ein paar Korrekturen
Hallöchen,
die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG ist eine
Gesellschaftsform, die sich als kapitalistische KG
bezeichnen lässt.
das ist aber eine sehr seltsame Bezeichnung, die Du Dir gerade ausgedacht hast.
Hierbei ist ein Doppelkonstruckt zu
verstehen, welches eine Abart der AG zulässt, nur mit
geringerer Eigenkapitalbindung.
Eine Abart der Aktiengesellschaft? Was soll das denn heißen und was hat das mit einer GmbH & Co. KG zu tun? Außer, daß es keine Haftung der menschlichen Gesellschafter über die geleisteten Einlagen hinaus gibt, bestehen so ziemlich keine Gemeinsamkeiten.
Durch die Begrenzung der Haftungssumme musste der Gesetzgeber
zum Gläubigerschutz erweiterte Rechnungslegungsvorschriften
implementieren.
Dafür, daß er es mußte, hat er sich aber ganz schön viel Zeit gelassen.
Der Vorteil einer GmbH & Co. KG liegt jedoch nicht unbedingt
auf der geschäftlichen Seite (durch die Haftungsbeschränkung),
da diese Gesellschaftsform eher hinderlich ist, wenn es um die
Beschaffung von Fremdkapital (Darlehn, Kreditet) ist,
Da kann ich laut und klar widersprechen. Ungefähr 30% meiner Kreditkunden haben die Rechtsform einer GmbH & Co. KG.
als eher
auf dem steuerberatenden Bereich, da für eine solche
Gesellschaft 2 Jahresabschlüsse zu erstellen sind (einmal der
Abschluss der GmbH und zum anderen der Abschluss der KG!).
Da der Jahresabschluß der GmbH eher kein Hexenwerk ist (bei meist einer Handvoll Bilanzpositionen), ist das kein starkes Argument.
einer KG einzubinden oder austreten zu lassen, als in einer
GmbH. Da die Gesellschaftsform der Ag im Grundsatz diese
Vorteile verbindet, aber eine höhere Haftungsgrundsubstanz
aufweisen muss, existiert keine AG & Co. KG (was theoretisch
auch denkbar wäre).
Und tatsächlich auch der Fall ist. Um mal einige prominente Namen zu nennen:
Arcor
Gruner & Jahr
SAP (nicht die börsennotierte Gesellschaft, aber ein Konzernunternehmen)
Remondis
Edeka
Gruß,
Christian