Guten Tag,
nehmen wir mal an jemand mietet eine Wohnung mit Keller. Dieser Keller ist nur über die Wohnung zugänglich und im Mietvertrag steht auch drin 1 Keller.
Nun saniert der Vermieter den Keller und bemerkt das er sehr riesig ist und er die Wohnung viel zu günstig vermietet hat.
Nun bietet der Vermieter die Möglichkeit an den Keller zu teilen, damit der Hausmeister seine Geräte unterstellen kann. Oder 30 Euro im Monat auf die Miete rauf zu schlagen.
Teilen kann man aber den Keller nicht, da es überhaupt keine Möglichkeit gibt einen 2ten Kellereingang zu bauen.
Was also tun? Kann der Vermieter überhaupt, trotz bestehenden Mietvertrag, so handeln und den halben Keller weg nehmen oder die Staffelmiete erhöhen?
Und stimmt es das, auch wenn im Mietvertrag 1 Keller steht, das eigentlich nur 1 Kellerraum bedeutet?
Danke.