Bedingungen für Außer-Haus-Verkauf

Wenn man ein Café eröffnen möchte, in dem es auch Eis geben wird und diesen um den Umsatz zu erhöhen und den Start zu erleichtern auch zur Mitnahme anbieten möchte, wie muss man vorgehen?
Meine Fragen dazu:
-Wie nennt sich das genau? Beim Ordnungsamt gibt es dazu kein Vormular. Heißt es Außer-Haus-Verkauf oder vielleicht fliegender Straßenhandel. Nach was muss man suchen.
-Wie sind die Bedingungen für diesen Verkau? Ein einfacher Gaststättenantrag reicht nicht, da gibt es einen Zusatz
-Welches Amt ist dafür zuständig? Ordnungsamt, Gewerbeamt, Oder Straßenordnungsamt?
-Was kostet so eine Genehmigung?

Ich freue mich über jede noch so kleine Antwort oder Tipp. Danke

Hallo Arorua,

tut mir leid, da kann ich gar nicht weiterhelfen.

MfG

Michaela

Hallo arorua,

  • zum Eis: grundsätzlich darf man alles Außer-Haus verkaufen, dass man nicht selbst hergestellt hat. Wenn ihr also das Eis von einem Anbieter kauft und dann an Kunden weiterverkauft, ist das kein Problem.
  • um ein Café zu eröffnen musst du beim Ordnungsamt eine Gaststättenkonzession beantragen. Wir haben das im letzten Jahr gemacht, ich weiß aber, dass sich in diesem Jahr etwas geändert hat, was z.B. die Kosten dafür angeht. Darum: bitte direkt beim Ordnungsamt anfragen. Da bin ich nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
  • wenn du nur Eis auf der Straße verkaufen möchtest, dann bist du ein reisender Händler. Das hat mit dem Café nix zu tun und benötigt eine Reisegewerbekarte. Das Gewerbe muss natürlich auch angemeldet werden. Alles beim Ordnungsamt. Allerdings gibt es zum Verkaufsstand auch viele Sachen zu beachten, die sie dir auch beantworten können. Und eine Belehrung Infektionsschutz benötigt man. Beim Gesundheitsamt fragen.
    Viel Erfolg.

Vielen dank für deine Antwort.