Bedrohung durch aggressiven Hund

Hallo Experten,

nehmen wir mal rein hypothetisch an Person X hätte einen Nachbarn Person Y. Person Y zieht mit Hund neu ein und gibt an, beim BGS zu sein und der Hund befinde sich in der Ausbildung (Schutzhund). Nehmen wir weiter an, dass im Laufe der Wochen die Angaben variieren und Person Y nun meint, er ein Polizeihundeführer und sein Hund würde demnächst (!) „Polizeihund“. Nehmen wir weiter rein hypothetisch an, Person X ist ein Tierliebhaber und bemüht sich mit dem Hund (ist ja schließlich direkter Nachbar) Kontakt aufzunehmen (Person X hat ferner erhebliche Zweifel an den Angaben des Nachbarn in Sachen „Polzeihundeführer“). Beim Leckerli geben, fängt der Hund an zu knurren, dies wird mit seinem jungen Alter entschuldigt. Nehmen wir weiter an, dass nach etlichen Wochen (Person X meidet erst einmal den direkten Kontakt) der Hund einen Angriff auf Person X startet, wütend aggressiv bellt und knurrt und Zähne fletscht und zwar direkt vor der Wohnungstür von Person X (der Hund war durch Zufall !! angeleint). Nehmen wir weiter an, dass Person X den Nachbarn bittet auch im Hausflur den Hund angeleint zu lassen und dass Person X Angst hat angegriffen zu werden. Person Y hat kein Verständnis dafür und ist der Ansicht, dass es gut sei, einen offensiven Hund zu haben da er ja „Polizeihund“ werden soll. Person Y leint den Hund noch im Hausflur ab, der Hund bewegt sich unangeleint vor der Wohnungstür von Person X und das gleiche Spiel findet statt, wenn Person Y die Wohnung verlässt. Dies auch nach dem Angriff des Hundes auf Person X.

Nehmen wir weiter an, Person X möchte nicht jedes Mal durch den Spion gucken und klären, ob die Luft rein ist, um dann die Wohnung verlassen zu können, welche rechtlichen Schritte könnte Person X theoretisch unternehmen oder an wen könnte sich Person X wenden?

Danke Experten

Hallo,

sollte der Hundehalter tatsächlich bei der Bundespolizei (BGS war mal) und der Hund ein Diensthund sein, würde ich zunächst mal dessen Dienstvorgesetzten kontaktieren und diesem mitteilen, dass ein polizeiliches Einsatzmittel Angst und Schrecken in der Nachbarschaft verbreitet.
Ich vermutet aber, dass es sich nicht um einen Diensthund handelt, bzw. einem, dem noch eine Menge Ausbildung fehlt. Ein Ausbildungsziel bei der Hundeausbildung ist, dem Hund jegliche (vom Menschen unabhängige) Aggresson abzutrainieren. D.h er darf nur dann aggressiv werden wenn er es befohlen bekommt oder - nach eigener Beurteilung der Lage - die polizeipflichtige Person sich nicht an antrainierte Verhaltenmuster hält (z.B. der Hund hat eine Person gestellt und verbellt sie, die Person bleibt aber nicht stehen, sondern versucht, weiter zu flüchten - der Hund beisst zu).
Wie dem auch sei, Diensthund ja oder Diensthund nein, wenn der Hundehalter tatsächlich Polizeibeamter ist, ist dessen Verhalten ein dem Polizeibeamtenberuf abträgliches Verhalten = Dienstpflichtverletzung (was wieder dienstrechtlich zu ahnden wäre).
Eine Mitteilung an den Vorgesetzen wäre in jedem Fall dienlich.
Die andere Möglichketi wäre eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt, sie haben Mittel und Wege, die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sehr effektiv zu beseitigen.

Gruss

Iru

Liebe® Irubis,

vielen Dank, ich vermute rein theoretisch, dass Person X das ebenso sehen könnte, insbesondere das Vokabular „Diensthund“ wurde als „Polizeihund“ bezeichnet.

Was den Vorgesetzten betrifft: wenn Person X bei der Polizei anrufen würde und den Namen von Person Y angeben würde, müsste Person X dann der Vorgesetzte bei der Polizei benannt werden? Fällt das nicht unter den Datenschutz?

Wenn Person Y tsächlich bei der Polizei sein sollte,könnte Person X bezweifeln, dass das Ordnungsamt zuständig ist. Würde das zutreffen?

Dank!!

X Y … Z

Liebe® Irubis,

vielen Dank, ich vermute rein theoretisch, dass Person X das
ebenso sehen könnte, insbesondere das Vokabular „Diensthund“
wurde als „Polizeihund“ bezeichnet.

Was den Vorgesetzten betrifft: wenn Person X bei der Polizei
anrufen würde und den Namen von Person Y angeben würde, müsste
Person X dann der Vorgesetzte bei der Polizei benannt werden?
Fällt das nicht unter den Datenschutz?

Wenn Person Y tsächlich bei der Polizei sein sollte,könnte
Person X bezweifeln, dass das Ordnungsamt zuständig ist. Würde
das zutreffen?

Hier kommt Z:
Mensch Junge/ Mädel,
ruf das Ordnungsamt an und sag denen, dein Nachbar hat nen agressiven Hund und die sollen sich drum kümmern.
Dafür sind die da!
Schluss aus.
Anders wirst du dein Problem nie lösen können.

Viel Erfolg
Stefan

4 Like

Jupp, so sehe ich das auch.
Was hat denn die Tatsache, ob es sich um einen (potentiellen oder nicht) Polizeihund handelt, damit zu tun, ob Person X sich durch den Hund bedroht fühlt oder nicht? Ist die Bedrohung weniger bedrohlich, wenn es denn ein Polizeihund wäre?

