Hallo Mathias,
schwierige Frage. Robe ist nicht gleich Robe und so ist ganz klar geregelt, wie welche Robe auszusehen Hat. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Anwalts-, Richter-, Protokollanten- und Staatsanwaltsroben, die unterschiedliche Besätze tragen. Bei den Richterroben gibt es dann noch den Unterschied, dass sich diese bei den einzelnen Gerichtszweigen und bei den Obergerichten unterscheiden.
Begründet ist dies alles historisch, und wir haben heute ja schon deutlich reduzierte Verkleidungen. Falsche Haare, vorgeschriebene Unterkleidung, … gibt es in anderen Ländern durchaus noch. Bei uns ist offiziell der Robenzwang vor den Amtsgerichten inzwischen sogar abgeschafft worden, und es gibt Gerichte, bei denen man sich mit Robe deutlich overdressed vorkommt (z.B. Berlin Neukölln, Stuttgart), während die Robe anderswo noch der Regelfall ist. Ein Richter in Hannover hat erst neulich einen Kollegen sogar als nicht erschienen betrachtet, weil dieser einen Pullover unter der Robe trug und somit nicht festzustellen gewesen sei, ob der Kollege auch vorschriftsmäßig einen Langbinder getragen habe. Der Richter ist damit allerdings in Celle ganz schön baden gegangen, denn diese Vorschrift gibt es gar nicht (mehr). Zwar gehört der weiße Schlips im Strafrecht für mich auch noch zum guten Ton, mehr aber auch nicht.
Zweck der ganzen Übung ist natürlich eine Herausstellung der besonderen Position der Beteiligten im Verfahren, und es soll immer noch Leute geben, die sich vom Staatsanwalt und Strafrichter mit Robe so beeindrucken lassen, dass sie nie wieder straffällig werden. In Zeiten, in denen dieser Respekt aber mehr und mehr schwindet, wird es auch mit den Roben immer weniger werden.
Gruß vom Wiz
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