Bedeutung "vertragsfreies Objekt"?

Mitunter werden insbesondere bei online-Auktionen extrem günstig sogenannte „vertragsfreie“ Grundstücke oder Immobilien angeboten. Ich habe nicht herausbekommen, was genau damit gemeint ist. Wer kann mir das erklären?
Viele Grüße
Ralf

Das betrifft die Vertragsfreiheit und wird da:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vertragsfreiheit-50150 erklärt.
Es ist vollkommen wurscht ob´s um Immobilen oder Autos oder sonstwas geht. ramses90

Danke für die Rückmeldung.

Aber es klärt für mich noch nicht abschließend, ob es auch „Formfreiheit“ beinhaltet, da die Kaufpreise so niedrig sind (z.B. € 10,-) - oder ob (wie sonst immer) trotzdem eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, da ja ein Grundstück veräußert wird und Grundbucheinträge vorgenommen werden müssen.

Das beinhaltet auch die Vertragsfreihei! Solange nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird und alle Vetrgagspartner dies akzeptieren, kann vereinbart werden was immer man will!
Bei Immobilien ist, bis auf ererbte, immer die notarielle Beurkundung vonnöten:


Aber ´ne Frage am Rande: warum haste das nicht alles und nicht nur teilweise, im Eingangsthread gefragt? ramses90

Wäre vielleicht schlauer gewesen …

Mich hatte der Begriff so verwirrt. Habe schon oft Immobilien gekauft und ihn dabei nie gehört oder gelesen. Da dachte ich, dass hier was Besonderes vorliegt. Dem ist wohl nicht so. Jetzt weiß ich bescheid. Nochmals Danke!