Bedrohung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Familie A wird seid längerem von den Ex-Freund (Person B) der Tochter belästigt.
Sei es durch verbale beleidigungen („Arschloch“, „Wichser“).
Am Karsamstag wurde ein Kind (8 Jahre) von Familie A von Person B mit einem Messer bedroht. Langsam eskaliert die Sache. Familie A hat aber keinen stechenden Beweis( Video, Bilder usw.). Was kann bzw. sollte Familie A tun ? Die Eltern von person B sind nicht an eine Schlichtung interessiert.

Mit freundlichen Grüssen

Sofort Anzeige erstatten!!!
Hallo,

der wehrte ex-freund hat nicht zufällig einen migrationshintergrund, das würde ins bild passen… aber egal…
Wie alt ist der Täter?

Man sollte in diesem Fall sofort Anzeige erstatten. So werden die Vorfälle zumindest Aktenkundig und können - wenn nicht schon jetzt - später eine Rolle spielen.
Wie stellte sich die Bedrohungshandlung genau dar?

Wenn es sich tatsächlich um eine strafbare Handlung handelt, wird es mit einiger Sicherheit eine Wohnungsdurchsuchung beim Täter nach dem Messer geben, so dass dieser relativ schnell wenigsten ein bisschen Konsequenzen verspüren wird. Besser wäre es natürlich bei soetwas gleich den Notruf zu wählen.
Falls eine Rechtschutzversicherung besteht würde ich sofort einen Anwalt einschalten, da die Beleidigungen als Privatklagedelikte sonst wahrscheinlich hinten runter fallen. Aber die Anzeigeerstattung als solche ist kostenlos auch ohne Anwalt möglich und eine Verfolgung der Bedrohung - falls es wirklich eine war - erfolgt auf jeden fall. Ggf. werden dann die Beleidigungen mehr oder weniger mitberücksichtigt.

ElC.

Hallo,
Anzeige erstatten: stimme ich voll zu. ABER:

der wehrte ex-freund hat nicht zufällig einen
migrationshintergrund, das würde ins bild passen… aber
egal…

Wird das Rechtsbrett jetzt auch schon mit dieser Vorurteilsscheiße zugemüllt?

Wenn es sich tatsächlich um eine strafbare Handlung handelt,
wird es mit einiger Sicherheit eine Wohnungsdurchsuchung beim
Täter nach dem Messer geben, so dass dieser relativ schnell
wenigsten ein bisschen Konsequenzen verspüren wird.

Das ist Quatsch.
Grüße, Peter

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Selber Quatsch

Wird das Rechtsbrett jetzt auch schon mit dieser
Vorurteilsscheiße zugemüllt?

Tut mir ja leid, dass ich aus Erfahrung spreche.

Das ist Quatsch.

Eine Durchsuchung nach Tat-/Beweismitteln gem. 102ff. StPO ist Teil des Strafermittlungsverfahrens und ich wüsste nicht wieso man die Durchsuchung in diesem Fall pauschal als Quatsch abtun sollte.

ElC.

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Hallo,

Eine Durchsuchung nach Tat-/Beweismitteln gem. 102ff. StPO ist
Teil des Strafermittlungsverfahrens und ich wüsste nicht wieso
man die Durchsuchung in diesem Fall pauschal als Quatsch abtun
sollte.

WENN ein solches Ermittlungsverfahren eingeleitet würde. Was ich wiederum aus Erfahrung als unwahrscheinlich einstufe.

Grüße,

Anwar

WENN ein solches Ermittlungsverfahren eingeleitet würde.

Genau, deshalb schrieb ich:

Wenn es sich tatsächlich um eine strafbare Handlung handelt…

Das hängt natürlich von der Tathandlung -die wir nicht kennen -ab und ich weiss auch, dass kaum ein „Normalbürger“ überhaupt weiss was unter § 263 fällt und dass es sich regelmäßig maximal um Nötigung handelt - aber wie gesagt, wir wissen es nicht.
Aber auch die Nötigung ist ja strafbar.

Was
ich wiederum aus Erfahrung als unwahrscheinlich einstufe.

