Bedingung für beamte auf lebenszeit

Hallo,
ich interessiere mich für die Bennenung von „Beamten auf Lebenszeit“ bzw. welche GESUNDHEITLICHEN Voraussetzung man dafür erfüllen muss. Vorausgesetzt man wurde als Beamter auf Probe eingestellt, hat diese Zeit rum (3- max. 5 Jahre) und muss nun erneut zu einem amtsärztlichen Untersuchung: Was zählt hier? Gewicht, BMI, Augenstärke, usw? Bzw. inwie weit dürfen sich diese Werte bzgl. der Erstuntersuchung vor Einstellung ? Das Bundesbeamtengesetz schreibt nur:

Voraussetzungen für die Ernennung der Beamten auf Lebenszeit (BBG § 9)
(1) Beamter auf Lebenszeit darf nur werden, wer

  1. die in § 7 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt,
  2. das siebenundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,
  3. sich
    a) als Laufbahnbewerber (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) nach Ableistung des vorgeschriebenen oder üblichen Vorbereitungsdienstes und Ablegung der vorgeschriebenen oder üblichen Prüfungen oder
    b) als anderer Bewerber (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b) in einer Probezeit bewährt hat.
    (2) Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn der Beamte die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Frist verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge.

und dort steht:

Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (BBG § 7)
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt,
  2. die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  3. a) die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder - mangels solcher Vorschriften - übliche Vorbildung besitzt oder
    b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat.
    (2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden (Artikel 48 Abs. 4 EWG-Vertrag).
    (3) Der Bundesminister des Innern kann Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 zulassen, wenn für die Gewinnung des Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.

Also keine konkrete gesundheitliche Angaben?
Kennt sich damit jemand aus?

Hallo,

bei der Untersuchung selbst wird eigentlich (je nach Dienstherr) das übliche gemacht. Blutdruck, EKG, Augen, Hörtest usw. Wichtig ist die Frage nach Erkrankungen, die seit der letzten Untersuchung aufgetreten sind.

Grundsätzlich wird geprüft, ob der Gesundheutszustand des Beamten die Gewähr dafür bietet, dass er aus heutiger Sicht bis zur Pensionierung durchhalten kann. In allen Fällen, die ich kenne, konnte durch nachgereichte fachärztliche Gutachten am Ende immer eine gesundheitliche Eignung festgestellt werden. Mach dir also keinen Kopf.

Gruß
Ultra

Hallo,

bei der Untersuchung selbst wird eigentlich (je nach
Dienstherr) das übliche gemacht. Blutdruck, EKG, Augen,
Hörtest usw. Wichtig ist die Frage nach Erkrankungen, die seit
der letzten Untersuchung aufgetreten sind.

Grundsätzlich wird geprüft, ob der Gesundheutszustand des
Beamten die Gewähr dafür bietet, dass er aus heutiger Sicht
bis zur Pensionierung durchhalten kann.

das ist zB evtl nicht der Fall bei chronischen Erkrankungen und Übergewicht.
Ich kennen einen Fall, der musste sein „Übergewicht“ abbauen (BMI 28) und minimal erhöhte Bluttfett- und Leberwerte wieder in den Normbereich bekommen. Hierfür musste er regelmäßige (Haus-)Arztbesuche mit Gewichts- und Blutkontrolle nachweisen sowie halbjährlich zum Amtsarzt.

Gruß
Wawi

Hallo,

mal volkstümlich ausgedrückt:

wer die gesundheitlichen Voraussetzungen nach gesundheitsärtzlicher Untersuchung bei der Einstellung bestanden hat, wird im Allgemeinen auch - ohne weitere amtsärztliche Untersuchung - als Beamter auf Lebenszeit übernommen.

Es sei denn, in der Probezeit traten häufige Fehlzeiten aus gesundheitlichen Gründen auf (Krankschreibungen). Hier würde voraussichtlich ernsthaft nachgehakt werden. Denn dieser Sachverhalt schließe darauf, dass der Beamte seinem Amt auf Dauer (in den nächsten Jahren) nicht gewachsen ist.

