wenn Person A aus einer nicht erbrachten Lohnzahlung einen Titel gegen Person B hat, dieser jedoch nicht zahlt, will Person A sein Konto pfänden, was muss Person A dort beachten und welche Bedingungen müssen für ihn vorliegen, muss vorher ein Mahnverfahren stattfinden?
Wie kann Person A einen Titel haben, wenn noch kein Mahnverfahren stattgefunden hat?
Die Definition eines Titels ist, dass er vollstreckbar ist. Beispiele für einen Titel sind ein gerichtliches Urteil, ein Vergleich der vor Gericht oder einem Schlichter geschlossen wurde oder ein notarieller Vertrag.
Wenn A einen Titel hat, so kann er zum Gerichtsvollzieher gehen und diesen Vollstrecken lassen.
Die Kontopfändung funktioniert -fast- ohne Gerichtsvollzieher, aber natürlich nicht ohne Kosten. Gerichtskosten belaufen sich auf 15 Euro, hinzu kommen noch 20 Euro für die Zustellung. Bei einem schlauen Anwalt entfallen die Zustellungskosten aber und man gibt das Geld stattdessen für das gute Gefühl aus, alles richtig zu machen.