Bedeutung Einstandspflicht

Hallo zusammen,
kann mir einer den rechtlichen Begriff „Einstandspflicht“ erklären. Vielen Dank im Voraus…!

Hallo, Herr Kapellmeister.

Einstandspflicht: Die Pflicht, für etwas einzustehen. Zu sorgen, aufzukommen, zu zahlen, zu haften. Einstandspflichtig können Versicherungen, Krankenkassen, Banken, Unternehmen, Gesellschafter, Behörden, die öffentliche Hand, Bürgen, Ehegatten, Eltern und vermutlich so ziemlich jede andere Institution oder Person werden.

Gruß,
Zeh_14

Ahhh, verstehe. Erstmal vielen Dank für die Antwort. Nun ist es bei mir so, dass ich durch eine andere Person vorsätzlich verletzt wurde. Mein Anwalt hat die Person nun schriftlich „zum Anerkenntnis der Einstandspflicht dem Grunde nach“ aufgefordert. Soll also heissen, dass er zugeben kann / soll, dass er Verursacher ist oder wie hab ich das zu verstehen ?!?

Das soll heißen, dass dein Anwalt den Anspruchsgegner auffordert anzuerkennen, dass er dem Grunde nach für den Schaden aufkommen muss. (Die Formulierung „dem Grunde nach“ bedeutet, dass über die Höhe des Anspruchs noch nichts gesagt wird).

Levay

Vielen Dank ! Alle Fragen beantwortet :smile: