Bedingungen einer Abmahnung

Ich habe mich in den letzten Wochen ein bisschen mit ABGs und Abmahnungen beschäftigt.
Dabei habe ich gelesen, dass es für Abmahnungen bestimmte Voraussetzungen gibt. So kann ein Unternehmen nur von einem Mitbewerber abgemahnt werden, welcher eine ähnliche Zielgruppe hat, und ähnliche Waren verkauft. Sprich, ein direkter Konkurrent.

Bedeutet das, dass ein Unternehmen, das keinen Konkurrenten hat, auch nicht abgemahnt werden kann?

Danke für die Aufklärung.

Richtig, so weit ich weiß.
Wenn ein Mitbewerber eine Abmahnung verfasst, dann geht das nur, wenn er selber durch den unlauteren Wettbewerb betroffen ist.

Ein Bäcker kann dem Frisör nicht untersagen, mit „Bester Frisör der Stadt“ zu werben.

Du vergisst die andere Seite, nämlich die der Kunden. Und verschicken Verbraucherschutzorganisationen halt auch gerne Abmahnungen.

Wenn aber ein Unternehmen weder Kunden noch Mittbewerber hat?
Dann wird man es wohl nicht abmahnen können. Allerdings: Wozu auch?