Bedeutung der Formulierung 'bei Mietbeginn'

Hallo,

was bedeutet die Formulierung „bei Mietbeginn“ in Bezug auf den Zahlungszeitpunkt der Mietkaution? Reicht es, wenn die erste Kautionsrate mit der ersten Miete eingezogen wird (z.B. zum 3. eines Monats im Voraus) und das ggf. von der Bank bestätigt wird?

Und wie sieht es aus, wenn man 1,5 Wochen vor Mietbeginn eine Übergabe anstrebt - muss dann die Kaution bereits eingezahlt sein, um als Mieter einen Anspruch auf den Schlüssel zu haben?

Vielen Dank für eure Hilfe
sgw

Hallo!

Komisch , „Mietbeginn“ ist klar definiert. Und wann die Mietzahlung spätestens eingegangen sein muss steht üblich auch drin.

Wenn man die Schlüssel schon weit vorher übergibt ohne die Kaution zu fordern ist man ja selber Schuld.
Also wird VM sicherlich die Kautionszahlung(1. Rate, wenn nötig) bei Schlüsselübergabe verlangen.

Frage ihn doch !

MfG
duck313

Komisch , „Mietbeginn“ ist klar definiert.

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, für mich ist das nicht klar definiert.

Wenn bspw. der Mietbeginn laut Mietvertrag der 1.9. wäre und die Miete wie üblich bis zum 3.9. eingezogen wird, ist das für mich „bei Mietbeginn“. Also würde das in meinen Laien-Augen reichen.

Jetzt kommt eine vorherige Schlüsselübergabe ins Spiel, aber Mietbeginn bleibt laut Vertrag immer noch der 1.9. Zwingt die vorherige Schlüsselübergabe den Mieter jetzt (per Gesetz?), die Kaution früher als im Mietvertrag festgelegt zu zahlen?

Ich persönlich musste noch nie eine Kaution vor der vorherigen, kulanten Schlüsselübergabe zahlen.

Über Hilfe freut sich
sgw

Komisch , „Mietbeginn“ ist klar definiert.

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, für mich ist das nicht
klar definiert.

Wenn bspw. der Mietbeginn laut Mietvertrag der 1.9. wäre und
die Miete wie üblich bis zum 3.9. eingezogen wird, ist das für
mich „bei Mietbeginn“. Also würde das in meinen Laien-Augen
reichen.

die fälligkeit der kaution hat nichts mit der fälligkeit der miete zu tun, ebenso wenig die übergabe der schlüssel. die sicherheitsleistung ist -unabhängig vom zeitpunkt des vertragsschlusses- fällig, wenn beide parteien darüber einig sind, dass zum xy.xy. das mietverhältnis beginnt (§ 551 II bgb).

Die ganze Fragestellung an sich ist schon daneben:

Und wie sieht es aus, wenn man 1,5 Wochen vor Mietbeginn eine Übergabe anstrebt - muss dann die Kaution bereits eingezahlt sein, um als Mieter einen Anspruch auf den Schlüssel zu haben?

Der Mieter hat niemals einen Anspruch auf die Schlüssel vor dem Mietbeginn - auch durch vorher bezahlte Kaution und/oder 1. Miete erwächst dem Mieter da kein Anspruch.
D.h. eine vozeitige Übergabe beruht immer auf Kulanz des Vermieters - wenn er ohne Kaution und/oder 1. Miete die Mietsache erst zum regulären Mietbeginn übergeben möchte, dann ist das ganz genau so „rechtens“.

Zwingt die vorherige Schlüsselübergabe den Mieter jetzt (per Gesetz?), die Kaution früher als im Mietvertrag festgelegt zu zahlen?

Nein*) - aber den Vermieter zwingt das Gesetz ja auch nicht zu einer vorherigen Übergabe von Schlüssel und MIetsache. Womit wir wieder bei der Kulanz des Vermieters (s.o.) wären …

*) wobei ein spitzfindiger Richter vielleicht auch meinen könnte, das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe von Mietsache und Schlüssel - nur eben, dass der Vermieter für die Zeit bis zum vertragsgemäße Mietbeginn auf die Mietzahlung verzichtet. Ein Mieter, der erst Kulanz des Vermieters erhofft und dann spitzfindig wird, könnte da vielleicht auch eine ganz böse Überraschung erleben …

