Liebe Datafox!
Ich habe dein Posting durchgearbeitet, aber dann ist mir klar geworden, dass das wie ein Kampf gegen Windmühlen ist.
Du willst du auch gar nicht, dass ich dir was erkläre.
Ich glaube es steigert unser beider Zufriedenheit, wenn wir hier nicht miteinander weiter machen.
Gruß Werner
(PS: Weil ich die Arbeit schon weitgehend gemacht habe lösche ich das Folgende nicht, obwohl ich es für sinnlos halte es dir zu schicken. Du darfst es gerne ignorieren.
Vielleicht fühlst du dich provoziert, dadurch, dass Moslems
ausgerechnet die Symbole eines patriarchalen Fundamentalismus
staatlich geschützt überall ausleben dürfen.
Da liegst du falsch - aber das tut nichts zur Sache, welche
Motive ich für meine Meinung haben mag.
Deine Motive sind offensichtlich entscheident dafür welche Argumente du vorbringst und welche Schlussfolgerungen du nicht nicht ziehst.
Die BA hat das Recht Vorschriften für das äußere
Erscheinungsbild gegenüber Kunden zu erlassen. Dabei darf sie
aber keine unangemessenen Forderungen stellen (z. B.
Nacktheit) und auch niemanden wegen seiner Religion
diskriminieren (unter besonderen Umständen dürfte sie das
sogar), für unser Problem also keine Regeln erlassen, die
jemandem wegen seines Bekenntnisses die Ausübung des Berufes
unmöglich machte.
Diese Forderung ist völlig aus der Luft gegriffen. Mit diesem
tollen Argument müßten beispielsweise europäische Schlachthöfe
reihenweise zusperren, denn in Europa ißt man nunmal
Schweinefleisch. In so einem Ort könnte ein Moslem aber nicht
arbeiten! Also diskriminiert der Schlachthof nach Religion!
Das ist nicht aus der Luft gegriffen sondern angewandtes Verfassungsrecht (da gibt es ein paar Ausnahmen aber die treffen hier nicht zu).
Das mit dem Schlachthof ist reine Polemik und das weißt du auch.
Dort liegt es in der Tätigkeit selbst nicht an einer nachgeordneten unternehmerischen Entscheidung. Als Abfertigerin (wie nennt man das?) git es keine solchen sachlichen Zwänge.
Wahr ist vielmehr, daß ein Unternehmen selbst entscheiden
kann, welche Regeln gelten und wen es einstellt.
OK, hast mich überzeugt.
Die BA als privates Unternehmen, kann einstellen und entlassen wen es will und Forderungen noch ihren ganz privaten vorstellungen und Geschäftsinteressen erlassen.
Die Verfassungsmäßigen Grundrechte auf freie Religionsausübung sind nur in öffentlichen Behörden geschützt und natürlich in meinen vier Wänden.
Eine Güterabwägung über die Angemessenheit von Anweisungen, die in die Grundrechte eingreifen ist im privatwirtschaftlichen Bereich überflüssig. Die BA kann machen was sie will.
Also wo ist dein Problem?
WENN sich das Unternehmen entscheidet,
sich (aus PR-Gründen?) „religiöse
Nichtdiskriminierung“ auf die Fahnen zu schreiben, dann soll
es sich aber auch daran halten, und nicht auf so
haarsträubende Weise de facto Angehörige der Mehrheiten
diskriminieren. (De facto wohlgemerkt - denn das ist nunmal
das Ergebnis).
Gut, aber sie sind ja frei in ihren Entscheidungen. Wenn sie das Verbot religiöser Diskriminierung nicht beachten müssen, warum ist das also hier ein Problem?
Jeder hat das Recht unbedingten religiösen Pflichten
nachzukommen.
Das Kopftuch ist nicht unbedingt!
Ein nicht geringer Teil der Moslems sagt was anderes.
Die Katholiken sind unter den Christen auch in der Mehrheit, die dürfen mir also dann die Pflicht zur Beichte auferlegen?
Darf ich dir auch deine Religion vorschreiben?
Sollte die BA dagegen ihre Vorschriften dahingehend ändern,
dass dadurch bestimmten Bekenntnissen die Berufausübung
unmöglich würde, dann wäre sicher vor Gericht zu klären, ob
das Marketing-Interesse der BA das Grundrecht auf freie
Religionsausübung und das Diskriminierungsverbot überwiegt.
Ein Gericht entscheidet darüber wer wen einstellen darf?
Genau. Es gibt Arbeitsgerichte, die sich mit genau solchen Fragen beschäftigen. Allerdings meistens anders herum, sie prüfen, ob eine Kündigung oder eine betriebliche Anweisung rechtens sind.
Wie war das nochmal mit dem Schweineschlachthof? Ich glaube das
nicht. Was ist mit Modelagenturen? Müssen die Models
einstellen, die sich nur mit Gesichtsschleier ablichten
lassen?
Siehe oben: Pure Polemik.
Das es einen Unterschied macht, ob die Tätigkeit an sich bestimmte Anforderung stellt die mit religiösen Pflichten kollidieren oder es nachgeordnete Geschäftsentscheidungen sind die einen Eingriff in Grundrechte bedeuten, dürfte selbst Dir auffallen.
Hier verlässt du den Bereich der Menschenrechte (zumindest
wie sie in Europa verstanden werden).
Das hat mit Menschenrechten überhautp nichts zu tun. Es geht
hier nicht um eine öffentliche Schule oder die Polizei sondern
ein freies Unternehmen.
Toll! Grundrechte und Menschenrechte gelten nur in Behörden. Herzlichen Glückwunsch!
Selbstverständlich spielt die
Verbindlichkeit religiöser Pflichten eine entscheidende Rolle,
wenn es in Konfliktfällen darum geht die Freiheitsrechte von
Bürgern gegeneinander abzugrenzen.
Eben nicht. Aus neutraler Sicht gibt es keine „verbindlichen religiösen Pflichten“
Der Satz ist ungefär so sinnvoll wie „es gibt kein weißes Schwarz“ Für den neutralen Betrachter gibt es die Pflichten nicht, aber sehr wohl für den Gläubigen, der dadurch natürlich nicht mehr neutral ist.
Diese Unneutralität hat bei uns Verfassungsrang.
Niemand ist gezwungen ein Kopftuch zu
tragen. Niemand ist gezwungen, Moslem zu sein. Es ist eine
prsönliche Entscheidung, WELCHER Religion man wie stark
anhangen möchte. Wenn ich einer Religion anhangen möchte,
deren Regeln mir das Leben schwer machen, dann ist das meine
Sache. Religionen sind keine PFlichten - nicht in
Europa!
Da stimme ich dir voll zu. Und trotzdem schützt der Staat deine ganz persönliche Entscheidung und räumt dir das Recht ein Religion öffentlich zu Leben. Willst du das ändern?
Und der zweite Satz nur in so fern, wie jemand seine Religion
nicht auch öffentlich ausüben will (oder willst du uns allen
dieses Recht nehmen?).
Ein privates Unternehmen ist nicht öffentlich!
Egal, was du davon hältst, auch private Unternehmen sind an die Verfassung gebunden. Wenn dort steht, dass niemand wegen Geschlecht usw. diskriminiert werden darf, dann gilt das auch für Privatunternenmen. Dabei sind Privatunternehmen nicht in gleichem Maße verpflichtet wie Behörden, aber drauf scheißen dürfen sie auch nicht.)