Hallo ihr lieben,
Wenn ich auf google, Duden etc. Das Wort,Nachrang" eingebe, werd ich auf Nachrang im stassenverkehr fündig.
Deshalb erhoffe ich hier auf hilfe.
Ich verstehe din folgenden Sätze nicht:
Dieser Maßstab gilt auch dann, wenn der Antrag auf Unterhaltsvorschussgeld-Leistungen nicht aus eigenem Antrieb sondern auf nachhaltiges Einwirken eines anderen ( Ab hier verstehe ich es nicht ) NACHRANGIG zuständigen Sozialleistungsträgers - hier der ARGE - verfolgt wird. Der NACHRANG der Leistungen nach dem SGB II gegenüber den UVG-Leistungen ist kein Grund, die für alle Bürger geltenden gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen zu der vorrangigen Sozialleistung herabzusenken.
Heißt es dass das jobcenter nicht kürzen darf ?
Würde mich sehr über eure Hilfe freuen,
Mit freundlichen Grüssen
Tina