Bedeutung des Verwendungszwecks bei Überweisung

Hin- und wieder kommt es zu Mißverständnissen beim Verwendungszweck einer Banküberweisung. Folgendes Beispiel:
Gegen jemanden wäre z.B. eine rechtskräftige einstweilige Verfügung erlassen worden. Jetzt würde also der gegenerische Anwalt auf Grund einer vorangegangenen Abmahnung auffordern, dem seinen Mandanten entstandenen Aufwand durch seine Inanspruchnahme zu ersetzen. Im Betreff des Schreibens stünde also die EV samt Aktenzeichen. Der Betrag sollte unter Angabe des „obigen Aktenzeichen“ innerhalb einer Frist (nach Ablauf Klageandrohung) überwiesen werden, was also mal angenommen unter Angabe der EV samt Aktenzeichen auch fristgemäß erfolgen würde.
Doch was wäre, wenn sich jetzt hinterher herausstellen würde, daß noch ein weiteres (eigenes) Aktenzeichen des RA auf dem gleichen Schreiben stand? Wenn jetzt der RA sehr bösartig wäre und sich jetzt darauf berufen würde, das er sein eigenes Az meinte und die Zahlung daher nicht zuordnen konnte, und unverzüglich Klage einreichen würde - könnte er mit so etwas Erfolg haben? Oder wenn er meinte, er hätte zwar eine (noch nicht geforderte) Zahlung für die EV erhalten, die für die Abmahnung sei aber noch offen? Kann jemand mit so etwas Erfolg haben?

Hallo!

Kann jemand mit so etwas Erfolg haben?

Zunächst sollte er folgende Erklärung abgeben: „Ich, Rechtsanwalt X, versichere an Eides statt, dass ich zu doof bin, eine Zahlung zuzuordnen.“

Grüße

Andreas

na dann hoffen wir mal für beiliegenden Musterfall, das der RA doch nicht ganz so doof ist und falls doch, daß es der Richter dann ähnlich wie Andreas sieht. Was wäre, wenn er nun noch schnell eine Rechnung/ Forderung für die EV nachsendet? Oder kann er das ohnehin gar nicht, weil für die gerichtlichen Kosten = EV doch das Gericht mit dem Kostenfestsetzungsbeschluß zuständig ist und die Kosten somit vom Gericht eingetrieben werden?

wenn ich mich recht entsinne, musst du an den gläubiger leisten. im gesetz steht nichts davon, das du diese leistung so kennzeichen musst, das der gläubiger sie ohne eigenleistung zuordnen kann.
auf gut deutsch, wenn du gezahlt hast, bist du raus.

gruss

Gravenreuth?
Hallo,

unser allerliebster Abmahnanwalt Freiherr von Gravenreuth ist wegen so einer Nummer rechtskräftig wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt worden:

http://www.heise.de/newsticker/Anwalt-Gravenreuth-zu…

Nun atmet er (endlich) gesiebte Luft…

Gruß

S.J.

Hallo,

unser allerliebster Abmahnanwalt Freiherr von Gravenreuth ist
wegen so einer Nummer rechtskräftig wegen Betrugs zu einer
Haftstrafe verurteilt worden:

http://www.heise.de/newsticker/Anwalt-Gravenreuth-zu…

Nun atmet er (endlich) gesiebte Luft…

In der Meldung hört es sich so an, als wenn er in Berufung gegangen ist. Ist aber ja schon von 2007. Weis jemand, ob er wirklich gesessen hat und wie lange?

Darf man ihn dann, vorausgesetzt, er wurde rechtskräftig verurteilt, eigentlich in irgendeiner Weise ungestraft als Gesetzesbrecher, Verbrecher, Vorbestrafter o.ä. bezeichnen?

Gruß

S.J.

Grüße

Holygrail

vielen Dank, das wäre ja optimal. Sollte der im Beispiel genannte Anwalt also wirklich klagen, dürfte sich das voraussichtlich als Eigentor erweisen :smile:

Hallo,

Nun atmet er (endlich) gesiebte Luft…

In der Meldung hört es sich so an, als wenn er in Berufung
gegangen ist. Ist aber ja schon von 2007. Weis jemand, ob er
wirklich gesessen hat und wie lange?

