Bedrohung durch Nachbarn

Hallo,

angenommen eine Partei wohnt in einem Mehrfamilienhaus einer Wohngenossenschaft und teilt sich die Etage mit einem Nachbarn.

Dieser Nachbar war seit des Umzugs unfreundlich, nun beginnt er nachts gegen die angrenzende Wand zu schlagen, die betreffende Partei anzubrüllen, zu beschimpfen und ihnen sogar anzudrohen, sie zu verprügeln.

Vorwand sind Kleinigkeiten wie ein ungewischter Flur. Kommunikation ist nicht möglich und läuft auf Bedrohung /Beschimpfung hinaus.

Nun die Frage: Ist es aussichtsreich sich in einem solchen Falle an die Wohngenossenschaft zu wenden? Wäre das für betreffende Partei sinnvoll oder aussichtslos?
Was könnte diese Partei tun - außer ausziehen?

Für alle Antworten bin ich sehr sehr dankbar!

Liebe Grüße, Velvi

man könnte den Betreffenden an § 241 StGB erinnern:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Hallo!

Natürlich ist es immer sinnvoll sich auch oder nur an den Vermieter zu wenden. Schließlich ist er auch für ein gedeihliches und friedliches Miteinander verantwortlich. Auch das wäre sonst ein Mietmangel,genauso wie nichtfunktionierende Heizung oder tropfender Wasserhahn.
Muss ggf. den einen Mieter abmahnen oder kündigen(wenns schlimm kommt).
Zivilrechtlich(oder strafrechtlich-bei Bedrohung) kann man auch gegen den Störenfried vorgehen.

Mfg
duck313

Guten Tag,

im Grunde muss ich sagen ist es so, dass der VM aufjedenfall informiert werden muss! Dieser wird bei einem erstmaligen vergehen des Nachbarn erstmal eine Abmahnung senden.

Desweiteren solltest du bei weiteren vorfällen zeugen oder evtl direkt die Polizei hinzurufen! Dies dient der Beweissicherung.

Evtl. solltest du auch eine Anzeige erstatten, je nachdem wie ernst du deinen Nachbarn nimmst.

Kommt es zu weiteren Vorfällen deines Nachbarn, musst du auch diese deinem Vermieter melden. Notfalls mit Androhung einer Mietminderung. (die Mietminderung kann der VM vom Verursacher i.d.F. dein Nachbar zurückfordern nebst Zinsen)

In jedem Fall bitte Protokoll führen.

lg Maik

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