Bedeutet verordnete Kostenübernahme (Augenarzt) nicht automatisch GESAMTkosten?

Folgendes Problem:
Mein Augenarzt gab mir ein Attest mit einer Diagnose, auf dem Stand, das die GKV die Kosten für Sehhilfe Linsen übernehmen soll. Ich erfülle alle Kriterien. Brille wird ausgeschlossen, da diese andere Gesundheitliche Schäden verursacht, daher nicht empfehlenswert.

Der Optiker gab mir einen Kostenvoranschlag für 6 und für 12 Monate für Monatslinsen.
Laut Kostenvoranschlag sollte ich 199,60 € für 12 Monate zahlen (ist mir etwas Rätselhaft, da ich für 3 Monate bisher 56 € gezahlt habe, die mal 4 = 224 € ; Mengenrabatt hab ich nie bekommen). Habe auch nie Lieferantenkosten zahlen müssen.

Heute bekam ich den Bescheid. Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 138,86 € zzgl. 10 € Lieferantenkosten (Optiker), weil laut gesetzlichen Bestimmungen eine Zuzahlung vom Versicherten zu entrichten ist.

Ja, ich würde dadurch nur noch 60,74 € für 1 Jahr zahlen und nicht zu vergessen die 10 €, dafür das ICH es im Laden abhole. Aber wieso übernehmen die nur einen Teil, wenn mir der Augenarzt eindeutig gesagt hat, das es komplett übernommen wird/werden muss?
Ich ruf morgen zwar dort an, doch wäre euch sehr dankbar, wenn ich durch euch schon etwas vorbereitet wäre.

Soviel ich weiß, kann kein Arzt der Kasse vorschreiben, was sie im Einzelfall zu erstatten hat. Dafür gibt es in der Regel pauschal geregelte Sätze. Der Augenarzt wird empfohlen haben, dass die Krankenkasse die Gesamtkosten übernimmt. Die Kasse hat sich halt an die „Empfehlung“ nicht gehalten (was sie vermutlich auch nicht tun muss). War wohl ein Dir gegenüber freundlicher Versuch des Augenarztes.