Hallo zusammen!
Für Meinungen zu folgenden Sachverhalt wäre ich sehr verbunden:
Ich bin beschäftigt im ÖD. Von einer betriebsfremden Person wurde ich während der regulären Arbeitszeit 2 mal ( Aussage: " Dich mach ich fertig und Deine Kinder f… ich !") bedroht bzw. beleidigt. Davon 1 mal im Beisein von Zeugen.
Welche Verpflichtung besteht in derartigen Fällen eigentlich für den Arbeitgeber ? Keine ? Ist das - obwohl während der
betrieblichen Arbeitszeit passiert - jetzt mein Thema, das ich mit einem Rechtsbeistand zuklären habe ? Oder besteht für derartige Fälle eine Fürsorgepflicht ?
Dank für Ausführungen!
Eigentlich doch ganz einfach…
Hallo!
Also auch wenn das hier nicht in der nötigen Form abgefasst ist, denke ich, dass ich hier keine Rechtsberatung betreibe, wenn ich sage, dass es jedermann frei steht, Straftaten zur Anzeige zu bringen…
Gruß,
Florian.
Warum differenzierst Du zwischen ÖD und nicht ÖD ? Das macht etwas stutzig!
Christian
Hallo
Welche Verpflichtung besteht in derartigen Fällen eigentlich
für den Arbeitgeber ? Keine ?
Naja, das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn eine konkrete Gefahr für den AN besteht, könnte aufgrund der Fürsorgepflicht der AG in der Pflicht sein im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten zu reagieren. Dies kann zum Beispiel durch ein Hausverbot geschehen oder durch die Umstellung des Dienstplanes, daß der AN von der „Gefahrenquelle“ entfernt wird. Genau kann man das hier aber nicht sagen. Einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der das ganze unter dem privatrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekt betrachtet, wäre anzuraten.
Gruß,
LeoLo