Bedeutung der Roben

Was genau steht eigentlich hinter den Roben der Justiz und der Anwälte? Dient es als eine Art Uniformierung oder hat das noch einen anderen Hintergrund?

Worin liegt der Unterschied zwischen schwarzen und roten Roben? Sind die roten Roben der Bundesrichter einfach nur dazu da, um sie noch mal hervorzuheben, als bes. wichtig darzustellen, oder wie?

Mathias

Hallo Mathias,

schwierige Frage. Robe ist nicht gleich Robe und so ist ganz klar geregelt, wie welche Robe auszusehen Hat. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Anwalts-, Richter-, Protokollanten- und Staatsanwaltsroben, die unterschiedliche Besätze tragen. Bei den Richterroben gibt es dann noch den Unterschied, dass sich diese bei den einzelnen Gerichtszweigen und bei den Obergerichten unterscheiden.

Begründet ist dies alles historisch, und wir haben heute ja schon deutlich reduzierte Verkleidungen. Falsche Haare, vorgeschriebene Unterkleidung, … gibt es in anderen Ländern durchaus noch. Bei uns ist offiziell der Robenzwang vor den Amtsgerichten inzwischen sogar abgeschafft worden, und es gibt Gerichte, bei denen man sich mit Robe deutlich overdressed vorkommt (z.B. Berlin Neukölln, Stuttgart), während die Robe anderswo noch der Regelfall ist. Ein Richter in Hannover hat erst neulich einen Kollegen sogar als nicht erschienen betrachtet, weil dieser einen Pullover unter der Robe trug und somit nicht festzustellen gewesen sei, ob der Kollege auch vorschriftsmäßig einen Langbinder getragen habe. Der Richter ist damit allerdings in Celle ganz schön baden gegangen, denn diese Vorschrift gibt es gar nicht (mehr). Zwar gehört der weiße Schlips im Strafrecht für mich auch noch zum guten Ton, mehr aber auch nicht.

Zweck der ganzen Übung ist natürlich eine Herausstellung der besonderen Position der Beteiligten im Verfahren, und es soll immer noch Leute geben, die sich vom Staatsanwalt und Strafrichter mit Robe so beeindrucken lassen, dass sie nie wieder straffällig werden. In Zeiten, in denen dieser Respekt aber mehr und mehr schwindet, wird es auch mit den Roben immer weniger werden.

Gruß vom Wiz

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wiz,
finde ich toll, wie ausführlich Du hier geantwortet hast. aber mal eine nachfrage: ist das wirklich so, dass der robenzwang für anwälte vor dem amtsgericht aufgehoben ist ? seit wann, und wodurch? würde mich echt interessieren, war selbst lang nicht mehr da.

durchaus noch. Bei uns ist offiziell der Robenzwang vor den
Amtsgerichten inzwischen sogar abgeschafft worden, und es gibt
Gerichte, bei denen man sich mit Robe deutlich overdressed
vorkommt (z.B. Berlin Neukölln, Stuttgart), während die Robe
anderswo noch der Regelfall ist. Ein Richter in Hannover hat

wiz,
finde ich toll, wie ausführlich Du hier geantwortet hast. aber
mal eine nachfrage: ist das wirklich so, dass der robenzwang
für anwälte vor dem amtsgericht aufgehoben ist ?

Ja

seit wann,

Seit der Standesrechtsnovelle

und wodurch?

§ 20 Berufsordnung Rechtsanwälte (Berufstracht)

Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.

Gruß vom Wiz