Hallo,
welches Datum ist bei einer Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines maßgeblich für die geltenden Bedingungen, das der Antragsstellung oder das der Aushändigung? Und wo kann man das nachlesen?
Danke für Eure Hilfe.
Hallo,
welches Datum ist bei einer Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines maßgeblich für die geltenden Bedingungen, das der Antragsstellung oder das der Aushändigung? Und wo kann man das nachlesen?
Danke für Eure Hilfe.
Bei mir ist immer das Datum der Aushändigung eingetragen.
Ansonsten frage mal bei www.verkehrsportal.de nach, die wissen bestimmt auch den Gesetzestext.