Bedienungsanleitung / Benutzerhandbuch

Hallo zusammen

Muss ein international tätiges Großhandelsunternehmen für Ware, die deutschen Raum verkauft wird auch für deutschsprachige Installationsanweisungen / Handbücher sorgen oder reicht da das allg. englischsprachige?

Also, ist der Großhändler verpflichtet, den „Einzelhändlern“ eine übersetzte Dokumentation zukommen zu lassen?

Mir ist bewusst, dass eine Anleitung dazugehört, die verständlich sein muss.
Es geht hier in dieser Fragestellung lediglich um die Sprache.

Kennt wer die passenden Rechts-§§ ?

Vielen Dank

Hi,

schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)#Mangelha…

Gruss,
Little.

Hey Little…

Vielen Dank für deinen Link.

Die IKEA-Klausel ist mir bekannt. Darauf hab ich mich auch zunächst berufen.
Allerdings heißt es, dass diese Klausel für Privatpersonen, also das BGB greift.

Es soll anders aussehen, wenn es sich um ein B2B-Geschäft handelt. Grund: Man kann von einem international tätigem Handelsunternehmen nicht erwarten, alle Handbücher in der jeweiligen Landessprache bereitzustellen. Der Einzelhändler müsste dem aber nachkommen (IKEA-Klausel und das damit verbundene BGB).

Ist dem nun so? Sind die B2B anders gestellt?

Vielen Dank
Denny

Ganz Kurz

Bei B2B gilt: „Wie bestellt, so geliefert“!
Wird keine Anleitung angeboten, oder verlangt, muss auch keine geliefert werden.

Normal steht in jedem ordentlichen Pflichtenheft (des Kunden)eine Klausel bezüglich Betriebsanleitung, Probebetrieb, Monteur etc. drin.

Falls nicht, muss auch nicht geliefert werden.

Allerdings ist es im Maschinenbau üblich entsprechende Unterlagen in der Landessprache des Kunden mit zu liefern.

Jedoch nicht für alle Geräte die geliefert werden. Kopien kann sich der Kunde selbst erstellen.

Im Zweifel sich gütlich einigen.