Bedeutung rekonstruktive Phase GOZ 9050

Können Sie mir möglicherweise erklären, was der Begriff „REKONSTRUKTIVE PHASE“ (GOZ 9050) bedeutet?

Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass diese Gebührenziffer nur bei einer Erneuerung von Implantataufbauten berechnet werden kann.

Diese Frage stellt sich mir aufgrund einer Rechnung über die REINIGUNG einer Stegkonstruktion, die ausschließlich zu diesem Zweck aus den Sekundärteilen herausgeschraubt und im nächsten Arbeitsgang wieder eingeschraubt wurde. Berechnet wurden dann die Gebührenziffern: Ä1, GOZ 0030, 2020, 4050, 2290, 5110 4020 und 9050.

die 9050 ist die Abnahme und wieder Befestigung der Suprakonstruktion.

In diesem Sinne also korrekt abgerechnet.

Vielen Dank für die prompte Beantwortung.

Wie von mir angenommen, sind Gebühren nach der Ziffer 905 z.B. dann erechtigt, wenn es sich jeweils um Leistungen handelt, die nach der Einheilphase und nach dem Freilegen des Implantats erbracht worden sind, also um Leistungen in der REKONSTRUKTIVEN PHASE.

Hierzu habe ich heute den GOZ-Beschlusskatalog der Bundeszahnärztekammer vom 04.08.2011 ausfindig machen können:

Implantate: Berechenbarkeit von Geb.-Nrn. 229, 231 und 511 GOZ
Die Geb.-Nrn. 229, 231 und 511 GOZ sind für die Abnahme und Wiederbefestigung bedingt abnehmbarer Suprakonstruktionen berechnungsfähig.

Müssen zusätzlich am Implantatkörper Sekundärteile ausgewechselt werden, so ist die Geb.-Nr. 905 GOZ zusätzlich berechenbar.

Die vorhandenen Sekundärteile wurden weder herausgeschraubt noch gereinigt.

Die Positon 9050 heißt nicht rekonstruktive Phase sondern *Entfehrnen, Wiedereinsetzen oder Auswechseln einer Suprakonsruktion und genau diese ist das Sekundarteil. In Ihrem Falle wurde die Stegkonstruktion abgenommen von den Implantaten und genau diese Stegkonstruktion ist das so von ihnen genannte Sekundärteil, richtig heißt es Suprakonstruktion.

Die 9050 wird auch berechnet wenn man z.B. die Suprakonstruktion gerade fertigt, eine Einprobe macht und das Einheilkäppchen herunter nimmt.

Gruß

Hilft dieser Link weiter, wenn man die unverständliche Einleitung hinter sich hat und wenn man bis zum praktischen Beispiel vorgedrungen ist?

http://www.zwp-online.info/de/zwpnews/wirtschaft-und…

Gruß

Kai Müller

Nachtrag
Wenn man tiefer in die Problematik einsteigen möchte (ich bin, wenn ich so etwas lese, froh, dass ich diesen Verwaltungssch… hinter mir habe), kann man sich auch noch diesen Artikel zu Gemüte führen:

http://www.spitta.de/index.php?id=sl17853538

Kai Müller

Hallo Lucia,

genau, die 9050 wird berechnet, wenn man z.B. die Suprakonstruktion gerade FERTIGT, eine Einprobe macht und das Einheilkäppchen entfernt, sozusagen während der rekonstruktiven Phase.

Suprakonstruktion wurde bereits vor 2 Jahren gefertigt und besteht aus 3 Teilen, d.h.

dem IMPLANTAT
dem SEKUNDÄRTEIL (einem „Zwischenteil“ zwischen Implantat und Steg)und
dem STEG/ABUTMENT.

Der Wortlaut der Position 9050:
„Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem ZWEIPHASIGEN Implantatsystem während der REKONSTRUKTIVEN PHASE“ bzw. HERSTELLUNG/WIEDERHERSTELLUNG.

Wie erwähnt, sind lt. Bundeszahnärztekammer für die ABNAHME und WIEDERBEFESTIGUNG bedingt abnehmbarer Suprakonstruktionen die Ziffern 2290, 2310 und 5110 berechnungsfähig. Nur wenn zusätzlich am Implantatkörper Sekundärteile ausgewechselt werden, ist die Ziffer 9050 zusätzlich berechenbar.