Nochmal Hallo!
Sollte man den Vorfall bei der Polizei melden…
… er hat eine Beleidigung ausgesprochen…
Derart zart besaitet darf man nicht sein, daß man wegen einer Beleidigung ein Faß aufmacht. Du kannst schlecht wegen jeder verbalen Entgleisung zur Polizei rennen. Du wirst damit außer Gähnen nichts bewegen.
Wenn also der Vorfall schon mal irgendwo offiziell festgehalten ist,
könnte man sich doch vbei eventuell anfallender Schadensersaztklage
leichter tun, oder?
Vergiß solchen Spielkram, wenn Du Dich um ein Unternehmen/eine selbständige Tätigkeit kümmern mußt. Solche Risiken wie Klagen vermeidet man tunlichst, allemal wenn es um so alberne Vorfälle wie eine Beleidigung geht. Das pflegt auf Außer-Spesen-nichts-gewesen hinaus zu laufen. Kostet alles nur Zeit, Geld und Nerven, bringt keinen Umsatz, keinen Gewinn, keine neuen Kunden, rein gar nichts, also Finger weg!
Ich schätze die Person als gemeingefährlich ein, die wahrscheinlich
anstreben wird beim Finanzamt eine Betriebsprüfung oder
sonstiges zu veranlassen.
Wenn der Mensch dem FA einen Tipp gibt, ist das keine besondere Freundlichkeit, aber damit müßtest Du leben. Ohnehin mußt Du jeden Tag mit einer Betriebsprüfung rechnen. Das ist aber weiter nichts Schlimmes, wenn nicht gerade das totale Chaos herrscht und Du keine zu heftig stinkenden Leichen im Keller hast.
Also alles was nur irgendwie schadet und den Betrieb aufhält.
Dazu gehört immer jemand, der sich aufhalten läßt, auf Provokationen wie ein HB-Männchen anspringt, in erledigten und nicht mehr rückgängig zu machenden Vorgängen der Vergangenheit herum wühlt, statt die Zukunft und das Geschäft zu gestalten. Schmeiß den Mann raus, wenn es nicht schon geschehen ist und dann laß es gut sein.
In der Vergangenheit konnten wir diverse
„Vernichtungsstrategien“ beobachten, die er als „Taktik“
bezeichnete.
Von Leuten mit störenden Charakterzügen trennt man sich beizeiten.
Gruß
Wolfgang