Das Urteil wurde in der Berufungsverhandlung sogar noch verschärft auf 14 Monate ohne Bewährung. Er müsste also sitzen. Und die Anwaltszulassung wäre damit auch dahin.

http://www.netzwelt.de/news/78576-betrug-abmahnanwal…
http://www.heise.de/ct/Haftstrafe-fuer-Abmahnanwalt-…

Darf man ihn dann, vorausgesetzt, er wurde rechtskräftig
verurteilt, eigentlich in irgendeiner Weise ungestraft als
Gesetzesbrecher, Verbrecher, Vorbestrafter o.ä. bezeichnen?

Ich denke schon.

Gruß

S.J.

das ist eine gerechte Strafe für alle, die mit mißbräuchlichen Abmahnungen Händler abzocken und behindern wollen. Leider haben die Abmahner immer noch viel zu viel Unterstützung durch den Gesetzgeber (keine klare Gesetzeslage) und Gerichte (verdienen gut daran mit). Hoffentlich entscheiden Gerichte in Zukunft öfter wie bei Gravenreuth!

Hallo,

das ist eine gerechte Strafe für alle, die mit mißbräuchlichen
Abmahnungen Händler abzocken und behindern wollen.

Dafür ist er aber nicht bestraft worden. Deshalb könntest Du genausogut sagen: das ist die gerechte Strafe für alle, die falsch parken.
Gruß
loderunner (ianal)

Also …

das ist eine gerechte Strafe für alle, die mit mißbräuchlichen
Abmahnungen Händler abzocken und behindern wollen. Leider

…das ist nun wirklich Unsinn. Er ist in einem rechtsstaatlichen Verfahren wegen Betrugs verurteilt worden. Es wäre ja auch noch schöner, wenn ein „unliebsamer“ Mensch mittels vorgeschobenem Grund wegen einer ganz anderen Sache der Prozess gemacht werden würde. Seine zugegebenermaßen anrüchige Abmahnerei war wohl rechtlich nicht zu beanstanden. Ergo darf so etwas auch nicht in einem anderen Prozess zu seinem Nachteil ausgelegt werden.

haben die Abmahner immer noch viel zu viel Unterstützung durch
den Gesetzgeber (keine klare Gesetzeslage) und Gerichte
(verdienen gut daran mit). Hoffentlich entscheiden Gerichte in
Zukunft öfter wie bei Gravenreuth!

Es gibt sehr wohl eine klare Gesetzeslage und Gerichte als staatliche Institutionen verdienen grundsätzlich gar nichts, schon gar nicht an Abmahnungen. Man sollte auch berücksichtigen, dass jeder Abmahnung zwangsweise eine Rechtsverletzung vorausgeht. Insofern halte ich das Gejammer über Abmahnungen größtenteils für Heuchelei, denn wer Recht und Gesetz befolgt, hat nichts zu befürchten. Viele Abgemahnte meinten aber es wäre nicht notwendig sich über die Tragweite ihres Handelns zu informieren und in vielen Fällen erfolgt dies dann auch zum Schaden und/oder Nachteil anderer.

Gruß

S.J.

…das ist nun wirklich Unsinn. Er ist in einem
rechtsstaatlichen Verfahren wegen Betrugs verurteilt worden.

Ist mir bekannt. Betrug - meiner Meinung nach begangen, weil er in der Fülle seiner massenhaften Abmahnungen und beantragten einstweiligen Verfügungen den Überblick verloren hat.
Seine Abmahnerei war rechtlich und moralisch auch unter Kollegen höchst umstritten. Selbst die Richterin Dr. Nissing sagte lt. diversen Berichten zu ihm: „Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden“. Für einen EINMALIGES Versehen wäre er bestimmt nicht so hart bestraft worden, oder sehe ich das falsch? Meiner Meinung nach war man froh, das er endlich selbst einen Fehler machte und man dem Unwesen insgesamt so endlich auf rechtsstaatlichem Weg Einhalt gebieten konnte.

Es gibt sehr wohl eine klare Gesetzeslage und Gerichte als
staatliche Institutionen verdienen grundsätzlich gar nichts,
schon gar nicht an Abmahnungen. Man sollte auch
berücksichtigen, dass jeder Abmahnung zwangsweise eine
Rechtsverletzung vorausgeht. Insofern halte ich das Gejammer
über Abmahnungen größtenteils für Heuchelei, denn wer Recht
und Gesetz befolgt, hat nichts zu befürchten. Viele Abgemahnte
meinten aber es wäre nicht notwendig sich über die Tragweite
ihres Handelns zu informieren und in vielen Fällen erfolgt
dies dann auch zum Schaden und/oder Nachteil anderer.

