Bedingungen für Wohnriester erfüllt ?

Hallo zusammen,

ich habe ein Verständnissproblem bzgl. Wohnriester. An mehreren Stellen im Internet habe ich folgenden Text gelesen (oder so ähnlich): "An Riester teilnehmen darf nur der Personenkreis der sich nach dem 31.12.2007 ein Wohnung gekauft hat ODER diese nach dem 31.12.2007 fertig gestellt wurde. Da ich mich mit der „Boolschen Algebra“ sehr gut auskenne, würde ich behaupten, dass eine „ODER-Bedingung“ erfüllt ist wenn wenigstens eine Bedingung erfüllt ist ! Da aber im deutschen Recht nicht immer alles logisch ist würde ich mich über die Klärung von folgendem Sachverhalt freuen.

Wir habe uns eine Wohnung im Jahre 2007 gekauft. Zumindest wurde der Kaufvertrag vor 2007 unterschrieben. Die Wohnung selbst wurde aber erst im Mai 2008 fertig gestellt d.h. Bezugsfertig war diese erst im Mai 2009.

Frage: Falle ich in den Personkreis welcher durch Wohnrieseter gefördert wird oder nicht ?

Und eine weitere Frage in Anschluss:
Die Wohnung ist an den Standort Deutschland gebunden. Was ist, wenn ich im alter von 67. Jahren in das EU-Ausland ziehne möchte ?
Verstösst das aktuelle Gesetz denn nich gegen EU-REcht und frei Wohnort-Wahl ?

Danke im Voraus,

Carlos1234

Ich weis nicht, wo Du gelesen hast, aber

[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinne…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen und Buerger/Alter und Vorsorge/Altersvorsorge/113 Wohnriester FAQ.html)

sollte eine Stelle sein, der mensch Glauben schenken darf.

Das alles zu lesen ist mir aber zuviel.

Ciao

Und eine weitere Frage in Anschluss:
Die Wohnung ist an den Standort Deutschland gebunden. Was ist,
wenn ich im alter von 67. Jahren in das EU-Ausland ziehne
möchte ?
Verstösst das aktuelle Gesetz denn nich gegen EU-REcht und
frei Wohnort-Wahl ?

Ich denke nein, da du nicht zum Wohnriestern gezwungen wirst und die Förderung durch den Staat mit anderen Riesterprodukten abdecken könntest.