Hallo, vor einiger Zeit habe ich einen gesamten Wohnungsinhalt per Container nach USA geschickt. Im Vertrag mit der amerikanioschen Reederei wurde der Handelsstandard FOB deklariert. Angeblich sollte der Transport von meinem Heimatort zum Schiff inklusive
Keine Ahnung!
Gruß Martin
„Free On Board“ / „Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.
Hallo! Ja, FOB bedeutet Free on Board (frei on Board).
Schau mal diesen Beitrag bei Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms
Geh mal zur Tabelle „Pflichten des Verkäufers nach den Incoterms 2010“.
Ich hoffe, dies koennte Dir helfen.
Viele Gruesse
Freddy
Hallo !
Fehlt bei Deiner Frage etwas ? Der letzte Satz wirkt unvollständig.
However - FOB bedeutet tatsächlich „Free on Board“. Dazu gehört normalerweise noch eine Orts-, bzw. Hafenangabe. Im Klartext bedeutet das, dass die Kosten und das Risiko in dem Moment auf Dich übergehen, in dem der Container die Bordwand des Schiffes per Kran überschwebt. –> Reisst das Seil und fällt der Container auf den Kai oder ins Wasser, kommt noch die Reederei dafür auf. Brennt das Schiff unterwegs samt Container ab, ist das Dein Problem…
Hier gibt es eine ganz gute Übersicht der Incoterms:
http://incoterms.ak-direkt.com/image/Incoterms_2010_…
Gruß, Blacksparrow
Hi,
ja, FOB heißt „free on Board“. Das hieße von Deinem Heimatort bis zur Anschrift in den Staaten sein. Alle Kosten die davor anfallen, hast Du zu Tragen. Gruss, SpeedyDo
Hallo,
FOB ist eine Incoterm und bedeutet tatsächlich „free on board“ - bei einer „normalen“ Warensendung würde das bedeuten, dass der Absender alle Versandkosten bis an Bord des Schiffes im angegebenen Versandhafen zu tragen hätte. Alle anderen Kosten gehen dann zu Lasten des Warenempfängers. Die Incoterms regeln also den Kosten- und den Gefahrenübergang im Warentransport zwischen Käufer und Verkäufer.
Wie das aber bei einer Umzugssendung aussieht, man schickt ja hier die Waren faktisch an sich selbst an die neuen Adresse, kann ich leider nicht mit Bestimmtheit sagen, hierzu fehlen mir Erfahrungswerte. Eigentlich gehen hier ja eh alle Kosten zu Lasten des Versenders, da ist die Incoterm eigentlich nicht aussagekräftig. Eventuell gehen Sie auf das Problem noch detaillierter ein, einen Knackpunkt kann ich Ihrer Anfrage im Moment nämlich nicht entnehmen.
Liebe Grüße
Ulrich Mientus
Moin,
wenn als INCOTERM FOB (Hafenplatz) genannt ist, sind damit die Kosten bis über Reling Schiff bezahlt. Wenn nicht als INCOTERM bezeichnet, kann das irgend etwas heißen. Natütlich muß der Ort genannt sein, sonst ist die Definition unvollständig.
Grüsse
Rüdiger Scholz
FOB heisst tatsächlich FREE ON BOARD und bedeutet, dass die Ware an der Schiffsreeling übernommen wird.
FOB Ware muss also vom Versender auf seine Kosten und Gefahr zum Abgangshafen transportiert werden. Erst mit überschreiten der Schiffsreeling übernimmt der Frachtführer die Ware und die Gefahr des zufälligen Untergangs.
Das bedeutet, dass selbst der Verladevorgang vom Versender arrangiert werden muss.
Als Zusatz wir der Verladehafen benötigt, z. B. also FOB Hamburg oder FOB Rotterdam oder was auch immer.
Die Ware wird am benannten FOB Hafen auf dem Schiff vom Frachtführer übernommen und verzollt an die in den Frachtpapieren genannte Lieferanschrift geleitet. Der sogenannte Nachlauf, also der Transport vom Zielhafen bis zur Ablieradresse sowie alle Verzollungskosten sind im Preis enthalten.
Ebenfalls zu beachten sind die Schiffsabgangszeiten!!! Wichtig!!! Wenn die Ware zu früh angeliefert wird, muss sie auf Kosten und Gefahr des Absenders bis zur Verladung eingelagert werden. Jeder Lagertag kostet hier Geld!
Um unnötige Kosten zu vermeiden, muss der genaue Abgangstermin des Schiffes erfragt werden. Normalerweise lagern Speditionen die Ware einen Tag lang ohne Zusatzkosten ein. Dies muss aber bei der Spedition erfragt werden, also genau Rücksprache halten.
Nach meinen letzten Informationen muss Ware die von überseeischen Häfen nach Europa, also in die EU transportiert wird mindestens 48 Stunden vor Ablegen des Schiffes, papiermässig erfasst sein, da sie sonst am Empfangshafen nicht abgeladen werden darf. - Da es sich hier um eine Sicherheitsmassnahme für Extremparanoiker handelt, werden die USA ähnliche oder noch strengere Vorschriften haben.
FOB ist eines von 11 sogenannten Incoterms (Stand 2010 - vorher waren es 13), welche die Lieferungsbedingenungen im internationalen Warenverkehr regeln.
Einige ältere Incoterms von der Zeit vor 2010 sind offiziel nicht mehr gebräuchlich. Nach meiner pratischen Erfahrung sind sie aber immer noch rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich, also einzelvertraglich, vereinbart werden.
Mein Tipp: Wenn eine Vertragsklausel unklar ist, immer den Vertragspartner fragen und vor Abschluß abklären! Im zweifelsfall Email schreiben und schriftlich bestätigen lassen, dass man die Vereinbarung richtig verstanden hat.
Dies Information gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder. Sie stellt keine Rechtsberatung dar, da der Verfasser kein Rechtsanwalt ist. Ich lehne jede Verantwortung ab und übernehme keine Haftung für Schäden, die aufgrund meiner hier abgegebenen Meinung entstehen.
Grüße aus Hong Kong
Charly
Ja
Hallo,
kurze Antwort: ja.
der Transport bis zur Schiffsreling obliegt Ihnen. Der Reeder ist nur ab Verstauung on Bord verantwortlich. Ein Transport ab Heimatort hätte vereinbart werden müssen und wäre dann die Klausel FCA (free Carrier) und bedeutet die Übergabe am Heimatort an den LKW. Die FCA gilt auch für multimodale Transporte, in Ihrem Falle: LKW–>Schiff–>LKW
ich hoffe Ihnen geholfen zu haben
mit freundlichen Grüßen
E.K.