So wies ausschaut, wird die Union ja stark von Überhangsmandaten profitieren; auch hat Frau Merkel angekündigt, eine Regierung, deren Regierungsmehrheit alleine von diesen abhängt, machen zu wollen.
Was bedeutet dies nun im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Ü-Mandate für nicht mit der Verfassung vereinbar hält?
D.h. kann das Wahlergebnis angezweifelt werden? Welche (Verfassungsrechtlichen) Konsequenzen ergeben sich daraus?
So wies ausschaut, wird die Union ja stark von
Überhangsmandaten profitieren; auch hat Frau Merkel
angekündigt, eine Regierung, deren Regierungsmehrheit alleine
von diesen abhängt, machen zu wollen.
D.h. kann das Wahlergebnis angezweifelt werden? Welche
(Verfassungsrechtlichen) Konsequenzen ergeben sich daraus?
Keine (s.o.).
Wäre aber immerhin interessant, daß sich Leute, die genau daraus profitiert hätten selbst darüber abstimmen müssen es abzuschaffen. Das ist ja, wie den Ast absägen, auf dem man sitzt, weil einen ein Gericht dazu verpflichtet. Mal sehen, was dabei rauskommt und ob das einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht standhält.