Bedingungen für Recht auf Versetzung für AN im ÖD

Real: Ein AN im ÖD eines kleinen Dorfes, das kommunal größte Geldnot hat, wird deshalb zu 3/4 (75 Prozent) vom Landkreis finanziert.
Er ist am Arbeitsplatz Opfer von Mobbing und Korruption, sodass er sich berechtigt sieht, eine Versetzung nicht nur zu beantragen, sondern zu verlangen.
Der Kreis stellt die Unzumutbarkeit der Situation für den AN zwar nicht in Abrede, behauptet aber, er könne leider die Situation am genannten Arbeitsplatz nicht entscheidend verbessern.
Der AG hat keinen anderen Arbeitsplatz, den der AN ausfüllen könnte, aber der Kreis hat gleich mehrere passende offene Stellen.
Kann nun der AN eine Versetzung vom Dorf auf eine solche Stelle nur beantragen oder doch verlangen? Hätte er sogar einen Anspruch darauf?

Klingt vielleicht jetzt blöd, aber ist ganz ernst gemeint: ÖD ist doch ganz wunderbar gewerkschaftlich vertreten und organisiert - was sagen denn deine Vertreter (Verdi?) und ggf. deren Rechtsabteilung?

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Sind diese Vorwürfe durch Dich zu beweisen? Zumindest Korruption ist ja ein Straftatbestand, hast Du Anzeige erstattet?
Hast Du die von Dir behaupteten Missstände dem Arbeitgeber konkret schriftlich gemeldet und ihre Beseitigung verlangt?
Ich kann mir, offen gestanden, nicht vorstellen, dass im öffentlichen Dienst ein Arbeitgeber auf derartige Vorwürfe mit der Bemerkung reagiert, er könnte die Situation nicht ändern.
Könnte der AG oder der Kreis eventuell den Eindruck haben, dass Du Deine betriebliche Situation verbessern willst und deshalb solche Behauptungen aufstellst, ohne sie belegen zu können?

Einen Versetzungsantrag kannst Du immer stellen, es ist nur die Frage, ob er Dir auch erfüllt wird. Einen Rechtsanspruch auf Versetzung sehe ich nicht, schließlich existiert das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wenn dem handfeste Gründe entgegenstehen, müssten die vermutlich vor Gericht abschließend geklärt werden.
Dass eine Behörde ihre Abläufe ändert nur weil ein Arbeitnehmer Behauptungen aufstellt, halte ich für eher unwahrscheinlich.

Für die Beantwortung meiner Fragen (Danke!) bitte ich Euch, vorauszusetzen, dass meine Angaben stimmen!
Könnt Ihr bestätigen, dass ein AN im ÖD, der am Arbeitsplatz schwer traumatisierend und unbestritten Opfer von Mobbing und Korruption wird, einen Rechtsanspruch auf Versetzung hat?
Kernfrage: Wenn der AG aber keinen anderen Arbeitsplatz hat, gilt dann dieser Versetzungsanspruch auch für die direkt höhere Verwaltungseinheit, den Kreis, der ohnehin bislang den AN überwiegend finanziert hat (aber formal nicht AG ist)?

Wenn die Vorwürfe unbestritten und belegbar sind wird es ja schon Konsequenzen und Reaktionen gegeben haben, der Betriebsrat sollte dein erster Ansprechpartner sein und hat dich hoffentlich schon beim bisherigen Verlauf unterstützend begleitet.

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Hallo,

es kommt zuerst einmal darauf an, wer Dein Dienstherr ist. Wenn es, wie Dein Post nahelegt, die Kommune ist, kannst du keine „Versetzung“ zum Landkreis verlangen, weil es unterschiedliche Dienstherren sind. Du kannst Dich nur auf die Stellen im Landkreis bewerben, die Dir passend erscheinen.

@Brian_Basco:

heißt im öD Personalrat und unterliegt völlig anderen Rechtsvorschriften.

&tschüß
Wolfgang

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Hier stehen schwere Vorwürfe im Raum. Geht es um Straftatbestände? WAs wurde unternommen? Wurde die Dienstaufsicht eingeschaltet?

Beamter oder Angestellter?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Versetzung.
Hat diese Person ärztliche Hilfe? Hat sie Anspruch auf Rechtschutz? Was sagt die Personalvertretung?

Wer ist der Dienstherr bzw. der Arbeitgeber? Nur innerhalb dieses Zuständigkeitsbereiches könnte da etwas möglich sein.

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Wie groß ist die Verwaltung des kleinen Dorfes? Das dürfte ja nicht mehr als zwei bis vier Stellen haben, und wenn davon keine frei ist, ist keine frei. Der Kreis ist ein anderer Dienstherr, ebenso wie das Bundesland. Daher werden Landesbedienstete ja beispielsweise auch nach TV-L bezahlt und kommunale nach TVÖD. Der Kandidat darf sich auf eine der Stellen im Kreis bewerben, aber mehr geht nicht.