Ich bin erstaunt: warum konnte dann die vom Justizministerium herausgegebene Muster-Widerrufsbelehrung ZU RECHT abgemahnt werden? Staatliche Institutionen verdienen gar nichts? Wer erhält denn bitte die mehrere 100 bis 1000 Euro Gerichtskosten für zigtausende Unterlassungsklagen und erlassene einstweilige Verfügungen? Richtig -> die Landesjustizkasse!
Warum werden diejenigen Händler, die Ihre Internetauftritte von Rechtsanwalten genauestens erarbeiten und überprüfen lassen, trotzdem zu Recht abgemahnt? Und warum können diese Rechtsanwälte für Ihre Arbeit nicht nachträglich haftbar gemacht werden? Würden Sie einen Webshop RECHTSSICHER erstellen/überarbeiten - mit HAFTUNGSGARANTIE bzw. kostenloser Abwehr für alle trotz Ihrem dann „rechtsicheren“ Shop eingehenden Abmahnungen und daraus resultierenden Folgekosten? Dann würde ich u.U. in Erwägung ziehen, Sie zu beauftragen. Welch ein messbarer Schaden/Nachteil entsteht einem anderen, wenn ein einziger Zusatz lt. Energieverordnung erforderlichen bei einem einzigen von ca. 100 Haushaltsgeräten möglicherweise auf Grund eines Datenfehlers fehlt? Noch dazu, wenn diese Gerät ohnehin die günstigste Energieverbrauchs- bzw. Waschwirkungsklasse besitzt? Zumal es die Hersteller in vielen Fällen nicht nötig haben, diese Angaben zu machen - der Händler aber muß es! Haben Sie wirklich noch nie von Abmahnwellen gehört, wo nur nach Kleinigkeiten gesucht wird, die Sie in JEDEM Webshop finden werden? Die 2007 vom Gericht noch als Bagatellen abgetan wurden und heute - im Wiederholungsfall zum finanziellen Ruin des Händlers führen? Besonders pikant: selbst die so perfekten Abmahner haben in ihrem Shop Fehler, die im Gegenzug wieder abgemahnt werden können - und die werden vorher mit Sicherheit alles versucht haben, um genau so etwas zu verhindern. Einen rechtssicheren Webshop gibt es meiner Meinung nach nicht, das immer komplizierter werdende Gesetz wird meiner Meinung nach bewußt so gestaltet, daß es Lücken und verschiedene Auslegungsmöglichkeiten gibt - mit Brot für Jahre für Anwälte und Gerichte. Diese haben offenbar eine deutlich größere Lobby als die Händler. Dieser Beitrag stellt ausschließlich meine persönliche Meinung dar!

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Hallo,

Betrug - meiner Meinung nach begangen, weil
er in der Fülle seiner massenhaften Abmahnungen und
beantragten einstweiligen Verfügungen den Überblick verloren
hat.

Nö. Warum liest Du nicht einfach die Berichte mal durch? Steht doch drin, was da gewesen ist.

Seine Abmahnerei war rechtlich und moralisch auch unter
Kollegen höchst umstritten.

Und?

Selbst die Richterin Dr. Nissing
sagte lt. diversen Berichten zu ihm: „Die Allgemeinheit muss
vor Ihnen geschützt werden“.

Ja. Aber nicht wegen der Amahnungen.
Warum informierst Du Dich nicht, bevor Du sowas behauptest?

Für einen EINMALIGES Versehen
wäre er bestimmt nicht so hart bestraft worden, oder sehe ich
das falsch?

Nochmal: Lies nach!

Meiner Meinung nach war man froh, das er endlich
selbst einen Fehler machte und man dem Unwesen insgesamt so
endlich auf rechtsstaatlichem Weg Einhalt gebieten konnte.

Quatsch!

Gruß
loderunner (ianal)

Dieser Beitrag stellt ausschließlich meine persönliche Meinung dar, die sich nach dem Lesen von diversen Beiträgen über das Thema im Internet gebildet hat. Diese müssen nicht unbedingt den Tatsachen entsprechen.

