Bedeutung ,,Nachrang"!

Hallo ihr lieben,
Wenn ich auf google, Duden etc. Das Wort,Nachrang" eingebe, werd ich auf Nachrang im stassenverkehr fündig.
Deshalb erhoffe ich hier auf hilfe.

Ich verstehe din folgenden Sätze nicht:

Dieser Maßstab gilt auch dann, wenn der Antrag auf Unterhaltsvorschussgeld-Leistungen nicht aus eigenem Antrieb sondern auf nachhaltiges Einwirken eines anderen ( Ab hier verstehe ich es nicht ) NACHRANGIG zuständigen Sozialleistungsträgers - hier der ARGE - verfolgt wird. Der NACHRANG der Leistungen nach dem SGB II gegenüber den UVG-Leistungen ist kein Grund, die für alle Bürger geltenden gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen zu der vorrangigen Sozialleistung herabzusenken.

Heißt es dass das jobcenter nicht kürzen darf ?

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen,
Mit freundlichen Grüssen

Tina

Hallo Tina,

Nein, nicht wirklich.

Es geht um die Zuständigkeit, welche in Ränge aufgeteilt wird.

Bei einer Scheidung bekommst du auch eine Unterhaltszahlung zugesprochen.
Erstrangig ist da dein Ex verpflichtet diese Zahlungen zu leisten.

Zahlt dein Ex nicht, gehst du zur ARGE, diese muss dann die Leistungen bevorschussen und deinem Ex auf die Pelle rücken. Die ARGE ist hier also im 2ten Rang, also nachrangig zuständig.
Die ARGE darf dann eben NICHT die dir zugesprochenen Unterhaltszahlungen kürzen.

Allenfalls andere Leistungen der ARGE, wo die ARGE dann im ersten RANG ist, unterliegen dann aber schon den Bedingungen der ARGE und können entsprechend gekürzt werden, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden.

MfG Peter(TOO)