Bedienungsanleitung ins Netz stellen, ist das erlaubt?

Eine Bedienungsanleitung einer vor ca. 10 Jahren im Handel befindlichen Nähmaschine ist nicht mehr über den Hersteller und andere Internetseiten verfügbar, Darf ein Besitzer der betreffenden Bedienungsanleitung diese gescannt oder fotografiert ins Netz stellen, um diese anderen zum Download verfügbar zu machen?

Hallo!

Sofern bei der Bedienungsanleitung die erforderliche Schöpfungshöhe vorhanden ist, unterliegt sie dem Urheberschutz und das unbefugte Inverkehrbringen würde Rechte des Urhebers verletzen. Deshalb gilt auch für Bedienungsanleitungen der Grundsatz: Finger weg von anderer Leute Texten und Abbildungen.

Ob man im konkreten Einzelfall von Schöpfungshöhe reden kann, beschäftigt immer wieder Gerichte. Man kann nur eindringlich davor warnen, irgendwas ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu verbreiten/ins Netz zu stellen.

Siehe auch z. B. http://hoganlovells-blog.de/2015/07/01/bedienungsanleitungen-koennen-dem-urheberrechtsschutz-unterfallen/

Gruß
Wolfgang

Vielen Dank für die schnelle Antwort.