Hallo zusammen,
So wies ausschaut, wird die Union ja stark von Überhangsmandaten profitieren; auch hat Frau Merkel angekündigt, eine Regierung, deren Regierungsmehrheit alleine von diesen abhängt, machen zu wollen.
Was bedeutet dies nun im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Ü-Mandate für nicht mit der Verfassung vereinbar hält?
D.h. kann das Wahlergebnis angezweifelt werden? Welche (Verfassungsrechtlichen) Konsequenzen ergeben sich daraus?
Hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Gruß Lennard