Person X kann es letztendlich ja egal sein, ob es ein aggressiver Polizei- oder Schoßhund ist… Hauptsache, es kümmert sich jemand darum.
Insofern würde ich halt auch nicht versuchen, das heraus zu bekommen. Denn, wenn es stimmt, wird auch das Ordnungsamt sich wohl damit auseinandersetzen.

Greets
Shannon

1 Like

Erst mal danke…aber: gibt es noch andere Möglichkeiten?

Der Hundehalter ist ein Schrank von einem Mensch, hat einen agressiven Köter und Person X (die Frage wurde vom Rechtsboard hierher verschoben, daher X und Y ) hat Angst - vor beiden! Die beiden Personen teilen einen Hausflur, die Wohnungstüren liegen nicht 5 m voneinander entfernt. Wenn das Odnungsamt kommt, ist klar, von wem es informiert wurde und X ist wirklich nicht erpicht darauf in vor der eigenen Wohnung zerbissen zu werden.

Wer ist denn dafür zuständig, dass der Hund im Hausflur angeleint werden muss?

Erst mal danke…aber: gibt es noch andere Möglichkeiten?

Der Hundehalter ist ein Schrank von einem Mensch, hat einen
agressiven Köter und Person X (die Frage wurde vom Rechtsboard
hierher verschoben, daher X und Y ) hat Angst - vor beiden!
Die beiden Personen teilen einen Hausflur, die Wohnungstüren
liegen nicht 5 m voneinander entfernt. Wenn das Odnungsamt
kommt, ist klar, von wem es informiert wurde

Das wird man anders aber nicht in den Griff bekommen. Person X wird halt abwägen müssen weiterhin in Angst u. Schrecken zu leben vor dem Hund ohne Eingriff d. Ordnungsamtes oder danach evtl. in Angst u. Schrecken vor dem „Schrank von einem Menschen“ Nachbarn ohne Hund.

Wer ist denn dafür zuständig, dass der Hund im Hausflur
angeleint werden muss?

Hi, wie schon geschrieben, das Ordnungsamt.
MfG ramses90

2 Like

A - Z
Hallo wieder,

Erst mal das Ordnungsamt.

Hier mal deine Möglichkeiten:

Da du ja scheinbar in einem Mietshaus wohnst, solltest du auch andere Nachbarn kontaktieren und deren Meinung zu dem Hund einholen.
Zum Einen ist „Öffentlichkeit“ in solchen Fällen immer hilfreich, zum Anderen findest du ja vielleicht sogar Unterstützer/ Mitstreiter.

Mal angenommen es stimmt doch und der Hund ist/ wird Polizeihund, dann
wird dein Nachbar sofort Verständnis für deine Angst haben und sich deinen Wünschen anpassen.
Also bei der nächsten Gelegenheit nochmal ansprechen und sagen, dass du leider Angst vor dem Hund hast und möchtest, dass das Tier angeleint ist / gegebenenfalls sogar einen Maulkorb trägt.
Bestehe darauf, dass dir völlig egal ist, was der Hundehalter über Hundeerziehung denkt und du deine Wünsche durchgesetzt haben möchtest.
Selbst wenn der Nachbar noch so ein Schrank ist; - trotzdem kann es ein netter Kerl sein und schliesslich möchte er ja vermutlich auch keinen Stress. Gib ihm die Chance.

Eine Möglichkeit die du noch hast, ist, den Vermieter anzurufen und nachzufragen ob der Nachbar überhaupt die Erlaubnis zur Tierhaltung hat. Gegebenenfalls erledigt sich dein Problem auf diese Weise.
Hier kannst du auch einfach um Annonymität bitten.

Wenn das alles nix hilft, musst du dich an das Ordnungsamt wenden.
Daran führt dann kein Weg vorbei und je eher du das dann tust, um so besser für dich.

Dein Nachbar müsste schon ein richtig übler Mensch sein, wenn er spätestens dann nicht vernünftig reagiert.

Den Hund würde ich übrigens in Ruhe lassen (also keine Leckerlies etc.)

Viel Erfolg
Stefan

2 Like

Hallo,
also ich kann die Angst, wenn der Nachbar denn doch nicht ganz so nett ist, schon nachvollziehen.
Insofern finde ich den Vorschlag, mal andere Mieter anzusprechen, sehr gut.

Vielleicht solltest du das erst versuchen… dann (je nach Verhältnis) den Vermieter ansprechen. Aber letztendlich denke ich, wird dir der Weg zum Ordnungsamt nicht erspart bleiben, wenn du in Ruhe leben willst. Ich denke, wenn derjenige wirklich vortäuscht, er sei Polizeihundeführer… dazu gehört ja auch schon etwas, oder? Vielleicht ist es ganz gut, wenn diese Person aufgezeigt bekommt, dass man sich davon halt nicht unbedingt beeindrucken lässt.
Auch, wenn es evtl mit einem Risiko verbunden ist…

Viel Erfolg,
ShannonS

Und ?

Hallo Experten,

Hallo auch,

Danke Experten

Ja bitte.

Es wäre nett, wenn du uns wissen lassen würdest was in der Zwischenzeit passiert ist.

Schliesslich macht man sich auch ein bischen Sorgen, wenn man jemandem geraten hat sich zu wehren.

Stefan

Eine Möglichkeit die du noch hast, ist, den Vermieter
anzurufen und nachzufragen ob der Nachbar überhaupt die
Erlaubnis zur Tierhaltung hat.

Nachfragen? Ich würde solange die Miete mindern, bis der Mangel abgestellt ist.

Gruß

1 Like