Bedeutung 'berufsunfähig inf. Pflegebedürftigkeit?

Guten Abend, ich habe folgende Frage, die mir nicht mal mein Versicherungsmakler richtig beantworten kann. Was genau bedeutet bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ‚berufsunfähig infolge Pflegebedürftigkeit‘? Bevor ich pflegebedürftig werde, werde ich doch erst berufsunfähig, oder nicht? Wie kann ich pflegebedürftig sein, aber noch nicht berufsunfähig? Können Sie mir Beispiele nennen? Da ich kurz davor bin eine BU abzuschließen und mir diese Frage, die mit Sicherheit sehr wichtig ist, niemand mal deutlich erklären kann, wäre ich Ihnen äußerst dankbar, wenn Sie sie mir erklären könnten. Viele Grüße Karina

Berater wechseln oder Bedingungen lesen, welche mir nicht vorliegen.

es gibt halt 2 Arten die BU-Leistung zu erlangen

  1. jemand ist zu mehr als 50% nicht mehr in der Lage im Beruf zu arbeiten und
  2. über die Pflegepuktfestlegung.
    Welches „Modell“ zum Tragen kommt, hängt auch davon ab welchen Beruf sie haben und das ist auch der Unterschied

Berater wechseln oder Bedingungen lesen, welche mir nicht
vorliegen.

Vielen Dank!
Leider bringt mich das nicht weiter.
Da es aus den Bedingungen nicht hervorgeht, habe ich diese Frage hier gestellt.

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich bin Abteilungsleiterin im Verkauf (Einzelhandel), d.h. ich arbeite im Verkauf und im Büro etwa 50/50. Allein vom Büro aus ist dieser Job aber nicht ausübbar. Wenn nun eine Versicherung erst ab 3 Pflegepunkten zahlt, ich aber z.B. schon vom Rollstuhl (1 Pflegepunkt)aus meinen Job nicht mehr ausüben kann, können sie mir dann die Leistung trotzdem verweigern? Damit wäre ich doch automatisch zu über 50 % berufsunfähig, oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die beiden regelungen sind „entweder-oder“ Regelungen. Etweder greift das eine oder das andere.
Bei handwerkern wird, bevor eine Pflegebedürftigkeit greibt eher die 50% Regelung greifen (hängt aber doch erheblich vom Einzelfall ab)
Bei Bürotätigkeit ist, wenn sie zu 50% nicht mehr in der Lage sind einen Beruf auszuüben, die Pflegebedürftigkeit of nicht weit----zumindest näher, als beim Handwerker

Vielen lieben Dank! Sie haben mir wirklich sehr geholfen!

Hallo Karina,

es stimmt mich bedenklich, wenn ein ausgebildeter Fachmann keine Antwort darauf geben kann.

Es ist richtig, dass Sie bei einer privaten Versicherung BU sein können, ohne pflegebedürftig zu sein. Für den Status BU werden auf Seiten der Versicherer mehrere Ursachen anerkannt. Zum einen Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall, die durch einen Arzt Deiner Wahl festzustellen und darzulegen sind. Oder eben der Umstand der Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Krankheit. Den Bedingungsteil hier zu kopieren hat man mich angemahnt, dabei wäre er erklärend gewesen. In dem Falle erkennt die Versicherung den Umstand der BU allein dadurch an, dass Sie als pflegebedürftig anerkannt wurden. Ich hoffe, die Erklärung war deutlich und verständlich.

Ich berate BU jetzt seit 10 Jahren. Eine Versicherung schaut im Leistungsfalle immer zuerst auf die Chancen durch Klauseln, Ihnen nichts zahlen zu müssen. In meinen Augen ist also noch VOR dem Preis das wichtigste Kriterium die Bedingungsqualität und die Prozessqote im Antragsfall (wie oft streitet sich die Versicherung um Zahlung vor Gericht). Wenn Sie das ähnlich sehen, empfehle ich Ihnen die BU der HDI-Gerling-Versicherung. Diese hat als einziger Anbieter keinerlei berufliche Verweisung in der Erstprüfung und hat die wenigsten Klauseln für Ärzte, Umschulungen etc. Bei Fragen zu den Bedingungen stehe ich gern zur Verfügung, da mir diese und andere vorliegen.

Herzlichsten Dank für die Antwort! Das hilft mir schon sehr. Ich habe bei der HDI Gerling gesehen, dass die BU dort erst ab 3 Pflegepunkten anerkannt wird. Wenn ich aber schon bei einem Pflegepunkt meinen Job nicht mehr ausüben könnte, wie sieht es denn dann aus? Zahlt die Versicherung dann nicht? Die Alte Leipziger erkennt z.B. schon bei einem Pflegepunkt an. Wäre das nicht besser?

Hallo,
man kann pflegebedürftig sein ohne berufsunfähig zu werden. Bsp: Stephen Hawking sitzte im Rollstuhl, konnte sich nicht selbst versorgen - arbeitete aber weiter als Wissenschaftler und Mathematiker - übte also seinen Beruf weiter aus.
Ich kann vielleicht körperlich nix mehr machen und brauche Hilfe, aber das heißt nicht, dass man geistig nicht weiterarbeiten könne - oder auch umgekehrt.
Deshalb ist diese Klausel drin.
Noch ein Tip betreffs Gesellschaft: einfach mal auf individualvereinbarung.de gehen und informieren.
Freundliche Grüße
JOs

Hallo JOs,

herzlichen Dank für die Antwort!!!
So ein Beispiel wie mit dem Rollstuhl hat mir gefehlt.
Jetzt verstehe ich es besser.
Und danke noch für den Tip am Ende der Mail!

Herzliche Grüße
Karina