Hallo Tom,
danke für die Erklärung im ersten Absatz.
Nun zur Beantwortung deiner Frage im 2. Absatz.
Es geht um nicht bezahlte Teilnahmegebühren in einem Verein aus dem Jahr 2008. Derjenige, der die Kurse besucht hat heißt, sagen wir mal, Alois Müller.
Die Klage wurde an eine Person geschickt, die Elisabeth Mayer heißt und vor mehr als 30 Jahre als ledige Person Elisabeth Müller geheißen hat.
Diese Elisabeth Mayer hat unter der Adresse an die die Klage geschickt wurde niemals unter dem Namen Müller gelebt. Die E.M. war niemals in der Stadt, in der sich der Verein befindet. Die E.M. kennt und kannte niemals einen Alois Müller. Alois Müller ein erwachsener Mensch (ca. 40 Jahre alt).
Ich glaube also, dass es sich um diese Variante handelt:
wurde auf Grund einer
Namensgleichheit die Klage gegen eine falsche Person
gerichtet
Allerdings auch nicht exakt, denn der, der nicht bezahlt hat ist eine andere Person als diejenige, der der Zahlungsbefehl zugegangen ist.
Woraus ergibt sich, dass die beklagte Person haftbar gemacht wird? Unmündiges Kind ist das einzige, was mir dazu einfallen würde.
Ganz praktisch, für meinen kleinen Hausverstand: mir schuldet jemand Geld. Er ist ein erwachsener Mensch. Er zahlt nicht. Ich muss klagen. Warum schicke ich die Klage an eine Person, die in einer anderen Stadt lebt und vor mehr als 30 Jahren den gleichen Familiennamen hatte wie derjenige, der mir jetzt das Geld schuldet?
Und daraus resultiert meine eigentliche Frage: wie zum Geier kommt der Verein dazu, sich die Elisabeth Mayer herauszupicken? Wie Martin vorher gemutmaßt hatte „aus dem Telefonbuch“ - nein, unmöglich, die Elisabeth Mayer steht ja nicht als Elisabeth Müller im Telefonbuch. So hat sie vor 30 Jahren mal geheißen.
Und der Brief ist auch adressiert an: Elisabeth Mayer, vormals Müller.
Das ist es, was ich nicht begreife. Man könnte natürlich in dem Verein anrufen und sagen: Hallo, Ihr Vollkoffer, auf welcher Grundlage kommt Ihr dazu, mir einen Zahlungsbefehl zu schicken? Wo ist hier bitte der Zusammenhang zwischen mir und demjenigen, der Euch das Geld schuldet? Und aus welcher Datenbank habt Ihr meinen ledigen Namen rausgezogen?
Das würde ich z.B. jedoch nicht tun. Ich denke, es ist am besten, den Einspruch zu schicken und mal abzuwarten, wie die Sache weitergeht. Jedes persönliche Einmischen oder übertriebene Neugier könnte vielleicht falsch ausgelegt werden.
Man kann jetzt nur gespannt sein, ob sich diese Fragen jemals im Zuge der weiteren Bearbeitung (Verfahren??) lösen.
Was es nich alles geben könnte…
Stirnrunzelnd, lg, Ira