Bedingungen für Aufenthaltserlaubnis?

Liebe Wissende,

mein Verlobter (US-Amerikaner) ist diese Woche nach Deutschland (Leipzig) gekommen, um das kommende Jahr hier mit mir zu leben; danach möchten wir beide in die USA übersiedeln.

Heute waren wir auf der Ausländerbehörde, um für ihn eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Dame auf dem Amt sagte uns, daß er ohne einen Arbeitsvertrag keine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Bisher waren wir der Meinung, daß es genügt, wenn er für die Dauer seines Aufenthaltes ausreichend finanzielle Mittel nachweisen kann. So wurde es ihm auch im deutschen Konsulat in den USA gesagt.

Was stimmt nun? Die Dame auf der Behörde hat sich nach langem Nachhaken dazu herabgelassen, uns den Paragraphen zu sagen, in dem die Bestimmungen über den Aufenthaltsgrund angeblich nachzulesen sind - §7 Ausländergesetz. Angeblich sollen als solche Gründe nur ein Arbeitsvertrag/Studienplatz/Ehe mit einem deutschen Staatsbürger gelten. Ich konnte im Internet nichts dazu finden. Ist ein Arbeitsvertrag wirklich Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis???

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Sylvia

Hallo!

Ich verstehe zwar vom AuslG in Deutschland nicht viel, mache aber Fremdenrechtsberatung in Österreich und sage mal, was ich mir so denke. Normalerweise werden genügend Eigenmittel verlangt. So steht es auch im § 7 AuslG. D.h. er braucht das notwendige Geld für ein Jahr selbst, es reicht nicht aus, wenn du ihn erhältst, da er darauf keinen Rechtsanspruch hat solange ihn du nicht heiratest. Also genügend Eigenmittel muss er haben -das ist der Punkt, wenn ich das richtig verstanden habe.
Dies sollte irgendwie zu organisieren sein. Er kann zB in Deutschland ein Konto eröffnen und du gibst ihm den notwendigen Betrag und er zahlt ihn ein - mit einem Kontoauszug geht man dann zur Fremdenbehörde und gibt den Kontostand als Eigenmittel an - dies funktioniert bei uns meistens ganz gut und wird vor allem bei Studenten aus ärmeren Ländern sehr gerne angewandt (immerhin müssen die bei uns 2500,- EUR Eigenmittel pro Semester nachweisen - das schafft normalerweise als Student kein Inländer!).

Wenn die Ausländerbehörde wirklich spinnt, dann beantragen und durchstreiten - nur nicht unterkriegen lassen.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Beantragung eines Aufenthaltsvisums im Konsulat (Visum D) mit bis zu sechs Monaten Gültigkeit - diese werden idR vom Konsulat ausgestellt (ich glaube, dass das auch in D so ist).

Drei Monate dürfen sich US-Bürger sowieso Visafrei im Schengen Raum aufhalten.

Es wird sich eine Möglichkeit finden. Nur ein allgemeiner Tip aus der praktischen Erfahrung: Nie zur Rechtsberatung zu einer Ausländerbehörde gehen, die Auskünfte sind oft falsch oder man verplappert sich und die Behörde dreht einem dann einen Strick draus. Also Rechtsberatung anderswo suchen als bei der Behörde. Ich kenne leider keinen Verein, der in Deutschland kostenlose Rechtsberatung im Ausländerrecht macht, so wie ich dies in Ö tue, aber vielleicht kennt jemand anderer hier so einen, würde mich nämlich auch interessieren.

Ich hoffe meine hier etwas bescheidenen Tipps nutzen dir ein bisschen.

Gruß
Tom

Hallo Sylvia,

meines Wissens braucht man für eine Aufenthaltserlaubnis tatsächlich einen Arbeitsvertrag, und selbst dann ist das nicht einfach (es muss erst nachgewiesen werden, dass die Arbeit nicht von einem EG-Bürger gemacht werden könnte). Das ist übrigens in den USA genauso.

Allerdings darf sich ein US-Bürger drei Monate ohne Visum in Deutschland aufhalten. Es ist, glaube ich, auch nicht verboten, nach zweidreiviertel Monaten das Land zu verlassen (nach Tschechien?) und dann wieder neu einzureisen. Nur sollte man dann nicht auf einer Liste unerwünschter Personen stehen.

Und: Das bedeutet noch keine Arbeitserlaubnis. Dein Verlobter soll sich also nicht beim Schwarzarbeiten erwischen lassen.

Cheers, Felix

Hallo!

Das kann ich nicht glauben, denn sonst könnte ein reicher Pensionist nicht einwandern und § 7 AuslG geht vom Wortlaut her davon aus, dass genügend Eigenmittel vorhanden sein müssen und zählt mehrere Möglichkeiten hierzu alternativ auf.

Gruß
Tom

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Hallo Sylvia,
das kann schon sein, bzw. er muss genügend finanzielle Mittel nachweisen können, damit er in der BRD wirtschaftlich überleben kann. Was ist, wennnn er krank wird, kann er dann seinen Krankenhausaufenthalt bezahlen? Wovon lebt er in der BRD, oder meinst du etwa, wir lassen hier Leute rein, die dann schnurstracks beim nächsten Sozialamt Sozialhilfe beantragen?

Gruß Mic

Gruß Mic

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Hallo Mic!

