Bedingung im Mietvertrag

Hallo,

ist folgende „Vereinbarung“ zulässig:

Dabei geht es um folgenden Satz: „Der Mieter läßt die Wohnung bei Auszug fachgerecht renovieren,“

Danke und Gruß

Hier soll offenbar der Mieter nicht selber renovieren dürfen, sondern dies fachgerecht erledigen lassen. Dazu empfehle ich mal dieses BGH-Urteil zu suchen und zu lesen: Aktenzeichen VIII ZR 294/09.

M. E. sollte man über die Vertragspassage nicht diskutieren, sondern das BGH-Urteil zum Vertragsende aus der Tasche ziehen. Das einzige Risiko wäre, wenn der BGH inzwischen seine Meinung revidiert hätte.

Pressemeldung zum Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=52239&linked=pm&Blank=1

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Da das Urteil des BGH ja Deine Auffassung stützt, kannst Du m.E. mit der Frage gegenüber dem Vermieter auch ruhig freundlich umgehen. Das ist gerade zu Beginn eines Mietverhältnisses für die Atmosphäre günstiger, als das Bedenken erst am Schluss der Verhandlung quasi aus dem Hut zu zaubern. Ich würde dem potentiellen Vermieter eine schriftliche Nachricht positiven Inhalts im Großen und Ganzen schicken. Irgendwo mittendrin zwischen positiven Bemerkungen sprichst Du die Frage der Renovierung an. Etwa so: „Was eine Renovierung nach evtl. Auszug angeht: Selbstverständlich werde ich die Wohnung dann renovieren. Allerdings nicht zwingend durch einen Fachbetrieb. Das ist rechtlich auch nicht notwendig. Zu Ihrer Information habe ich ein entsprechendes Urteil des BGH beigefügt.“
Und dann muss wieder was Nettes/Positives folgen. Damit die Renovierung Frage an Wichtigkeit verliert.
LG
Amokoma1

Du meine Antwort nicht gründlich gelesen und mich somit missverstanden.

Natürlich bliebe ich stets freundlich bei den Verhandlungen, um die Wohnung zu bekommen.

Das Urteil wird erst am Vertragsende bei Bedarf zitiert; so hatte ich es geschrieben.

Na ja, wer hier nicht lesen will, steht in den Sternen
Du fandest: mit Paukenschlag zum Ende und ich fand: Lieber mittendrin freundlich verpackt.
LG
Amokoma1

Selbstverständlich darfst Du das so gerne tun. Der Vermieter wird es Dir danken.

Selbstverständlich darfst Du das so gerne tun.