hallo Wissende,
angenommen ein Motorradfahrer ist mit einem Überholversuch bei Tempo 80, auf gerader,übersichtlicher Strecke ohne Gefährdung oder Behinderung durch einen PKW Fahrer nicht einverstanden und fährt hupend und mit erhobener Faust drohend sowohl rechts als auch links sehr dicht neben dem PKW her.
Dabei wird außerdem vom KRAD Fahrer wiederholt der sog. Effenberger-Finger gezeigt. Die Beifahrerin des PKW macht eine scheibenwischerartige Bewegung mit der Hand vor dem Gesicht ob dieses Verhaltens.
Dann setzt sich das KRAD vor den PKW. Dem PKW-Fahrer wird bedeutet er solle rechts heranfahren was dieser jedoch nicht tut sondern seine Fahrt fortsetzt. Nach einiger Zeit verlangsamt der Kradfahrer sein Tempo erheblich und der PKW fährt vorbei. Im Rückspiegel kann der PKW Fahrer weiteres gestikulieren rechts heranzufahren erkennen.
Auch jetzt fährt der PKW weiter und biegt schließlich vor dem noch immer gestikulierenden in eine schmale Seitenstrasse ab. Dort überholt das KRAD und zwingt den PKW Fahrer zum Anhalten. Der Fahrer kommt, ohne den Helm abzunehmen an den PKW, reißt mehrmals am Türgriff, fordert den Fahrer laut schreiend und gegen die Seitenscheibe boxend zum Aussteigen auf.
Beide PKW Insassen fühlen, sich von der noch immer vermummten Gestalt bedroht,bleiben im verschlossenen Fahrzeug sitzen und rufen über Handy die Polizei zu Hilfe.Währenddessen macht der KRAD-Fahrer Bilder, offensichtlich mit einem Handy
Fragen:
wie hätte sich der PKW Fahrer in dieser Situation verhalten sollen ?
liegt durch das erzwungene Anhalten eine Nötigung vor ?
ist der Scheibenwischer eine Beleidigung ?
ist der Effenberger eine Beleidigung ?
ist die Behrohung strafbar ?
was kann dem Krad-Fahrer, was dem PKW-Fahrer passieren ?
was ist bzgl. des Fotografierens zu sagen, ist das zulässig ?
Danke schon mal vorab für die hoffentlich zahlreichen Antworten…
wie hätte sich der PKW Fahrer in dieser Situation verhalten
sollen ?
Er hat sich richtig verhalten. Eventuell sogar schon früher die Polizei rufen sollen. Inoffiziell gibt es auch Leute die dem Motorradfahrer in solchen Situationen gerne die Bedeutung des Wortes Knautschzone vorführen, aber wer weiss was der Irre noch so draufhat.
liegt durch das erzwungene Anhalten eine Nötigung vor ?
Ja.
ist der Scheibenwischer eine Beleidigung ?
Ja.
ist der Effenberger eine Beleidigung ?
Ja.
ist die Behrohung strafbar ?
Nein, weil sie nicht konkret genug ist:
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier hat der Motorradfahrer ja nichts deutliches geäußert, also so etwas wie „ich bring Dich um Du Sau!“ oder so etwas.
was kann dem Krad-Fahrer, was dem PKW-Fahrer passieren ?
Motorradfahrer: Je nach Vorgeschichte Geldbuße, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe usw., da kommt schön was zusammen.
PKW-Fahrer: Gar nichts, er hat einen Zeugen. Der „Scheibenwischer“ hebt sich zumindestens mit dem Stinkefinger auf, außerdem kann der andere es wie gesagt nicht beweißen. Und das ein Richter einem Motorradfahrer glaubt der einen PKW von der Straße drängt und tätlich, wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln.
was ist bzgl. des Fotografierens zu sagen, ist das zulässig ?
wie ich das sehe gibt es ein konkretes Bild zum „scheibenwischer“
im angesprochenen Fall ist allerdings nur eine Hand im Spiel gewesen sodass der im Bild gezeigte nicht zutrifft…
was bedeutet das bzgl. der „Beleidigung“ im strafrechtlichen Sinne ?
Falsch, richtig,… Überflüssig! Zurück zum Ausgang:
Währenddessen macht der KRAD-Fahrer Bilder, offensichtlich mit einem Handy
Dieser Satz lässt nicht den geringsten Schluss darüber zu, ob irgendjemand fotografiert oder Bilder gemacht hat. Der einzige Schluss, der sich daraus ziehen lässt ist, dass der KRAD-Fahrer ein Handy in der Hand hatte. Alles weitere ist offenkundig lediglich Interpretation des Fragestellers. Spekulationen also müßig.