Maralena

Hallo,

danke @all!

Mich interessiert besonders inwieweit sich die Augen verschlechtern dürfen. Bin leicht kurzsichtig und habe Angst, dass diese zu einem Ausschlusskriterium bei erneuter Untersuchung werden könnten.

@Maralena: D.h. man MUSS NICHT immer nochmal eine amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen?

Hallo,

Mich interessiert besonders inwieweit sich die Augen
verschlechtern dürfen. Bin leicht kurzsichtig und habe Angst,
dass diese zu einem Ausschlusskriterium bei erneuter
Untersuchung werden könnten.

Da würd ich vor dem Arztbesuch sicherstellen, dass die Sehhilfe auf die aktuelle Sehstärke angepasst ist. Ansonsten ist „leichte Kurzsichtigkeit“ natürlich ein absoluter Ausschlussgrund (falls du Tornadopilot oder Scharfschütze werden willst).

Gruß
Ultra

@Ultra: Danke, das habe ich jetzt nicht gerade angestrebt. Ich meinte eher „den normalen“ Beamten. Gibt es denn da keine vorgeschriebenden Grenzwerte, um wie viel sich die Sehtstärke verschlechtert hat, bzw. wie viel % sie OHNE Sehhilfe mindestens betragen muss?

Hallo,

es kommt immer auf die Tätigkeit des Beamten an. An einen Polizeibeamten werden andere Anforderungenen gestellt als an einen „normalen“ Beamten.
Auf dieser Seite ist es ganz anschaulich beschrieben:
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/jvv_pro…

Gruss

Iru

Hallo zamuehl,

Gibt es denn da keine
vorgeschriebenden Grenzwerte, um wie viel sich die Sehtstärke
verschlechtert hat, bzw. wie viel % sie OHNE Sehhilfe
mindestens betragen muss?

Warum ohne Sehhilfe? Wenn es um eine normale Tätigkeit im Verwaltungsbereich geht, wird der Beamte doch sicherlich eine Brille tragen. Der Sehtest wird idR mit Sehhilfe gemacht.

Danke, ja klar wird die mit gemacht. Aber auch die Sehstärke OHNE Sehhilfe wird gemessen, und da gibt es leiser ja auch Untergrenzen.

Ich suche diese Untergrenzen OHNE Sehhilfen…

@Iru: Danke, ich suche aber Richtwerte für die Sehstärken, bei deinem Link steht am Anfang nur Allgemeines, dann über AIDS / HIV. Hast du noch einen anderen, oder habe ich etwas übersehen?

Hallo,

Sehstärken…das hängt doch auch davon ab, was dein Job ist und ob du deinen Job machen kannst. Für einen Polizeibeamten sind die Kriterien anders als für normale Beamte… ins Ausland entsandte Beamte müssen noch besser sein (die G35-Tauglichkeit).
Die Frage könnte ein Amtsarzt eigentlich leicht beantworten. Es gibt genügend Behörden, die keine eigenen Ärzte haben und auf einen Amtsarzt zurückgreifen müssen. Ich habe auch Probs mit den Augen gehabt, aber bei meiner letzten G35 war meine Sehkraft danke einer OP „spektakulär“.

Iru

Hallo,

@Maralena: D.h. man MUSS NICHT immer nochmal eine
amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen?

Hi, auch wenn die Frage an Maralena gerichtet ist:

Nein, der Dienstherr muss nicht. Es ist in der Regel beim normalen Verwaltungsbeamten und Lehrer, also bei Leuten an die keine extra körperlichen Anforderungen gestellt werden, sogar eher unüblich.

Bei denen führen überdurchschnittlich lange Fehlzeiten während der Probezeit oder ein extra Eintrag im ersten Gesundheitszeugnis oder eine neu hinzugekommene allseits bekannte größere (!) Einschränkung zur Nachuntersuchung.

Grüße
miamei