Welche Bedingungen bestehen bei einer Jobsuche während Arbeitslosigkeit?
Wozu muss ein Arbeitsloser bereit sein, um eine Kürzung des ALG I zu vermeiden? Gilt es z.B. für einen Ledigen als zumutbar, eine Stelle in einer Entfernung von bis zu 200 km von seinem Wohnort anzunehmen oder evtl. sogar umzuziehen?
Na ja, auch ein Unverheirateter hat z.B. einen Bekannten- und Freudeskreis. Und ein Umzug ist ja nun auch nicht mal „einfach so“ gemacht. Es spielt auch das Alter eine Roille. Zumindest denke ich, dass ein junger Mensch auf so einem Gebiet „untenehmungslustiger“ ist, als ein nicht mehr so junger.
Welche Bedingungen bestehen bei einer Jobsuche während Arbeitslosigkeit?
Die, die du dir schaffst…?! Ich würde an meiner Formulierungskunst arbeiten; dann sind Bewerbungen erfolgreicher. Der Satz bedeutet nämlich was ganz anderes, als du sagen willst.
Wozu muss ein Arbeitsloser bereit sein, um eine Kürzung des ALG I zu vermeiden?
Gilt es z.B. für einen Ledigen als zumutbar, eine Stelle in einer Entfernung von bis zu 200 km von seinem Wohnort anzunehmen oder evtl. sogar umzuziehen?
Bei einem Ledigen (ohne Kinder) schon. Diese müssen grundsätzlich dazu bereit sein, sich bundesweit vermitteln zu lassen.
Das steht zwar nicht explizit in § 121 bzw. steht in Abs. 4 nur was zur maximal zumutbaren Pendelzeit (nicht Entfernung!), Konkretisierungen zur grundsätzlichen Zumutbarkeit eines Umzugs von Ledigen findest Du aber in der Durchführungsanweisung (DA) zu § 121 SGB III: http://www.arbeitsagentur.de/bund/generator/goto?id=… (PDF).
Überhaupt müsste dir die DA alle deine Fragen zur Zumutbarkeit beantworten.