es mal in einem Steuer-Programm eingegeben. Das kam dabei heraus:
- Nein man kann nicht den kompletten Jahresbetrag anrechnen
- 1/12 kann für jeden Monat ab Oktober abgesetzt werden
- Der Grundbetrag der Krankenversicherung kann ebenfalls ab Oktober abgesetzt werden
Nochmal zum allgemeinen Verständnis. Es geht um den Unterhalt von B, den A trägt? Von welchen Freibetrag/Jahresbetrag sprichst Du?
Wenn das ganze Jahr der Unterhalt von B übernommen wird, dann kann der auch komplett angesetzt werden. Wenn ihn jemand anders trägt, eben nicht.
Ja, A trägt den Unterhalt von B.
Es gibt einen maximalen Jahresbetrag (für 2015: 8472€), welcher für Unterhaltzahlungen abgesetzt werden kann. Zusätzlich kann die PKV abgesetzt werden.
A kann aber nur anteilig ab Oktober die Kosten absetzen, da A und B nicht verheiratet sind und B bis September als Student eingeschrieben ist. Erst ab Oktober, wenn B theoretisch anspruch auf Alg2 hätte, können die Kosten abgesetzt werden.