wie muß man mit verbalem Angriff und bedrohung im Büro durch eine Kollegin um gehen? es war so grass, dass sogar Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert wurde.
Auch Hallo,
Bedrohung liegt vor, wenn mit dem Begehen eines Verbrechens gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird.
Wäre die der Fall, wäre es eine Straftat nach § 241 STGB.
Ein Arbeitgeber könnte bzw. müsste ggf. den Droher kündigen.
Da aber über den Inhalt der Bedrohung keine weiteren Angaben vorliegen, könnte man davon ausgehen, dass es sich hierbei um verbale, nicht ernstgemeinte Äußerungen handelte.
Dem steht allerdings gegenüber, dass die Bedrohte durch die Art der Auseinandersetung eine vorübergebende Arbeitsunfähigkeit erlitten hat.
Der Arbeitgeber wäre unverzüglich zu informieren.
Aufgrund der relativ pauschalen Beschreibung sind weitere Hinweise entbehrlich, es sei denn, dass hier gghf. Details noch bekannt werden.
lG
wie muß man mit verbalem Angriff und bedrohung im Büro durch
eine Kollegin um gehen? es war so grass, dass sogar
Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert wurde.