Bedingte Kapitalerhöhung im Falle einer Fusion?

Hallo zusammen,

ich hänge derzeit bei dem Thema „bedingte Kapitalerhöhung bei einer AG im Falle einer Verschmelzung zweier Unternehmen“ und habe dazu eine Frage (Aus Google und Büchern bin ich leider nicht schlauer geworden):
Dazu heisst es: "Bei einer Fusion durch Aufnahme verliert mindestens ein Unternehmen die rechtliche und wirtsch. Selbstständigkeit; das Vermögen des übertragenen Unternehmens wird auf das Vermögen des aufnehmenden Unternehmens übertragen. "

  1. Was bedeutet das? Heisst es, dass die Aktien der Aktionäre der übertragenen Gesellschaft einbezogen werden und diese dafür komplett neue/junge Aktien bekommen, damit ihr Anteil gleichbleibt. Oder behalten sie ihre Aktien und sie kriegen nur Bezugsrechte, um dann selber davon Gebrauch machen zu können, wenn sie sich vor einer Kapitalverwässerung schützen wollen?

  2. Würden aber durch eine Übernahme eines Unternehmens nicht auch die Anteile des übernehmenden Unternehmens geschmälert werden, sodass deren Aktionäre ebenfalls Bezugsrechte für neue Aktien kriegen müssten?

Ich hoffe, ich hab mich klar und verständlich ausgedrückt. Man beachte bitte, dass ich noch absolut neu bin in dieser Thematik.

Ich hoffe, dass mir iiiirgendjemand helfen kann und danke vorab.

Gruß

Hallo alleine,

es bedeutet dass die verbleibende AG zwecks Fusion (Verschmelzung) eine bedingte Kapitalerhöhung durchführen muss um überhaupt Aktien für den Umtausch zur Verfügung zu haben.
Schliessllich kann sie nicht etwas tauschen was sie gar nicht hat, da alle bisherigen Anteile bei den Aktionären liegen.

Die Aktionäre der untergehenden AG erhalten diese Aktien dann gemäss Umtauschverhältnis.

(Letztendlich werden die Aktien der untergehenden AG, sobald die Fusion vollzogen ist, für kraftlos erklärt und die Firma im HR gelöscht)

Gruss HighQ