Ich hab mal ne Frage, was es denn mit dem Vermieterpfandrecht auf sich hat.
Es geht um eine Zwangsräumung von einem ersteigerten Haus.
Es gibt einen Absatz, in dem Brief des Räumungsverfahrens, dass der Gläubiger generell an allen Sachen des Schuldners sein Vermieterpfandrecht geltend machen kann. Bei einer ersteigerung ist der Gläubiger aber doch garnicht „Vermieter“.
Seh ich das richtig??
Ich hab mal ne Frage, was es denn mit dem Vermieterpfandrecht
auf sich hat.
Es geht um eine Zwangsräumung von einem ersteigerten Haus.
Es gibt einen Absatz, in dem Brief des Räumungsverfahrens,
dass der Gläubiger generell an allen Sachen des Schuldners
sein Vermieterpfandrecht geltend machen kann. Bei einer
ersteigerung ist der Gläubiger aber doch garnicht „Vermieter“.
Seh ich das richtig??
im Zwangsversteigerungsverfahren geht das Eigentums- und Nutzungsrecht, im Gegensatz zu normalen Verkäufen, direkt bei Zuschlag auf den Höchstbietenden über. Er ist damit ab diesem Zeitpunkt ‚Vermieter‘. Da durch die Zwangsräumung auch Kosten entstehen, ist er damit auch Gläubiger.