Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich würde gerne meine studierende Freundin als bedürftige Person in unserem Haushalt steuerlich geltend machen. Ist das möglich, oder müssen wir erst heiraten, bevor steuerlich etwas möglich ist. Mich wundert es nur, dass wir wegen einer eheähnlichen Gemeinschaft keinen Wohngeldanspruch haben, aber ich zum. nicht einen kleinen steuerlichen Vorteil davon habe, dass ich uns beide unterstütze. (Sie bezieht weder Bafög, noch helfen Eltern)
Habe schon viel gefunden, aber leider nicht zum Studenten-Status, deswegen können ja auch keine staatlichen Hilfen gekürzt werden, da sie ja mit diesem Status nicht berechtigt wäre.