Findest du das nicht ein bisschen frech? Außerdem ist es völlig unmöglich einfach nach D zu kommen und Anspruch auf Sozialhilfe zu haben - das gibt’s einfach nicht. Mir kommt dein Statement so vor wie der immer wieder wiedergekäute Unsinn, die Leute kommen einfach nach Deutschland und lassen sich erhalten (obwohl das statistisch widerlegbar ist).

Gruß
Tom

Hallo Sylvia,
das kann schon sein, bzw. er muss genügend finanzielle Mittel
nachweisen können, damit er in der BRD wirtschaftlich
überleben kann. Was ist, wennnn er krank wird, kann er dann
seinen Krankenhausaufenthalt bezahlen? Wovon lebt er in der
BRD, oder meinst du etwa, wir lassen hier Leute rein, die dann
schnurstracks beim nächsten Sozialamt Sozialhilfe beantragen?

Gruß Mic

Gruß Mic

Hallo Sylvia,

die Ausländerbehörde hat m.E. eine richtige Auskunft gegeben.
Ich würde empfehlen, dass Ihr Euch mit einer Relocation Agentur
in Verbindung setzt - die haben dort täglich mit diesen Fragen
zu tun und können am besten einschätzen, ob und wie sie Euch
helfen können.
Leider gibt es in Leipzig wohl keine Agentur (nur diese
Mitwohnzentrale, aber deren Qualität kann ich nicht beurteilen).
Um eine Agentur zu nennen:
enter-berlin.de oder compass-relocation.de haben einen guten
Ruf - vielleicht habe sie Partner in Eurer Region oder können
Euch trotzt der Entfernung helfen, denn Ausländerrecht ist ja
Bundesrecht - oder sieh mal bei http://www.eura-relocation.com
nach…

Auch EXPAT Seiten können zum Teil wichtige Infos geben - die
kann ich sowieso nur empfehlen. Wenn man im Ausland leben
möchte. Viele (unangenehme) Erfahrungen können einem so erspart
bleiben und sicher hast du schon gemerkt, dass zwischen USA und
Europa mehr als nur der Atlantik liegen …

Und wenn Dein Freund mal Heimweh nach amerikanischem Essen hat:
http://www.expatshopping.com/

Good luck!
Lil

Hallo Mic!

Findest du das nicht ein bisschen frech? Außerdem ist es
völlig unmöglich einfach nach D zu kommen und Anspruch auf
Sozialhilfe zu haben - das gibt’s einfach nicht. Mir kommt
dein Statement so vor wie der immer wieder wiedergekäute
Unsinn, die Leute kommen einfach nach Deutschland und lassen
sich erhalten (obwohl das statistisch widerlegbar ist).

Gruß
Tom

Hallo Tom,
wennn jemand eine Aufenhaltserlaubnis für die BRD hat, dann hat die betreffende Person Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe.
Deswgen muss ein Ausländer, der nach Deutschland kommen will und eine Aufenhaltserlaubnis haben will, einen Arbeitsplatz nachweisen, in er soviel Geld verdient, dass er wirtschaftlich über die Runden kommt.
Ich habe nichts anderes gesagt!!!
Gruß Mic

Hallo Mic,

abgesehen davon, daß ich Deinen Ton reichlich unhöflich finde, hatte ich bereits angedeutet, daß wir über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um für seinen Lebensunterhalt (incl. Krankenhaus, wenn nötig) aufkommen zu können. Von „schnurstracks beim nächsten Sozialamt Sozialhilfe beantragen“ kann also keine Rede sein. Siehe den Auszug aus meiner Anfrage:

Bisher waren wir der Meinung,
daß es genügt, wenn er für die Dauer seines Aufenthaltes
ausreichend finanzielle Mittel nachweisen kann. So wurde es
ihm auch im deutschen Konsulat in den USA gesagt.

Nächstes Mal bitte erst nachfragen, dann antworten.

Viele Grüße
Sylvia

Unsinn
Hallo!

Erstens er braucht keinen Arbeitsplatz, sondern nur genügend Eigenmittel, das geht ganz klar aus dem Wortlaut des §7 AuslG hervor („oder sonstigen eigenen Mitteln“). Ein Ausländer bekommt gem § 7 AuslG dann keine Aufenthaltsgenehmigung wenn er die Voraussetzungen für die Sozialhilfe erfüllen würde. Würde er zum Sozialhilfeempfänger während seines Aufenthaltes, so setzt er gem. § 46 Z6 AuslG einen Grund zur Ausweisung und kann sie daher wiederum nicht in Anspruch nehmen.

Es gibt durchaus Sozialschmarotzer, In-, wie Ausländer, aber die Einwanderung immer mit Sozialschmarotzertum gleichzusetzen ist schlicht und einfach Schwachsinn und entspricht nicht den Tatsachen - und wie man merkt wird Schmarotzertum bei Ausländern ungleich strenger geahndet als bei den „anständigen“ Inländern!!

Gruß
Tom

Hallo Tom,
wennn jemand eine Aufenhaltserlaubnis für die BRD hat, dann
hat die betreffende Person Anspruch auf Leistungen der
Sozialhilfe.
Deswgen muss ein Ausländer, der nach Deutschland kommen will
und eine Aufenhaltserlaubnis haben will, einen Arbeitsplatz
nachweisen, in er soviel Geld verdient, dass er wirtschaftlich
über die Runden kommt.
Ich habe nichts anderes gesagt!!!
Gruß Mic

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