Bedeutung des Wortes ''beschadet''?

Moin,

kann mir hier jemand die Bedeutung des Wortes „beschadet“ nennen? Ich kenne wohl „unbeschadet“; das bedeutet ja wohl in etwa „dennoch“ (?). „Beschadet“ müßte demnach „weil“ bedeuten. Das scheint allerdings nicht der Fall zu sein.

Wer es weiß, möge bitte antworten.

Gruß
Uwe

Hallo Uwe,

das Wort beschadet gibt es lt. Duden gar nicht.

und das Wort unbeschadet bedeutet nicht „dennoch“. Es wird vorwiegend im Rechtsbereich angewandt:

„ging aus der Sache unbeschadet hervor“

„seines Rechtes unbeschadet“ [Duden]

und scheint mir eine Ableitung aus „beschädigt“ zu sein.

siehe auch:
http://www.mydict.com/Wort/unbeschadet/

Gruß Heinz

Hallo,
das mag ja alles stimmen, aber ich (und offenbar auch Uwe) denke eher an die Formulierung „unbeschadet der Tatsache, dass…“
Hier würde ich schon annehmen, dass es für „trotz“ o.ä. steht.
LG

Hallo,

das mag ja alles stimmen, aber ich (und offenbar auch Uwe)
denke eher an die Formulierung „unbeschadet der Tatsache,
dass…“

Hier würde ich schon annehmen, dass es für „trotz“ o.ä.
steht.

Für das Wort trotz kann man unbeschadet nicht einsetzen. Es mag zwar hier auch möglich sein, aber das treffende Wort ist eben unbeschadet, was eben heiß will „aus der Tatsache ohne Schaden hervorgegangen“. Die Tatsache muß ein für die Person belastendes Argument sein.

Gruß Heinz

Hallo,

kann mir hier jemand die Bedeutung des Wortes „beschadet“
nennen?

das Wort „beschaden“ (= beschädigen) war schon zu Adelungs Zeit veraltet

Der Duden zu „unbeschadet“:

_un|be|scha|det [auch: '] [eigtl. negiertes 2. Part. zu veraltet beschaden= Schaden bringen, beschädigen]:

  1. ohne Rücksicht auf, ungeachtet, trotz: u. aller Rückschläge sein Ziel verfolgen; u. seiner politischen Einstellung, u. der Tatsache, dass wir seine politische Einstellung ablehnen, sind wir gegen seine Strafversetzung.

  2. ohne Schaden, ohne Nachteil für, im Einklang mit: u. des Widerspruchrechts/(auch:smile: des Widerspruchrechts u. ist der Befehl in jedem Falle auszuführen._

Gruß
Kreszenz

Hallo,

das mag ja alles stimmen, aber ich (und offenbar auch Uwe)
denke eher an die Formulierung „unbeschadet der Tatsache,
dass…“

Hier würde ich schon annehmen, dass es für „trotz“ o.ä.
steht.

Für das Wort trotz kann man unbeschadet nicht einsetzen.

Ach, nein ?
Siehe Kreszenz.

Es
mag zwar hier auch möglich sein, aber das treffende Wort ist
eben unbeschadet,

Hä?

was eben heiß will „aus der Tatsache ohne
Schaden hervorgegangen“. Die Tatsache muß ein für die Person
belastendes Argument sein.

Im juristischen Sinne mag es so eben heiß wollen, in meinem Beispiel ging es um etwas anderes. Und bei Uwe vermutlich auch, sonst hätte er nicht eine ähnliche Bedeutung wie ich zugrunde gelegt.
LG

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Hallo!

das Wort beschadet gibt es lt. Duden gar nicht.

Was im Prnzip nichts bedeutet - der Duden listet bei weitem nicht alle Wörter auf, die es im Deutschen gibt.

Der Duden Bd 1 enthält 130.000 Stichwörter, das Duden Universalwörtbuch 150.000 Stichwörter. In welchem hast Du nachgeschaut? Ist aber auch egal, der Gesamtwortschaft des deutschen wird auf 500.000, wenn nicht noch mehr Stichwörter geschätzt. Mehr darüber findest Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wortschatz

Es wird zwar oft als Totschlagargument verwendet - die Aussage „Das Wort gibt es nicht, das steht nicht im Duden“ ist aber dennoch wenuig sinnvoll.

Gruß,
Max

Hallo,

Für das Wort trotz kann man unbeschadet nicht einsetzen.

Ach, nein ?

Ja wirklich NEIN!
Das Wort trotz kann man nicht durch unbeschadet ersetzen.

Beispiel: Trotz der mangelhaften Deutsch-Kenntnisse wurde er eingestellt: Unbeschadet der mangelhaften Deutsch-Kenntnisse wurde er eingestellt. Da wird wohl jeder lachen.

unbeschadet der Tatsache, daß

In diesem speziellen Satz kann man natürlich auch das Wort trotz verwenden; das ändert aber nichts an der Bedeutung von unbeschadet, daher kann man die Wörter nicht beliebig tauschen.

unbeschadet bedeutet nicht dennoch und das Wort beschadet kenne ich nicht und habe es nie gelesen, und wie Kreszenz zitiert, ist es ein längst veraltetes Wort, das heute nicht mehr benutzt wird.

Gruß Heinz

Kann es sein, daß…
…eigentlich „unbenommen“ und nicht „unbeschadet“ gemeint ist?

…eigentlich „unbenommen“ und nicht „unbeschadet“ gemeint
ist?

oder „ungeachtet“
Auch möglich.
Aber lt. der mir hier vermittelten Logik geht das alles nicht, weil „unbenommen“ wahrscheinlich ausschließlich „klar im Kopf heißt“ und „ungeachtet“ „nicht respektiert“
Wo ICH behauptet hätte, man könne jederzeit das Wort unbeschadet durch trotz ersetzen, oder gar, es existiere ein Wort „beschadet“, das müsste mir bei Gelegenheit mal jemand zeigen.
LG

Nochmal:

http://www.dwds.de/?woerterbuch=1&kompakt=1&sh=1&qu=…

unbeschadet bedeutet nicht dennoch und das Wort beschadet
kenne ich nicht und habe es nie gelesen

Ich auch nicht.

Gruß