Gruss
Schorsch
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Währenddessen macht der KRAD-Fahrer Bilder, offensichtlich mit einem Handy
Dieser Satz lässt nicht den geringsten Schluss darüber zu, ob
irgendjemand fotografiert oder Bilder gemacht hat. Der einzige
Schluss, der sich daraus ziehen lässt ist, dass der
KRAD-Fahrer ein Handy in der Hand hatte. Alles weitere ist
offenkundig lediglich Interpretation des Fragestellers.
Spekulationen also müßig.
Hallo Schorsch,
dieser Satz sagt eindeutig aus, dass in dem fiktiven Fall Bilder gemacht wurden. Die Unsicherheit besteht nur darin, ob das mit einem Handy geschah.
Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass fotografiert wurde. Patriks „Nein“ wurde eventuell darauf gestützt, dass er mal etwas vom Recht am eigenen Bild gehört hat. Das KunstUrhG sagt in § 22 aber lediglich: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Zumindest daraus kann ich nicht ableiten, dass das Fotografieren unzulässig war.
Grüße
Ulf
es ist sehr richtig erkannt worden, die Unklarheit bezog sich lediglich auf das verwendete Gerät,Handy oder Kamera. Das ins Visier genommene Objekt war selbstverständlich der PKW und dessen Insassen und nicht eventuelle Sehenswürdigkeiten in der Nähe…
in der Hoffnung dass dem rabiaten Krad Fahrer ein wenig Mores gelehrt werden wird, es wurden gegenseitig entsprechende Anzeigen angekündigt…, schönen Dank für die Antworten
Bevor darauf jetzt eine Ewigkeitsdiskussion folgt: Keine
Ahnung, ist wahrscheinlich falsch, kann Dir sicher jemand
anders beantworten die Frage.
Dir ist schon klar, dass du damit sämtliche Antworten deinerseits - auch zu anderen Fragen - diskreditierst. Du gibst also generell nur eine Meinung, eine Behauptung, die du mal gehört hast, von dir, die du bei allfälliger Kritik mal schnell wieder zurückziehst. Mit anderen Worten: Experte ist was anderes.
Was hat den Motorradfahrer zu diesem Verhalten animiert?
Die Frage solltest Du Dir ganz ehrlich stellen und die Sache dann ggf. abhaken.
Er hat sicherlich auch eine schöne Gegenazeige für Dich im Petto.
Diese gegenseitige Anzeigerei auf der Straße in Deutschland ist einfach nur affig.
Just my 2 Cents als Nichtjurist.
Grüße und gute Fahrt!
Mathias
,
angenommen ein Motorradfahrer ist mit einem Überholversuch bei
Tempo 80, auf gerader,übersichtlicher Strecke ohne Gefährdung
oder Behinderung durch einen PKW Fahrer nicht einverstanden
und fährt hupend und mit erhobener Faust drohend sowohl rechts
als auch links sehr dicht neben dem PKW her.
Dabei wird außerdem vom KRAD Fahrer wiederholt der sog.
Effenberger-Finger gezeigt. Die Beifahrerin des PKW macht eine
scheibenwischerartige Bewegung mit der Hand vor dem Gesicht ob
dieses Verhaltens.
Dann setzt sich das KRAD vor den PKW. Dem PKW-Fahrer wird
bedeutet er solle rechts heranfahren was dieser jedoch nicht
tut sondern seine Fahrt fortsetzt. Nach einiger Zeit
verlangsamt der Kradfahrer sein Tempo erheblich und der PKW
fährt vorbei. Im Rückspiegel kann der PKW Fahrer weiteres
gestikulieren rechts heranzufahren erkennen.
Auch jetzt fährt der PKW weiter und biegt schließlich vor dem
noch immer gestikulierenden in eine schmale Seitenstrasse ab.
Dort überholt das KRAD und zwingt den PKW Fahrer zum Anhalten.
Der Fahrer kommt, ohne den Helm abzunehmen an den PKW, reißt
mehrmals am Türgriff, fordert den Fahrer laut schreiend und
gegen die Seitenscheibe boxend zum Aussteigen auf.
Beide PKW Insassen fühlen, sich von der noch immer vermummten
Gestalt bedroht,bleiben im verschlossenen Fahrzeug sitzen und
rufen über Handy die Polizei zu Hilfe.Währenddessen macht der
KRAD-Fahrer Bilder, offensichtlich mit einem Handy
Fragen:
wie hätte sich der PKW Fahrer in dieser Situation verhalten
sollen ?
liegt durch das erzwungene Anhalten eine Nötigung vor ?
ist der Scheibenwischer eine Beleidigung ?
ist der Effenberger eine Beleidigung ?
ist die Behrohung strafbar ?
was kann dem Krad-Fahrer, was dem PKW-Fahrer passieren ?
was ist bzgl. des Fotografierens zu sagen, ist das zulässig ?
Danke schon mal vorab für die hoffentlich zahlreichen
Antworten…
Was hat den Motorradfahrer zu diesem Verhalten animiert?
