Bedeutung 'Dekoration' im Mietvertrag? und mehr

Hallo!
Im neuen Mietvertrag meiner Freundin steht u.a. „Die Dekoration der Wohnung ist einwandfrei.“ Was fällt denn bitte unter Dekoration? Fliesen? Tapete?

Weiterhin: neben diesem Passus steht auch im Mietvertrag, daß die Wohnung und Einrichtung in einwandfreiem Zustand sind. Allerdings fielen bei der Übergabe div. Mängel auf: Vormieter hat nicht gestrichen, Wasser steht unter der Heizung, Terrassentür defekt usw. Allerdings hat der Vermieter kein Übergabeprotokoll unterzeichnen lassen; sein Hausmeister ist vor Bezug nicht in der Lage, die Mängel zu beheben. Das wollen wir jetzt in Eigenleistung machen. Wie sieht´s da mit Mietkürzung aus? Oder muß man sich vom Vermieter die entstandenen Kosten erstatten lassen? Oder sollte der Mietvertrag einen Zusatz bekommen, daß die Wohnung bei Auszug nicht renoviert werden muß?

Leider kann man mit dem Vermieter nicht sprechen (nach Übergabe in den Urlaub gefahren) und der Einzug soll schon kommenden Sonntag sein …

Ich danke Euch schon jetzt seeehr für Tips und Hinweise; es ist ja immer sehr undankbar, ein Mietverhältnis so chaotisch zu beginnen …

Danke!
Vince.

Hi Vince,

der Begriff Dekoration ist kein definierter technischer Begriff. Unter Umständen muß er erklärt werden. Man könnte darunter eventuell die Tapeten und Teppiche verstehen.
Bezüglich des fehlenden Übergabeprotokolls empfehle ich dringend, mit einer neutralen Person als Zeugen die Wohnung abzugehen und alle Mängel in einem selbst erstellten Protokoll fest zu halten. Vielleicht kann auch der Hausmeister mit hinzu gezogen werden.
Das Protokoll sollte dann auch von den Zeugen mit unterschrieben werden.
Eine Kopie mit entsprechendem Anschreiben würde ich dem Wohnungsvermieter zu senden und ihn auffordern, die Mängel zu beseitigen.
Was unmittelbar im Zusammenhang mit dem Einzug von euch selbst instand gesetzt wird, sollte mit Belegen über die Kosten dokumentiert werden und dem Vermieter zum Ausgleich ebenfalls zugesandt werden.
Eine Mietminderung kommt nur bei gravierenden Beeinträchtigungen in Frage. Damit muß man vorsichtig umgehen. Wenn durch die Mietminderung rechnerisch 2 Monatsmieten offen sind, hat der Vermieter unter Umständen das Recht zur frsitlosen Kündigung.

Gruß,
Francesco

Moien!

Sowiet hat Francesco Recht, aber ihr solltet auch net vergessen, alles zu photographieren!

Bernd