Also könntet ihr mir mal bei folgenden helfen:
Hausratversicherung von einer mir fremden Gesellschaft:
Ich kenne die Bedingungen und die Klauseln dieser Geselschaft.
Eine böse Klausel (also nicht eine Bedingung aus den VHB),zum Beispiel mit der Nummer 7411, gefällt mir garnicht und ich möchte wissen, ob diese Klausel auch bei meinem Kunden gilt.
Kein Problem denke ich:
- es gelten die Klauseln ja nur wenn diese abgeschlossen sind, also schau mal in die Versicherungspolice ob da die Klausel 4711 gilt.
Pustekuchen:
Im Versicherungsschein steht nur: Es gelten die VHB 2004 und ggf. vereinbarte Klauseln. NA TOLL: Woher soll ich wissen, welche Klauseln den da abgeschlossen sind. Müssen die Versicherungen diese Klauseln den nicht im Versicherungsschein einzeln benennen, damit diese gelten.
Anscheinend nicht.
Problem:
Die Kundin hat keinen Antrag mehr, nur da hätte ich noch die Möglichkeit nachzuschauen ob die Klausel abgeschlossen wurde.
Also: Frage:
Sehe ich das richtig, dass Klauseln im Gegensatz zu den allgemeinen Bedingungen immer ausdrücklich mit eingeschlossen werden müssen, damit diese gelten. Andersrum: Nur weil ich eine Klausel in den gesamten Bedingungsheft sehe, heißt das noch lange nicht, dass diese in den einzeln betrachteten Vertrag gelten! Oder?.
Ist das wirklich so, dass die Klausel notfalls nur im Antrag benannt wird als auch in den Bedingungen und in der Police dann nicht, sondern nur dieser lapidarer Satz von wegen „ggf. vereinbarte Klauseln“
Grumpf
Danke das ihr mich nochmals ausbildet
MFG Marc