Bedürftigkeit als Selbstständiger,welch.Verdienst?

Hallo da draußen! :smile: Ich brauche Eure Hilfe.

Ich bin gerade mit meinem Studium fertig, also ab April nicht mehr als Studentin eingeschrieben, und halte mich momentan als Selbstständige (Kleinstunternehmer) über Wasser, bis ich eine Anstellung gefunden habe.

Jedoch muss ich als Selbstständige, egal wie wenig ich verdiene, ja den Mindestsatz von knapp 300 Euro (1.916,15 Euro werden einfach mal so von der KV als „Mindestverdienst“ angenommen) an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen…

Es kann bezuschusst werden, wenn man als „bedürftig“ gilt und durch diese Wenigerzahlung eine komplette Bedürftigkeit (Anspruch auf ALG usw.) verhindert werden kann.

Dazu habe ich Folgendes im Netz gefunden:

„Ab 1. August 2006 tritt § 26 Abs. 3 SGB II in Kraft:
„Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.“
Wer ohne diese Versicherungsbeiträge gerade noch genug zum Leben hat, muss nun nicht mehr Arbeitslosengeld II beantragen, sondern nur noch den Beitragszuschuss. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die vollen Beiträge übernommen werden - nur eben so viel, dass kein Bedarf auf Arbeitslosengeld II mehr besteht.“

Heißt das, wenn ich OHNE KV-Beitrag „gerade noch genug zum Leben“ verdiene (was ist da der rechliche Satz?), dann kann ich diesen Beitragszuschuss beantragen? Und wie läuft das?

Ich freue mich SEHR über Hilfe. Ich habe keine Lust, für die Übergangsmonate mein verdientes Geld fast nur in die KV zu stecken… :frowning:

DANKE!

Hallo ! Hilfe naht… :wink: anrufen: 01732006795

Hallo, das ist wirklich ein spezielles und individuelles Problem, zu dem ich aus der Ferne keine Beurteilung abgeben möchte.

Ich rate dir, dich von deiner Krankenkasse, bei der du bislang als Studentin versichert warst, ausführlich beraten zu lassen. Lege dabgei alle relevante Fakten auf den Tisch.

VG
ayro

Hallo,

zu der von Dir angeführten Rechtsvorschrift kann ich Dir leider nichts sagen.
Ich kann Dir nur den Rat geben bei Deiner Krankenkasse einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen. Es gibt noch eine Einstufungsgrundlage, berechnet aus 1200 und ein paar zerquetschten (natürlich nur wenn Deine Einkünfte monatlich darunter liegen). Frage einfach mal nach, Du solltest auf jeden Fall auf eine Beratung bestehen. Grüße

Hallo da drinn! :smile:

alles was geschrieben wurde stimmt wenn es nicht reicht kann man Stütze beantrage.
Ich würde einen anderen Weg gehen.
Der Beitrag welcher genannt wurde gilt für einen normalen Selbstständigen. Es gibt aber andere Einstufungen für Jung Selbstständige, Existenzgründer
und selbst für verarmte Selbstständige :smile:
Ich würde zur Kasse gehen , Einkommensnachweise mitnehmen, mir ne hübsche Schaltermaus suchen,
und versuchen eine Sondereinstufung zu erreichen.
Gruß.

Ps. möglicherweise hilft auch ein Angebot einer Privaten Krankenversicherung.

sorry aber dazu kann ich dir nichts sagen kann dir nur jmd sagen der ggf. bei der agentur für arbeit arbeitet

Leider kann ich dir auch nicht genau sagen, wann man einen Zuschuss beantragen kann.

Aber eins noch als Tipp: Man kann bei der Krankenkasse einen Antrag auf eine Beitragsermäßigugn stellen. Wenn bestimmte Voraussetzungen hier erfüllt sind, ist der Mindestsatz ca. 230 eur. das sind immerhin 100 eur weniger im monat.

die voraussetzungen kurzgefasst:

  • einkommen unter 1.900
  • keine einnahmen aus vermietung, verpachtung oder kapitaleinnahmen
  • keine rücklagen über 10.000

Das aber nur wirklich kurz zusammengefasst - erkundige dich noch mal bei der Krankenkasse direkt.

Viel Erfolg!