hallo,
ein Familienmitglied alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern stellt einen Antrag beim Sozialamt. Hat wenig flüssiges Geld, aber 1/3 Haus geerbt (Erbengemeinsschaft) Bekommt vom Sozialamt eine zu unterschreibende Vereinbarung vorgelegt, die beeinhaltet ein Darlehen (Betrag wird in dieser Höhe gar nicht gebraucht), zurückzuzahlen bis Januar 2005 (also ein halbes Jahr), innerhalb dessen das Haus verkauft werden soll, ansonsten würde es dann zwangsversteigert.
Kann das Sozialamt das einfach machen?
Immerhin hängen da noch zwei andere Erben mitdran, deren Interessen massiv betroffen wären. Auf dem momentanen Immobilienmarkt ein vermietetes Haus, mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht einer Tante (auf das sie momentan verzichtet) ein Haus zu verkaufen dürfte nur weit unter Wert gehen.
Kennt jemand Präzedenzfälle? Sozialgerichtsurteile?
Danke für eure Hilfe und Infos,
Birgit