Bedeutung des Geburtsortes für eine Person

Hallo,

wenn ein deutsches Kind ganz „normal“ in Deutschland geboren wird, wird der Ort, wo das geschah, als Geburtsort in die Papiere eingetragen.

Ich bin und war immer der Meinung, dass am Geburtsort eines Menschen lebenslang eingetragen wird, wenn er heiratet oder geschieden wird oder Straftaten begeht, egal, wo das geschehen ist. Schließlich müssen die Daten ja an einem einheitlichen Ort gesammelt werden, damit Gerichte ggf. nachgucken können, ob über oder gegen eine Person etwas vorliegt. Falls ich mich da irre: Wo sammelt man die Daten denn dann?

Falls meine bisherige Meinung aber stimmt: Aus meiner Frage nach der Staatsangehörgkeit hier etwas drunter ergab sich, dass auch für ein „normal“ deutsches Kind ein Ort in einem anderen Land oder geografische Koordinaten eingetragen werden können, wenn es während eines Fluges geboren wird. Wo werden dann die genannten Daten über die Person gesammelt?

Grüße
Carsten

Hallo,

die Daten zu Wohnort, Familienstand, Staatsangehörigkeit usw. werden in den Melderegistern geführt, von denen es in Deutschland > 5000 (d.h. bei den einzelnen Gemeinden) gibt. Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht. Die Erfassung von Straftaten erfolgt hingegen beim Bundeszentralregister, was mit den Melderegistern genau nichts zu tun hat.

Der Geburtsort ist reine Statistik und hat nichts damit zu tun, wo irgendwelche Daten verwaltet werden.

Gruß
C.

Hallo,

dort wo sie anfallen und relevant sind.

Freunde von mir wurden bspw. auf den Philippinen oder in Indonesien geboren, leben aber seit über 20 Jahren hier und sind deutsche Staatsbürger. Es würde also überhaupt keinen Sinn ergeben, irgendeine Information über sie an ihrem Geburtsort zu speichern. Von der Sprachbarriere und unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Datenschutz, etc.) mal ganz zu schweigen.

Gruß,
Steve

Es gibt tatsächlich gemäß § 27 PStG die so genannten „Fortführung“ des Geburtenregisters". Hiernach ist - unabhängig davon wo eine Änderung des Personenstands tatsächlich beurkundet worden ist - im Geburtenregister (also im Standesamt des Geburtsorts) ein Hinweis zu diesen Beurkundungen aufzunehmen. D.h. im Geburtenregister finden sich dann der Hinweis z.B. auf die im Eheregister eines anderen Standesamts geschlossene Ehe, … Das sind aber nur Hinweise, und nicht die tatsächlichen Beurkundungen. Es macht aber bei Nachforschungen zu einer Person tatsächlich Sinn, sich zunächst mit dem Geburtsstandesamt in Verbindung zu setzen, weil man dann über die dortigen Hinweise eine komplette Sicht der Dinge erhält, die ggf. in diversen Standesämtern in deren lokalen Registern als Beurkundungen stehen.

Die Geschichte mit den Straftaten hat damit nichts zu tun. Dafür gibt es das Bundeszentralregister.