Betrug - meiner Meinung nach begangen, weil

Nö. Warum liest Du nicht einfach die Berichte mal durch? Steht
doch drin, was da gewesen ist.

habe ich! Wurde u.a. lt. wikipedia.de am 2.2.09 wegen Betrug rechtskräftig verurteilt! Hatte seiner Aussage nach die Zahlung und das Fax übersehen. Kann alles vorkommen, auch wenn ihm das Gericht nicht so recht glauben wollte.

Seine Abmahnerei war rechtlich und moralisch auch unter
Kollegen höchst umstritten.

Und?

Genau das war das Thema, worüber wir die ganze Zeit reden! Sind müssen sehr von seinem Rechtsverständnis überzeugt sein, wenn Sie jetzt davon nichts mehr wissen wollen.

Selbst die Richterin Dr. Nissing
sagte lt. diversen Berichten zu ihm: „Die Allgemeinheit muss
vor Ihnen geschützt werden“.

Ja. Aber nicht wegen der Amahnungen.
Warum informierst Du Dich nicht, bevor Du sowas behauptest?

Habe ich! Warum steht nicht da! Dieser Satz wurde lt. diversen Berichten so gesagt (die Richterin wollte sich verständlicherweise nicht mit weitergehenden Äußerungen dazu selbst in Schwierigkeiten bringen) und jeder kann sich seinen Teil dazu denken! Oder ist selbst denken etwa verboten? Warum wohl löste diese Verurteilung so viel Jubel unter den Betroffenen aus? Ich schrieb nur MEINE Meinung dazu und dieser müssen Sie nicht unbedingt sein.

Für einen EINMALIGES Versehen
wäre er bestimmt nicht so hart bestraft worden, oder sehe ich
das falsch?

Nochmal: Lies nach!

Habe ich nochmals! Genau wie ich schon schrieb: Im Rahmen seiner Tätigkeit (in vielen Fällen Abmahnungen und Urheber- bzw. markenrechtliche Unterlassungsklagen lt. wikwipedia.de und untenstehendem, Link von geizhals.at: Urkundenfälschung in 60 Fällen im Jahr 2000 -> Geldstrafe, Untreue in 2 Fällen und zuletzt versuchter Betrug! Also definitiv kein einmaliges Vergehen, Untreue und versuchter Betrug wurden zusammengefaßt. Er hat sich meiner Meinung nach ständig im Graubereich bewegt. Der Krug geht eben so lange zum Brunnen bis er bricht…

Meiner Meinung nach war man froh, das er endlich
selbst einen Fehler machte und man dem Unwesen insgesamt so
endlich auf rechtsstaatlichem Weg Einhalt gebieten konnte.

Quatsch!

Dann sind Sie vermutlich fast der Einzige, der das für Quatsch hält. Ich empfehle Ihnen, evtl. einmal hier nachzulesen, besonders den vorletzten und letzten Absatz:
http://kindergarten.geizhals.at/t593880,5024687.html

Gruß

schauen Sie noch hier die angebliche Aussage von Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz:

http://kindergarten.geizhals.at/t593880,5024437.html…

Genau meine persönliche Meinung!

Hallo,

Hatte seiner Aussage nach die
Zahlung und das Fax übersehen. Kann alles vorkommen, auch wenn
ihm das Gericht nicht so recht glauben wollte.

Und den Brief auch. Und das Aktenzeichen auf dem sehr wohl festgestellten Zahlungseingang ebenfalls.
Kann vorkommen? Nun ja.

Seine Abmahnerei war rechtlich und moralisch auch unter
Kollegen höchst umstritten.

Und?

Genau das war das Thema, worüber wir die ganze Zeit reden!

Eben. Und um das ging es im Betrugsverfahren nicht, auch wenn Du das immer wieder hier behauptest.

Sind müssen sehr von seinem Rechtsverständnis überzeugt sein,
wenn Sie jetzt davon nichts mehr wissen wollen.

Ich? Wer glaubt ihm denn im Unterschied zu mindestens zwei Richtern sein ‚leider übersehen‘?
Versuch nicht, Dich hier durch Verdrehen der Tatsachen herauszuwinden, lies einfach Deine eigenen Postings mal nach.

Selbst die Richterin Dr. Nissing
sagte lt. diversen Berichten zu ihm: „Die Allgemeinheit muss
vor Ihnen geschützt werden“.

Ja. Aber nicht wegen der Amahnungen.
Warum informierst Du Dich nicht, bevor Du sowas behauptest?

Habe ich! Warum steht nicht da!