Und wenn man schon den gesetzlich bestimmten Zahlungstermin für die Miete als Vergleich heranziehen möchte, dann sollte man den Text auch genau lesen >
Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556b.html

Kulanz lässt sich nunmal nicht einfordern - warum soll das im Mietleben nun so gänzlich anders sein?
Wenn ein Mieter Entgegenkommen und Rechtsverzicht nicht will (oder nur einseitig beanspruchen möchte), dann kann man das ja ganz easy auch streng nach Gesetz+Recht lösen = Miete+Kaution erst erst bei vertragsgemäßem Mietbeginn - ebenso Schlüssel/Mietsache .
Ist zwar für den Mieter nachteiliger als die Kulanzregelung des Vermieters - aber wenn Mieter es denn so möchte …

Hallo Rudi,

danke für deine Ausführungen. Es ging mir noch darum, Kaution einzufordern. :wink: Und es ist mir klar, dass eine evtl. frühere Schlüsselübergabe eine Kulanzsache ist.

Aber da ich persönlich bei allen meinen Umzügen noch nie eine Kaution vor dem Einzug zahlen musste und bisher immer sehr kulante Vermieter hatte, interessiert mich die eigentliche Rechtslage.

Ein Mieter, der erst Kulanz des Vermieters erhofft und dann spitzfindig wird, könnte da vielleicht auch eine
ganz böse Überraschung erleben …

Sagen wir’s so: Der exemplarische Mieter möchte gar nicht spitzfindig sein, sondern wundert sich eher über das lehnsherrenartige Gebärden der Vermietungskraft und versucht deshalb die Rechtslage zu durchdringen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556b.html

Das bezieht sich aber auf die Miete, nicht auf die Kaution?

Ist zwar für den Mieter nachteiliger als die Kulanzregelung
des Vermieters - aber wenn Mieter es denn so möchte …

Der Mieter möchte in diesem Fall ja gar keinen Streit.

Man darf auch nicht immer gleich vermuten, dass der Fragesteller Stress sucht oder überzogene Erwartungen hat. Eventuell hat er bisher einfach nur positivere Erfahrungen gemacht. :wink:

Danke nochmals für deine Hilfe.

LG und einen schönen Tag noch
sgw

Korrektürchen

Es ging mir noch darum, Kaution einzufordern.

NICHT darum, die Kaution einzufordern… :wink:

Man darf auch nicht immer gleich vermuten, dass der Fragesteller Stress sucht oder überzogene Erwartungen hat. Eventuell hat er bisher einfach nur positivere Erfahrungen gemacht. :wink:

Gern und danke für die Erläuterung.
Allerdings bestätigen diese doch wieder meine persönlichen Erfahrungen (ich vertrete beruflich die Vermieterseite). Man es doch nicht schon nicht-positive Erfahrung nennen, wenn jemand nicht so kulant ist wie erhofft. Ich kenne jedenfalls keinen Vermieter, der überhaupt sagen könnte, er habe mit bisherigen Mietern schon positivere Erfahrungen gemacht als mit dem neuen - weil alle vorherigen Mieter so kulant waren, dem Vermieter mehr zu geben als ihm zusteht :wink:

Es soll zwar tatsächlich Vermieter geben, die sich „lehensherrenartig gebärden“.
Die Vermieter, die ich kenne neigen aber eher dazu, es schon positive Erfahrung zu nennen, wenn sie nur das von ihren Mietern bekommen, was ihnen tatsächlich zusteht.

Du merkst was ich meine ?!

1 Like

Moin Moin,

weil alle vorherigen Mieter so kulant waren,
dem Vermieter mehr zu geben als ihm zusteht :wink:

Natürlich, zuweilen mag Vermietersein auch ein undankbarer Job zu sein. :wink: Und Mietnomaden etc. stellen tatsächlich ein ernstes Problem für Vermieter und Eigentümer dar.

Es soll zwar tatsächlich Vermieter geben, die sich „lehensherrenartig gebärden“.

Ich vermute, dass einige Vermieter dieses lehnsherrenartige Verhalten aus Selbstschutz an den Tag legen. Aber für „ordentliche“ und zahlungswillige Mieter ist so etwas schwer zu verstehen.

Aber das ist wahrscheinlich eine Off-topic-Diskussion…

Danke dir für deine Hilfe und eine schöne 2. Wochenhälfte!
sgw