Die Frage solltest Du Dir ganz ehrlich stellen und die Sache
dann ggf. abhaken.
Er hat sicherlich auch eine schöne Gegenazeige für Dich im
Petto.
Diese gegenseitige Anzeigerei auf der Straße in Deutschland
ist einfach nur affig.
Just my 2 Cents als Nichtjurist.
Grüße und gute Fahrt!
Mathias
…und wovon sollen die vielen anwälte leben…?
,
angenommen ein Motorradfahrer ist mit einem Überholversuch bei
Tempo 80, auf gerader,übersichtlicher Strecke ohne Gefährdung
oder Behinderung durch einen PKW Fahrer nicht einverstanden
und fährt hupend und mit erhobener Faust drohend sowohl rechts
als auch links sehr dicht neben dem PKW her.
Dabei wird außerdem vom KRAD Fahrer wiederholt der sog.
Effenberger-Finger gezeigt. Die Beifahrerin des PKW macht eine
scheibenwischerartige Bewegung mit der Hand vor dem Gesicht ob
dieses Verhaltens.
Dann setzt sich das KRAD vor den PKW. Dem PKW-Fahrer wird
bedeutet er solle rechts heranfahren was dieser jedoch nicht
tut sondern seine Fahrt fortsetzt. Nach einiger Zeit
verlangsamt der Kradfahrer sein Tempo erheblich und der PKW
fährt vorbei. Im Rückspiegel kann der PKW Fahrer weiteres
gestikulieren rechts heranzufahren erkennen.
Auch jetzt fährt der PKW weiter und biegt schließlich vor dem
noch immer gestikulierenden in eine schmale Seitenstrasse ab.
Dort überholt das KRAD und zwingt den PKW Fahrer zum Anhalten.
Der Fahrer kommt, ohne den Helm abzunehmen an den PKW, reißt
mehrmals am Türgriff, fordert den Fahrer laut schreiend und
gegen die Seitenscheibe boxend zum Aussteigen auf.
Beide PKW Insassen fühlen, sich von der noch immer vermummten
Gestalt bedroht,bleiben im verschlossenen Fahrzeug sitzen und
rufen über Handy die Polizei zu Hilfe.Währenddessen macht der
KRAD-Fahrer Bilder, offensichtlich mit einem Handy
Fragen:
wie hätte sich der PKW Fahrer in dieser Situation verhalten
sollen ?
liegt durch das erzwungene Anhalten eine Nötigung vor ?
ist der Scheibenwischer eine Beleidigung ?
ist der Effenberger eine Beleidigung ?
ist die Behrohung strafbar ?
was kann dem Krad-Fahrer, was dem PKW-Fahrer passieren ?
was ist bzgl. des Fotografierens zu sagen, ist das zulässig ?
Danke schon mal vorab für die hoffentlich zahlreichen
Antworten…
Hallo Ulf,
was bedeuten würde, dass ich an allen Orten fotografiert werden dürfte, wenn der Fotograf es nur für seine eigenen Zwecke behält und nicht öffentlich zur Schau stellt?
Ist da den Pädophilen nicht Haus und Tor geöffnet, die von Kindern lustig Bilder für eigenen Zwecke machen dürften?
Kaum zu glauben…
Lieben Gruß
Plö
Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass fotografiert wurde.
Patriks „Nein“ wurde eventuell darauf gestützt, dass er mal
etwas vom Recht am eigenen Bild gehört hat. Das KunstUrhG sagt
in § 22 aber lediglich: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung
des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt
werden.“ Zumindest daraus kann ich nicht ableiten, dass das
Fotografieren unzulässig war.
Grüße
Ulf
was bedeuten würde, dass ich an allen Orten fotografiert
werden dürfte, wenn der Fotograf es nur für seine eigenen
Zwecke behält und nicht öffentlich zur Schau stellt?
Ist da den Pädophilen nicht Haus und Tor geöffnet, die von
Kindern lustig Bilder für eigenen Zwecke machen dürften?
Hallo Plö,
dass etwas nicht gegen das Urheberrecht verstößt, heißt noch lange nicht, dass andere Gesetze nicht betroffen sind.
Welche das in dem Fall wären, können dir andere besser sagen.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
was bedeuten würde, dass ich an allen Orten fotografiert
werden dürfte, wenn der Fotograf es nur für seine eigenen
Zwecke behält und nicht öffentlich zur Schau stellt?
Ist da den Pädophilen nicht Haus und Tor geöffnet, die von
Kindern lustig Bilder für eigenen Zwecke machen dürften?
Das ist aber im prinzip so - nur das anfertigen von bildern in und aus geschützten räumen steht ggf. unter strafe, 201a.
Die Polizei kann jedoch ggf. die Bilder Gefahrenabwehrend beschlagnahmen, wenn die Gefahr besteht, dass sie veröffentlicht werden sollen.