Doch. Lies doch mal das Urteil. Zitat:
„Diese Freiheitsstrafe konnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, weil das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird…Es war unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den Angeklagten einzuwirken, um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen.“
Nirgends ist da zu finden, dass man die Allgemeinheit wegen der Abmahnungen schützen müsste.

Für einen EINMALIGES Versehen
wäre er bestimmt nicht so hart bestraft worden, oder sehe ich
das falsch?

Nochmal: Lies nach!

Habe ich nochmals! Genau wie ich schon schrieb: Im Rahmen
seiner Tätigkeit (in vielen Fällen Abmahnungen und Urheber-
bzw. markenrechtliche Unterlassungsklagen lt. wikwipedia.de
und untenstehendem, Link von geizhals.at: Urkundenfälschung in
60 Fällen im Jahr 2000 -> Geldstrafe, Untreue in 2 Fällen und
zuletzt versuchter Betrug! Also definitiv kein einmaliges
Vergehen, Untreue und versuchter Betrug wurden zusammengefaßt.

Eben. Nichts über unberechtigte Abmahnungen. Die Urteilsbegründung ist doch online zu finden: http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?rek=…

Du interpretierst Sachen hinein, die keinerlei Grundlage haben, nur um damit Deine Behauptungen zu belegen.

Meiner Meinung nach war man froh, das er endlich
selbst einen Fehler machte und man dem Unwesen insgesamt so
endlich auf rechtsstaatlichem Weg Einhalt gebieten konnte.

Quatsch!

Dann sind Sie vermutlich fast der Einzige, der das für Quatsch
hält. Ich empfehle Ihnen, evtl. einmal hier nachzulesen,
besonders den vorletzten und letzten Absatz:
http://kindergarten.geizhals.at/t593880,5024687.html

Vielleicht zeigst Du einfach mal die Stelle, an der Deine Behauptung gestützt wird. In Deinem Link hier (und auch dem im anderen Post) finde ich dazu genau gar nichts. Zumal Du hier der Justiz Rechtsbeugung vorwirfst. Freude über ein Urteil bedeutet noch lange nicht, dass das Urteil in irgendeiner Weise von Wünschen bezüglich davon unabhängiger Fälle beeinflusst wurde.

Gruß
loderunner (ianal)

und Gerichte
(verdienen gut daran mit)

So ein Unsinn!

  1. Richter sind unabhängig. Den Richter interessiert es überhaupt nicht, wie viel Geld die Staatskasse für das Verfahren bekommt. Er hat davon keinen persönlichen Vor- und auch keinen Nachteil. Niemand kann ihm Weisungen geben, wie er sein Urteil zu fällen hat. Warum um alles in der Welt sollte ein Richter, damit die Staatskasse mehr einnimmt, ein bestimmtes Urteil fällen? Was kümmert es den Richter?

  2. Selbst wenn 1. nicht stimmen würde, wäre es natürlich falsch, was du schreibst. Die Gerichtskosten, die der Kläger einbezahlt, bevor die Klage überhaupt zugestellt wurde, decken die tatsächlichen Kosten NICHT. Jedes Verfahren ist für den Staat ein Verlustgeschäft. Soll heißen: Umso weniger geklagt wird, desto besser für die Staatskasse. Würden nun als als nicht unabhängig unterstellte Richter nach Geld entscheiden, so würden sie die Klagen abweisen, damit bald keine mehr erhoben werden, damit der Staat weniger Geld verliert.

Levay

Ich bin erstaunt: warum konnte dann die vom Justizministerium
herausgegebene Muster-Widerrufsbelehrung ZU RECHT abgemahnt
werden?

Weil die Gerichte nur dem Gesetz unterworfen sind und nicht den Rechtsansichten von Ministerien.

Staatliche Institutionen verdienen gar nichts?

Richtig.

Wer
erhält denn bitte die mehrere 100 bis 1000 Euro Gerichtskosten
für zigtausende Unterlassungsklagen und erlassene einstweilige
Verfügungen? Richtig -> die Landesjustizkasse!

Für Abmahnungen gibt es keine Gerichtskosten. Die Gerichtskosten für streitige Verfahren decken nicht die Kosten für diese Verfahren. Der Staat macht mit jedem Gerichtsverfahren Verlust.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich meine
persönliche Meinung dar!

Der Beitrag ist leider von viel Unwissenheit geprägt.

Levay