Hallo zusammen,
ein fiktiver Lieferant verwendet in seinen AGB eine Klausel folgenden Inhalts:
„Wird der Vertrag durch den Kunden vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, etc.“
Es handelt sich um einen Jahresvertrag über eine Belieferung vom 01.07.13 bis 01.07.14. Der Vertrag verlängert sich automatisch, falls er nicht vom Kunden oder vom Lieferanten fristgerecht gekündigt wird, um ein weiteres Jahr.
Der Kunde kündigt den Vertrag fristgerecht zum 01.07.14. Diese Kündigung wird ihm vom Lieferanten bestätigt.
A. Was unterscheidet die ordentliche Vertragslaufzeit von der nichtordentlichen? Handelt es sich bei der zweitgenannten um die außerordentliche Vertragslaufzeit, die bspw. bei außerordentlicher Kündigung (wg. Sonderkündigungsrecht) eintreten würde?
B. Ist zur Bestimmung des o.g. Halbsatzes („Wird der Vertrag…“) nicht der Zeitpunkt zu dem gekündigt wurde heranzuziehen und nicht etwa das Erstelldatum des Kündigungsschreiben bzw. das Eingangsdatum beim Lieferanten?
Falls es das Erstell- bzw. Eingangsdatum wäre, wäre dann nicht die AGB-Klausel rechtlich doppeldeutig, so dass der Kunde für sich die „Besserdeutung“ in Anspruch nehmen kann und der Lieferant sich dies anrechnen lassen muss?
C. Die Klausel findet sich in einer Version der AGB des Lieferanten, die ab 02/14 Gültigkeit hat. Der Kunde wurde nicht über diese Änderung der AGB informiert, bzw. kann keine entsprechende Info in seinen Unterlagen finden.
Falls er über die AGB-Änderung nicht informiert wurde, gelten für den Vertrag die vorher geltenden AGB, richtig?
Ich bedanke mich bereits für jede informative Antwort und würde mich insbesondere über hinzugefügte Quellenangaben freuen. Bitte berücksichtigt bei euren Antworten, dass es sich um 3 Einzelfragen handelt, die alle einer Antwort bedürfen.
Aber ich nehme auch gerne Antworten zu den Einzelfragen an
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Gruß und schönes
Wochenende
vdmaster