Ich plane in den nächsten Monaten in meinen Studienort zu ziehen.
Ins Studentenwohnheim möchte ich nicht, sondern in eine kleine Wohnung.
Da habe ich auch schon ein paar preislich interessante Angebote gefunden, allerdings stand teilweise dabei, dass ein Wohnberechtigungsschein gefordert wird.
Was sind dafür die Bedingungen?
Falls das wichtig dafür ist:
Ich bin 26, als ordentlicher Student eingeschrieben, Uni-Ort ist ca. 60km vom Heimatort entfernt, Mutter ist nicht berufstätig (Hausfrau), Vater ist Angestellter, hab einen Nebenjob über 400€ aber unter 1000€/Monat.
es gibt verschieden Arten des Wohnberechtigungsscheins.
Für Dich ist der nach dem Einkommen her wichtig. Die Grenzen betragen ca 12.000 € (ehemals 23.000 DM).
Du nimmst also den Bruttoeinkommen und ziehst davon pauschal 1.000 € Werbungskosten und dann vom Einkommen 10 % für Rentenversicherung, Steuern und Krankenversicherung, also 30 % ab.
Ziehst du nicht alleine in die Wohnung, liegt die Grenze bei einem 2- Personenhaushalt bei ca. 17.000 € (ehem. 33.400 DM). Für jede weitere Person erhöht sich Betrag um weitere ca. 4.000 € (ehem. 8.000 DM).
Kindergeld zählt nicht zum Einkommen.
Gesetzesgrundlage ist WoFG § 9, ehemals Wohnungsbaugesetz.
Hoffe konnte helfen.
Groß.
Steve
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das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Du gehst an Deinem jetzigen Wohnort entweder zum Wohnungsamt oder Bezirksamt.
Je nachdem wo die Stelle angesiedelt ist. Der WBS ist dann ab Erteilung 1 Jahr im gesamten Bundesgebiet, gibt unter Unständen Ausnahmen, gültig.
Am Besten beim hiesigen Bürgeramt nachfragen.
Viel Glück.
Gruß Steve
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