PKW-Fahrer: Gar nichts, er hat einen Zeugen. Der
„Scheibenwischer“ hebt sich zumindestens mit dem Stinkefinger
auf, außerdem kann der andere es wie gesagt nicht beweißen.
Und das ein Richter einem Motorradfahrer glaubt der einen PKW
von der Straße drängt und tätlich, wage ich jetzt einfach mal
zu bezweifeln.
Im Prinzip bin ich Deiner meinung - aber ich würde raten einen Anwalt zu nehmen, denn auf Gericht und hoher see…
Gut ist schonmal wenn die Pkw insassen vor dem Krad fahrer Anzeige erstattet haben…
was ist bzgl. des Fotografierens zu sagen, ist das zulässig ?
Nein
Wurde ja schon besprochen - ist zulässig, solange keine Veröffentlichung folgt.
Ist da den Pädophilen nicht Haus und Tor geöffnet, die von
Kindern lustig Bilder für eigenen Zwecke machen dürften?
Nein, weil das dann von anderen Rechtsvorschriften abgedeckt wird. Näheres kann ich Dir leider nciht genau sagen. Es gab da allerdings eine Geschichte von der Wiesn, bei der das Fotografieren von Besuchern zum Trend wurde, also in den Ausschnitt usw. Naja gut, macht bei den Rauschkugeln den Bock auch nicht fett, aber manche hats halt gestört. Wenn jemand näheres dazu weiss…
Dir ist schon klar, dass du damit sämtliche Antworten
deinerseits - auch zu anderen Fragen - diskreditierst. Du
gibst also generell nur eine Meinung, eine Behauptung, die du
mal gehört hast, von dir, die du bei allfälliger Kritik mal
schnell wieder zurückziehst. Mit anderen Worten: Experte ist
was anderes.
Und was war, genau das ist jetzt auch so eingetreten. Du kommst an, Dir ist
wahrscheinlich langweilig, der Fuß eingeschlafen oder sonst irgendwas, und
hast nichts besseres zu tun als mir die Worte im Mund rumzudrehen, in den
Topf der Stänkereien zu werfen und triumphierend wie Rumpelstilzchen um den
Kessel zu tanzen.
Es könnte fast schon wieder lustig sein, in Anbetracht der Tatsache das es
ausgerechnet von Dir kommt. Denn wenn ich daran denke wie Du ohne mit der
Wimper zu zucken auf Deinen „Expertenmeinungen“ beruhst, sogar wenn Dir
jemand schwarz auf weiss das Gegenteil beweist; sogar Duden und Oxford
müssen ihre Meinungen revidieren da ja Du per Definition recht hast. Und im
Schlepptau hast Du Deine beiden Schosshündchen die kläffend hinter Dir
her… Naja lassen wir das.
Und genau deswegen habe ich das geschrieben. Weil ich mir sicher war wenn ich meine Meinung schreibe, nämlich das das mit dem unzulässig meinerseits schlecht formuliert war, irgendjemand (bei Dir wundert es mich nicht im Geringsten) der ansonsten nichts zu sagen hat, ankommt und wieder eine Ewigkeitsdiskussion vom Zaun bricht.
Hast Du sonst eigentlich keinen Spaß am Leben, daß Du durch die Gegend läufst und schaust wo Du andere anstänkern kannst?
Hab ich was geschrieben und das dann mit den Worten
Keine Ahnung, ist wahrscheinlich falsch, kann Dir sicher jemand anders beantworten die Frage.
zurückgenommen, oder du?
Es könnte fast schon wieder lustig sein, in Anbetracht der
Tatsache das es
ausgerechnet von Dir kommt. Denn wenn ich daran denke wie Du
ohne mit der
Wimper zu zucken auf Deinen „Expertenmeinungen“ beruhst, sogar
wenn Dir
jemand schwarz auf weiss das Gegenteil beweist;
Vielleicht erinnerst du dich nicht mehr so richtig an den Thread, es waren mehrere Fremdsprachenexperten (Muttersprachler und solche, die im englischsprachlichen Ausland leb(t)en), die das Gleiche wie ich behaupteten und alles, was du ins Feld führtest war dein englisch-klingender Vorname.
Und genau deswegen habe ich das geschrieben. Weil ich mir
sicher war wenn ich meine Meinung schreibe, nämlich das das
mit dem unzulässig meinerseits schlecht formuliert war,
Du hattest geschrieben „Nein“ - was kann man daran schlecht formulieren.
Es ist richtig oder falsch. Es war falsch.
Und ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass du mit deiner Replik deine sämtlichen Postings in ein schlechtes Licht rückst. Eigentlich könntest du mir dankbar für den Tipp sein, aber dazu müsstest du in wahrscheinlich erst verstehen.