Hallo zusammen,
folgende Situation:
- Person A ist Arbeitnehmer
- Person B (27 Jahre alt) wohnt im gleichen Haushalt => Bedarfsgemeinschaft, kein ALG2
- Person B ist bis Ende September für ein Studium immatrikuliert, aber bereits im Mai fertig geworden
Meine Frage ist nun: kann Person A den vollen Jahresbetrag 8xxx€ von der Steuer absetzen? Oder gilt nur der anteilige Zeitraum Juni-Dezember oder sogar nur Oktober-Dezember?
Die tatsächlichen Aufwendungen werden definitiv höher sein als der Freibetrag (schon alleine 350€ pro Monat für die PKV)
Vielen Dank für Ratschläge!