Hallo,
ich möchte demnächst eine private Altersvorsorge abschließen. Neben der Frage, welche Anlageform (Fond, Renten-/Lebensvers. etc.) stellt sich mir auch die Frage, auf was muss ich bei den Bedigungen achten:
Bekannt ist mir nur, dass man ein Kapitalwahlrecht vereinbaren sollte, aber es gibt sicherlich noch mehr, worauf man achten soll, oder?
Grüße Aron
Hallo Aron!
M. E. ist die Bruttentgeltumwandlung die z. Zeit am meisten angewandte Form der privaten Altersvorsorge. Als erstes solltest Du mit Deinem Arbeitgeber klären, ob er eine solche anbietet.
Bei anderen Formen der pr. AV solltest Du auf alle Fälle auf die Gebühren achten, die unter Umständen Dein angespartes Kapital erheblich angreifen.
Bei dem Kapitalwahlrecht unterscheidet man bei der 1. Variante zwischen schädlichem und nicht schädlichem Wahlrecht. Wenn Du Dir das Kapital vollständig auszahlen lässt, mußt Du die gesparten Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen. Bei der 2. Variante kannst Du Dir 1/3 der Kapitalsumme auszahlen lassen und 2/3 der monatlichen Verrentung zuführen.
Gruß Thomas
Hallo Aron!
M. E. ist die Bruttentgeltumwandlung die z. Zeit am meisten
angewandte Form der privaten Altersvorsorge. Als erstes
solltest Du mit Deinem Arbeitgeber klären, ob er eine solche
anbietet.
er muss!
Bei dem Kapitalwahlrecht unterscheidet man bei der 1. Variante
zwischen schädlichem und nicht schädlichem Wahlrecht.
beides ist zu versteuern - nur die frage ob vor oder nach dem 60.LJ
halbeinkübfteverfahren.
Wenn Du
Dir das Kapital vollständig auszahlen lässt, mußt Du die
gesparten Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen.
???
Bei der 2.
Variante kannst Du Dir 1/3 der Kapitalsumme auszahlen lassen
und 2/3 der monatlichen Verrentung zuführen.
???
araon lass dich von einem unabhängigen makler beraten - es ist zu komplex und je nach individueller situation und präferenzen lassen sich sinnvolle vorschläge berechnen.
grüße
andreas sokol
Hallo Aron!
M. E. ist die Bruttentgeltumwandlung die z. Zeit am meisten
angewandte Form der privaten Altersvorsorge.
Sorry, auch wenn Sie verbreitet ist: Die am häufigsten genutzte Form ist noch immer die reine private Vorsorge.
Als erstes
solltest Du mit Deinem Arbeitgeber klären, ob er eine solche
anbietet.
s. Kommentar unten: Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf die bAV - aber der AG bestimmt Durchführungsweg und Anbieter.
Bei anderen Formen der pr. AV solltest Du auf alle Fälle auf
die Gebühren achten, die unter Umständen Dein angespartes
Kapital erheblich angreifen.
Das tut der AG hoffentlich auch bei der bAV!!!
Bei dem Kapitalwahlrecht unterscheidet man bei der 1. Variante
zwischen schädlichem und nicht schädlichem Wahlrecht. Wenn Du
Dir das Kapital vollständig auszahlen lässt, mußt Du die
gesparten Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen.
Hm? Was? Wo? Bei welcher Variante?
Bei der 2.
Variante kannst Du Dir 1/3 der Kapitalsumme auszahlen lassen
und 2/3 der monatlichen Verrentung zuführen.
Du meinst Riester?
Gruß Thomas
Frank Wilke
Bei dem Kapitalwahlrecht unterscheidet man bei der 1. Variante
zwischen schädlichem und nicht schädlichem Wahlrecht. Wenn Du
Dir das Kapital vollständig auszahlen lässt, mußt Du die
gesparten Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen.
Hm? Was? Wo? Bei welcher Variante?
Bei der 2.
Variante kannst Du Dir 1/3 der Kapitalsumme auszahlen lassen
und 2/3 der monatlichen Verrentung zuführen.
Du meinst Riester?
Gute Frage Frank, ich rate auch mal mit 
Riester wären genau 30%, die Sozialversicherung spricht eher für die bAV, da gibst aber keine 30%-Auszahlung. Wir sehen wieder, dies ist eine Thema das man so kurz in einem Forum nicht beantworten kann und sollte.
Hallo!
Um mal etwas klarzustellen!!!
Nicht nur bei Riester gibt es die Möglichkeit sich 1/3 seiner Kapitalsumme auszahlen zu lassen, sondern auch bei der Bruttoentgeltumwandlung!!!
Gruß Thomas
P.S. Wer Lust hat kann sich gerne weiter mit mir austauschen!!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Um mal etwas klarzustellen!!!
Nicht nur bei Riester gibt es die Möglichkeit sich 1/3 seiner
Kapitalsumme auszahlen zu lassen, sondern auch bei der
Bruttoentgeltumwandlung!!!
RISCHTISCH,
aber keine 30% bzw 1/3-Grenze!
Bei dem Kapitalwahlrecht unterscheidet man bei der 1. Variante
zwischen schädlichem und nicht schädlichem Wahlrecht. Wenn Du
Dir das Kapital vollständig auszahlen lässt, mußt Du die
gesparten Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen.
Hm? Was? Wo? Bei welcher Variante?
Bei der 2.
Variante kannst Du Dir 1/3 der Kapitalsumme auszahlen lassen
und 2/3 der monatlichen Verrentung zuführen.
Du meinst Riester?
Hallo!
Um mal etwas klarzustellen!!!
Nicht nur bei Riester gibt es die Möglichkeit sich 1/3 seiner
Kapitalsumme auszahlen zu lassen, sondern auch bei der
Bruttoentgeltumwandlung!!!
Gruß Thomas
P.S. Wer Lust hat kann sich gerne weiter mit mir
austauschen!!!
Aber immer doch. Danke für die Klarstellung - wenn du mir jetzt noch eins erklärst, bin ich Dir wirklich dankbar:
Wenn Du Dir das Kapital vollständig auszahlen lässt,
mußt Du die gesparten Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen.
Wenn ich mir bei Rentenbeginn das gesamte Kapital aus einer bAV auszahlen lasse, welche gesparten Steuern und Sozialabgaben muss ich dann zurück zahlen? Da hab ich im bAV-Seminar nicht aufgepasst … *peinlich*
Frank Wilke
araon lass dich von einem unabhängigen makler beraten - es ist
zu komplex und je nach individueller situation und präferenzen
lassen sich sinnvolle vorschläge berechnen.
Und welcher Makler ist bitte wirklich unabhängig??? Die leben ja alle von der Provision und die ist wohl kaum überall gleich hoch. Ich bin schon bei einem Makler, möchte mich hier allerdings nochmal selbst informieren.
Grüße Aron
Und welcher Makler ist bitte wirklich unabhängig??? Die leben
ja alle von der Provision und die ist wohl kaum überall gleich
hoch. Ich bin schon bei einem Makler, möchte mich hier
allerdings nochmal selbst informieren.
ja die leben tatsächlich von provisionen wie du vom einkommen und anwälte und ärzte von honoraren…
wenn du deinem makler nicht traust dann ändere das.
in diesem forum kann man nicht ausführlich beraten - dazu fehlen die arbeitsgrundlagen und ist auch nicht der sinn desa forums.
grüße
a.s.