Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hat, wer arbeitslos ist, d.h., beschäftigungslos ist und eine wöchentlich mindestens 15 Stunden umfassende Beschäftigung sucht, sich beim Arbeitsamt persönlich arbeitslos gemeldet hat, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bedürftig ist und im letzten Jahr vor der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld bezogen hat.
An die Experten,
kann mir jemand sagen was ganz konkret „bedürftig ist“ bei der Arbeitslosenhilfe bedeutet?
Arbeitslosenhilfe ist keine Versicherungsleistung wie das Arbeitslosengeld, sondern ist letztlich Sozialhilfe. Bedürftig ist, wer über kein verwertbares Vermögen verfügt und keine Unterstützung durch ein unterhaltspflichtiges Haushaltmitglied erhält.
was alles ist verwertbares Vermögen und was alles ist kein verwertbares Vermögen. Es muß doch Unterschiede zur Sozialhilfe geben, die Höhe der Zahlungen ist ja auch anders oder ist das mittlerweile auch nicht mehr so.
Konkret, was zählt zum verwertbares Vermögen?
Liebe Grüße
Hedi
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Wer noch ein Vermögen von über 8000 DM hat. Der muss das soweit erst aufbrauchen.
Wer mit jemand ehelich oder eheähnlich zusammenlebt der noch mehr als 8000 DM besitzt. Der soll sich aushalten lassen.
Wer unverheiratet und minderjährig ist und dessen Eltern noch mehr als je 12000 DM besitzen. Der muss die Eltern angehen.
Bevor der Staat für einen sorgt, müssen zuerst die Personen für einen sorgen, die einem am nächsten stehen.
Grundsätzlich sind je 8000 DM bzw. 12000 DM anrechnungsfrei.
Im Laufe eines Lebens sind bisweilen Werte zusammengekommen, deren Veräußerung Dich und Deine Angehörigen mit einer unbilligen Härte treffen würde.
Deshalb bleiben folgende Vermögen Einkommen bei der Berechnung von Arbeitslosenhilfe zusätzlich außer Betracht.
das Einfamilienhaus, das Du bzw. Deine Angehörigen bewohnen.
Auto und Wohnungseinrichtung, die Ihr besitzt.
Sparguthaben bis 100000 DM, die Du oder der Unterhaltspflichtige zurückgelegt haben, um damit innerhalb eines Jahres, das selbstbewohnte Haus die eigene Wohnung zu renovieren, einen selbstständigen Haushalt zu gründen oder eine Ausbildung zu beginnen.
Bau- und Prämiensparverträge und Lebensversicherungen der Unterhaltspflichtigen.
Abfindungen bis 10000 DM
Geld das zur Schuldentilgung zurückgelegt wurde
Einkommen aus Erziehungsgeld, Wohngeld und BAföG
Einkommen aus Urlaubs-, Weihnachtsgeld, 13. oder 14. Monatsgehalt sowie Lohn und Einkommensteuerrückzahlungen.