Was bezüglich des „Strafermittlungsverfahrens“ Begrifflich dann allerdings falsch ist, da ja bereits die Anzeigenaufnahme bei der Polizei den Beginn des Verfahrens darstellt, auch wenn die STA später einstellen sollte. Und wenn der Anzeigende einen Sachverhalt schildert, der auch nur irgendwie eine Straftat darstellen könnte, muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen. Daher zweifele ich nicht, dass ein Verfahren eingeleitet wird. Auch ohne den tatsächlichen Sachverhalt zu kennen.

ElC.

Hallo,

Was bezüglich des „Strafermittlungsverfahrens“ Begrifflich
dann allerdings falsch ist, da ja bereits die Anzeigenaufnahme
bei der Polizei den Beginn des Verfahrens darstellt,

Sorry, aber das ist typische juristische Korinthenkackerei. Dir war schon klar, dass ich die Weiterführung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft meinte…

Grüße,

Anwar

der wehrte ex-freund hat nicht zufällig einen
migrationshintergrund, das würde ins bild passen… aber
egal…

Der werte Ratgeber hat offenbar auch einen recht düsteren Hintergrund, sonst wäre er der deutschen Sprache mächtig.

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Hallo!

Tut mir ja leid, dass ich aus Erfahrung spreche.

Ja und? Deswegen muss man ja nicht Vorurteile dreschen, ist ja allgemein bekannt was dann am Ende herauskommt.

Gruß
Tom

Hallo!

Sorry, aber das ist typische juristische Korinthenkackerei.

Nein, das ist die typische Korinthenkackerei juristisch Halbwissender.

Gruß
Tom

[MOD] Ähem…
Hallo,

der wehrte ex-freund hat nicht zufällig einen
migrationshintergrund, das würde ins bild passen… aber
egal…
Wie alt ist der Täter?

ich kann hier irgendwie nicht den Zusammenhang zum Ausgangsartikel erkennen.

Es wäre schön, wenn man hier bei den Tatsachen bliebe und nicht auf diese Weise (ungewollt) diverse Vorurteile schürt.

Danke

Gruß

Christian [MOD]

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Ach weisst Du…Rechtsanwaltsanwärter…

Nein, das ist die typische Korinthenkackerei juristisch
Halbwissender.

Da bis jetzt niemand meine Halbwissen als falsch belegen konnte scheints ja nicht ganz so schlimm zu sein.

Und wenn ihr Superanwälte oder „Rechtsanwaltsanwärter“ mal n paar juristische Begriffe durcheinander werft, dann ists ja anscheinend halb so wild. Da kann ich dann ruhig etwas korinthen kacken finde ich.

Schade ist nur, dass die erste Beurteilung in so einer Sache durch einen juristisch Vollwissenden - ohne den Sachverhalt überhaupt zu kennen - gleich auf „wird eh eingestellt“ hinausläuft. Das erweckt dann bei Leuten mit noch weniger als Halbwissen den Eindruck:„Wenn es eh eingestellt wird, die machen sowieso nichts, dann brauch mans auch nicht Anzeigen.“ Und genau das passiert dann auch.
Dumm nur wenn die Person z.B. schon oft angefallen ist und diesmal auch der lahmste STA tätig werden würde…bei Jugendlichen Intensitätern z.B. kommt sowas gerade in Mode…

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/08.03.2006/…

und - ups, tschuldigung, dass die im Artikel schreiben, dass es sich bei vielen um Personen mit Migrationshintergrund handelt. Unerhört diese Vorurteile…

…Aber wird ja dann auch eh eingestellt…

Nebenbei gesagt ist das die optimistische Art von Anwalt von der ich mich nicht vertreten lassen würde.

ElC.

Der bis jetzt immer gut und engagiert vertreten wurde.

Hallo!

Also ich weiß zwar nicht, wo ich geschrieben habe, dass das eingestellt wird aber bitte wenn du meinst…

ElC.

Der bis jetzt immer gut und engagiert vertreten wurde.

Na ist doch wunderbar, so soll es auch sein.

Gruß
Tom