Die ganze Fragestellung an sich ist schon daneben:
Und wie sieht es aus, wenn man 1,5 Wochen vor Mietbeginn eine Übergabe anstrebt - muss dann die Kaution bereits eingezahlt sein, um als Mieter einen Anspruch auf den Schlüssel zu haben?
Der Mieter hat niemals einen Anspruch auf die Schlüssel vor dem Mietbeginn - auch durch vorher bezahlte Kaution und/oder 1. Miete erwächst dem Mieter da kein Anspruch.
D.h. eine vozeitige Übergabe beruht immer auf Kulanz des Vermieters - wenn er ohne Kaution und/oder 1. Miete die Mietsache erst zum regulären Mietbeginn übergeben möchte, dann ist das ganz genau so „rechtens“.
Zwingt die vorherige Schlüsselübergabe den Mieter jetzt (per Gesetz?), die Kaution früher als im Mietvertrag festgelegt zu zahlen?
Nein*) - aber den Vermieter zwingt das Gesetz ja auch nicht zu einer vorherigen Übergabe von Schlüssel und MIetsache. Womit wir wieder bei der Kulanz des Vermieters (s.o.) wären …
*) wobei ein spitzfindiger Richter vielleicht auch meinen könnte, das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe von Mietsache und Schlüssel - nur eben, dass der Vermieter für die Zeit bis zum vertragsgemäße Mietbeginn auf die Mietzahlung verzichtet. Ein Mieter, der erst Kulanz des Vermieters erhofft und dann spitzfindig wird, könnte da vielleicht auch eine ganz böse Überraschung erleben …
Und wenn man schon den gesetzlich bestimmten Zahlungstermin für die Miete als Vergleich heranziehen möchte, dann sollte man den Text auch genau lesen >
„Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.“
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556b.html
Kulanz lässt sich nunmal nicht einfordern - warum soll das im Mietleben nun so gänzlich anders sein?
Wenn ein Mieter Entgegenkommen und Rechtsverzicht nicht will (oder nur einseitig beanspruchen möchte), dann kann man das ja ganz easy auch streng nach Gesetz+Recht lösen = Miete+Kaution erst erst bei vertragsgemäßem Mietbeginn - ebenso Schlüssel/Mietsache .
Ist zwar für den Mieter nachteiliger als die Kulanzregelung des Vermieters - aber wenn Mieter es denn so möchte …