Hallo da draußen! Ich brauche Eure Hilfe.
Ich bin gerade mit meinem Studium fertig, also ab April nicht mehr als Studentin eingeschrieben, und halte mich momentan als Selbstständige (Kleinstunternehmer) über Wasser, bis ich eine Anstellung gefunden habe.
Jedoch muss ich als Selbstständige, egal wie wenig ich verdiene, ja den Mindestsatz von knapp 300 Euro (1.916,15 Euro werden einfach mal so von der KV als „Mindestverdienst“ angenommen) an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen…
Es kann bezuschusst werden, wenn man als „bedürftig“ gilt und durch diese Wenigerzahlung eine komplette Bedürftigkeit (Anspruch auf ALG usw.) verhindert werden kann.
Dazu habe ich Folgendes im Netz gefunden:
„Ab 1. August 2006 tritt § 26 Abs. 3 SGB II in Kraft:
„Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.“
Wer ohne diese Versicherungsbeiträge gerade noch genug zum Leben hat, muss nun nicht mehr Arbeitslosengeld II beantragen, sondern nur noch den Beitragszuschuss. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die vollen Beiträge übernommen werden - nur eben so viel, dass kein Bedarf auf Arbeitslosengeld II mehr besteht.“
Heißt das, wenn ich OHNE KV-Beitrag „gerade noch genug zum Leben“ verdiene (was ist da der rechliche Satz?), dann kann ich diesen Beitragszuschuss beantragen? Und wie läuft das?
Ich freue mich SEHR über Hilfe. Ich habe keine Lust, für die Übergangsmonate mein verdientes Geld fast nur in die KV zu stecken…
DANKE!